Die Attribute „gliederung1“ und „gliederung2“ mit dem Typ „CharacterString“ werden als „Ordnungsmerkmale“ von Objekten eingesetzt. Gliederungseinträge sind an jedem Objekt erlaubt und können zur Sortierung und Übersichtlichkeit eingesetzt werden.
Im Bebauungsplan sollte die „gliederung1“ z. B. bei einer Nummerierung der Baugebietsteilfläche oder Baufläche die Gliederungszahl beinhalten.

Abbildung: Beispiel einer Nummerierung von Baugebietsteilflächen (Allgemeines Wohngebiet (WA)) aus einer textlichen Festsetzung eines Bebauungsplanes

Abbildung: Beispiel einer Nummerierung von Baugebietsteilflächen (Kerngebiet (MK) und Urbanes Gebiet (MU)) aus einer textlichen Festsetzung eines Bebauungsplanes.
Auch ein „E“ für die Darstellung einer eingeschränkten Nutzung (z. B. bei einem Gewerbegebiet) soll über das Attribut „gliederung1“ abgebildet werden, wobei in diesem Fall die Einschränkung selbst über das Attribut „abweichungBauNVO“ spezifiziert wird, d.h. das „E“ im Attribut „gliederung1“ nur zur Bildung eines passenden Präsentationsobjektes genutzt wird.

Abbildung: die Verwendung vom Attribut „gliederung1“, „besondereArtDerBaulNutzung“ sowie „abweichungBauNVO“ zur Darstellung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in der XPlanGML.
Die „gliederung2“ kommt bei weitergehenden, besonderen Festsetzungen für Texteinschriebe mit Zahlen-, Buchstabencodes oder Paragrafenbezügen im Plan zum Einsatz. Beispiele: (A), (A, B, G) oder Zone 1. Ziel ist es hierbei stets, eine Zuordnung zu textlichen Festsetzungen kenntlich zu machen oder Ordnungsmerkmale zur Sortierung von Ausgleichflächen zu verwenden. Da diese Attribute mit einem Freitext gefüllt werden können, dürfen auch mehrere Buchstaben pro Gliederungsnummer verwendet werden. Erlaubt ist die Schreibweise „(A)“ „(B)“ „(C)“ innerhalb des Attributes „gliederung2“.

Abbildung: Beispiele von besonderen Festsetzungen aus einer textlichen Festsetzung eines Bebauungsplanes.
Abbildung: Beispiel einer besonderen Festsetzungen aus einer textlichen Festsetzung eines Bebauungsplanes.

Abbildung: Beispiel einer Nummerierung und besonderen Festsetzungen aus einer textlichen Festsetzung eines Bebauungsplanes.

Abbildung: die Verwendung vom Attribut „gliederung1“ zur Nummerierung der Baugebietsteilfläche „10“ sowie „gliederung2“ zur Zuordnung einer textlichen Festsetzung „(A)“ in der XPlanGML und die entsprechende Darstellung im Planwerk.
Selbstverständlich kommen die Attribute „gliederung1“ und „gliederung2“ nicht nur bei Baugebietsteilflächen zum Einsatz, sondern können auch - wie bereits erwähnt - bei anderen Objektklassen zur Anwendung kommen.

Abbildung: die Verwendung vom Attribut „gliederung2“ bei der Objektklasse BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche zur Zuordnung der textlichen Festsetzungen „(A, L, M)“ in der XPlanGML.
Hier einige weitere Anwendungsbeispiele:

Abbildung: (C) stellt eine besondere Festsetzung dar, die nicht einer Fläche zugeordnet werden kann. Hierfür wird eine (nicht sichtbare) „textlichen Festsetzungsfläche“ genutzt. Dieser wird als Attribut die Gliederungsnummer (C) zugeordnet. Hingegen kann (B) dem Mischgebiet als Gliederungsnummer zugeordnet werden.

Abbildung: An die Fassade wird eine textliche Festsetzungsfläche angebaut (siehe linke Seite), deren Umrandung unter die Fläche der Baugebietsteilfläche gelegt wird, damit diese nicht sichtbar ist (siehe rechte Seite). Wichtig ist, dass die textliche Festsetzungsfläche auf den dazugehörigen Textabschnitt referenziert wird und der Buchstabe als Attribut „Gliederungsnummer“ an der Fläche hängt. Empfehlenswert ist, dass das (A) innerhalb der Fläche liegt, da später die/der AnwenderIn vielleicht das (A) anklickt, um dazu eine Sachdatenabfrage zu bekommen. Dabei würde automatisch in die Fläche geklickt werden.
Wie an den Beispielen der Planzeichnungen bereits zu sehen ist, erfolgt die darstellende Umsetzung der Einträge im Attribut „gliederung1“ bzw. „gliederung2“ wie gewohnt über Präsentationsobjekte. Hierbei ist wie üblich darauf zu achten, dass pro darzustellendem Inhalt jeweils ein eigenes Präsentationsobjekt mit individuellem Einfügepunkt genutzt wird.
Hier nochmals an einem weiteren Beispiel illustriert: Die rot umrandete Baugebietsteilfläche hat insgesamt vier Präsentationsobjekte. Neben dem Attribut „gliederung2“ werden auch die Grundflächenzahl (GRZ), sowie die Anzahl der Vollgeschosse (Z) und die Art der baulichen Nutzung jeweils über ein eigenes Präsentationsobjekt umgesetzt.

Abbildung: XPlanGML der rot umrandeten Baugebietsteilfläche.

Abbildung: Baugebietsteilfläche mit Präsentationsobjekten (grün markiert Präsentationsobjekt von „gliederung2“).
Hier das entsprechende Präsentationsobjekt für das Attribut „gliederung2“:

Abbildung: Präsentationsobjekt von „gliederung2“ in der XPlanGML.
Fazit: Die Attribute „gliederung1“ und „gliederung2“ dienen zur Umsetzung von Ordnungsmerkmalen. In Bebauungsplänen sollte „gliederung1“ für die Nummerierung von Fachobjekten genutzt werden; „gliederung2“ für die Bezüge zu textlichen Festsetzungen.
Generell gilt folgende Empfehlung für alle Planarten: Werden für Fachobjekte Ordnungsmerkmale gebraucht, sind diese zu identifizieren und möglichst in einem Konzept (und Pflichtenheft) zu dokumentieren, damit eine einheitliche Umsetzung erfolgen kann.
In „gliederung1“ und „gliederung2“ sollten nur die unmittelbaren Ordnungsmerkmale umgesetzt werden. Die Attribute dienen nicht zur unstrukturierten Aufnahme zusammenfassender Inhalte (z.B. „WA IV (A) (F) GRZ 0.4“), die bereits in anderer Form im Datenmodell enthalten sind.