2018-03 Empfangsbestätigung Antrag
- 2.1
- Spezifikation
Derzeit ist vorgesehen, dass ein Bauherr / Entwurfsverfasser als Antwort auf die Beantragung einer Baugenehmigung (Nachricht 0200) lediglich das Ergebnis der formellen Prüfung (Nachricht 0201) erhält. Dies bedeutet, dass ein Antragsteller erst mit dem Ergebnis der formellen Prüfung das Aktenzeichen mitgeteilt bekommt.
Da die formelle Prüfung einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt, sollte es möglich sein, den Eingang des Antrags unmittelbar mit einer XBau-Nachricht zu bestätigen, damit ein Antragsteller die Möglichkeit hat, ggf. bei der Bauaufsicht rückzufragen.
Diese Nachricht soll wertungsfrei das neu vergebene Aktenzeichen und den Zeitpunkt des Eingangs bei der Bauaufsichtsbehörde enthalten. Damit kann das sendende System seinen Anwendern den Empfangszeitpunkt und das Aktenzeichen des Antrags mitteilen.
Diese Eingangsbestätigung soll auch für andere Verfahren (Vorbescheid, Abweichung, Genehmigungsfreistellung, etc.) umgesetzt werden.
Kommentare
XBau-EG am: 2018-03-02
Diskutiert wurde eine Empfangsbestätigung des Antrags während der formellen Prüfung. Eine Empfangsbestätigung erscheint sinnvoll, da hierdurch ein Aktenzeichen übermittelt würde (das vom Antragsteller zum Beispiel für Rückfragen genutzt werden könnte).
Gemäß der aktuellen Prozesssichtweise erfolgt diese Mitteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt.
In Essen wird eine Plattform verwendet, in die der Bauherr / Entwurfsverfasser Unterlagen hochladen kann. Diese können bis zur Antragstellung gesammelt werden. Die Frist für den Antragsteller beträgt hierbei 12 Wochen. (Übertragbarkeit auf andere Bundesländer?) Die Vergabe der Aktenzeichen wird durch die Plattform nicht abgedeckt. Das Aktenzeichen könnte durch eine Empfangsbestätigung in Essen vergeben werden.
Diskussionsbedarf besteht bei der Einordnung der Empfangsbestätigung in das Prozessbild Baugenehmigung Antragsverfahren.
Es sind Fragen zur Nummerierung der XBau-Nachrichten aufgekommen, die geklärt werden sollten.
Status in Arbeit
hale am: 2018-09-03
Für Vorgänge, die noch keinen "Bezug" besitzen, soll ein solcher in Form einer Empfangsbestätigung erzeugt werden. Dazu gehört eine Bestätigungsnachricht und ein Aktenzeichen bzw. eine Bearbeitungsnummer.
Dies kann nur Nachrichten vom Basistyp privat2G betreffen, die noch nicht das Attribut "Bezug" besitzen. Nach systematischer Durchsicht der Spezifikation bleiben folgende Nachrichten, die diese Voraussetzung erfüllen:
0200 Antrag Baugenehmigung
0210 Antrag Vorbescheid
0220 Antrag Abweichung
0600 Antrag Genehmigungsfreistellung
0700 Erklärung Baulast (sofern es sich nicht um ein laufendes Baugenehmigungsverfahren handelt)
0902 Anzeige Abbruch/Beseitigung (noch nicht in Spec) *
- Alle anderen Anzeigen finden innerhalb eines laufenden BA-Verfahrens statt. Deshalb ist die Anzeige Abbruch/Beseitigung die einzige, für die eine Empfangsbestätigung geschickt werden muss.
Es sollte von der BAB beim Erhalt einer dieser Nachrichten automatisch eine Rückantwort generiert und verschickt werden, die folgende Attribute enthält
- Bezug
- Vorgang (Bearbeitungsnummer, Aktenzeichen, o.ä. :StringLatin)
- BezugNachricht
- Nachrichten-UUID (UUID)
- Nachrichtentyp (0200 | 0210 | 0220 | 0600 | 0700 | 0902)
- Erstellungszeitpunkt (DateTime)
- Anlass (Code.Benachrichtigung.Anlass)
- Botschaft("Ihr Antrag / Ihre Nachricht / Ihre Anzeige ist bei uns eingegangen ...
Bei Rückfragen benutzen Sie bitte das Aktenzeichen [_Vorgang_]" :StringLatin)
Als Nachrichten-ID böte sich an:
informationsempfaenger.empfangsbestaetigung.0401
IMO genügt ein Nachrichtentyp für alle Fälle, weil stets die gleiche Information übermittelt wird.
Alternativ müsste man für jede Eingangsnachricht eine eigene Bestätigung erfinden (z.B. 0209 | 0219 | 0229 | 0609 | 0709 | 0909)
XBau-EG am: 2018-09-17
Nachricht Empfangsbestätigung soll umgesetzt werden.
Bemerkung zum vorgeschlagenen Prozessbild (s.o.):
- zu korrigieren: die Nachricht ist eine Reaktion auf Nachricht 0200
- sie kann nicht eine Reaktion auf Nachricht 0202 sein
Daten der Nachricht:
- Bezug (Vorgang)
- Bezug auf die Nachricht, auf die sich die Bestätigung bezieht
- nicht: Anlass, Text
**
Anwendung der Nachricht
- Nachricht ist generisch und lässt sich in mehreren Fachprozessen einsetzen:
- auf welche Nachricht sie eine Empfangsbestätigung ist, ergibt sich aus dem Element bezugNachricht
- Überprüfung im Detail:
0200 Antrag Baugenehmigung
- ja
0210 Antrag Vorbescheid
- ja
0220 Antrag Abweichung
- ja
0600 Antrag Genehmigungsfreistellung
- gilt analog
- Nachricht 0601 muss nicht geändert werden, Bezug ist schon enthalten
0700 Erklärung Baulast (sofern es sich nicht um ein laufendes Baugenehmigungsverfahren handelt)
- gilt analog
- Nachricht 0701 muss nicht geändert werden, Bezug ist schon enthalten
0902 Anzeige Abbruch/Beseitigung (noch nicht in Spec enthalten)
Status Umsetzung im Standard
YR am: 2018-11-01
Die Nachricht Empfangsbestätigung wurde umgesetzt als Nachricht prozessnachrichten.empfangsbestaetigung.1120
- II.4.1.3.4 Bestägigung Eingang von Antrag oder Anzeige
- XSD-Datei xbau-prozessnachrichten.xsd)
Das entsprechede Prozessdiagramm mit Beschreibungstexten ist noch zu erstellen
- Abschnitt
II.4.1.1.2 Die Bestätigung des Empfangs von Anträgen / von Anzeigen
Die Versionshistorie wurde aktualisiert.
Status Umsetzung im Standard
IB / YR am: 2018-01-11