BW: Weiterleitung von Bauanträgen an Gemeinde / Anzahl beigefügter Anlagen

XBAU-458
Umsetzung
Di., 10.03.2026 - 11:36
 
Di., 25.11.2025 - 13:25
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Die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe nutzt seit mehreren Monaten eine Schnittstelle von der Efa-Lösung ViBa-BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) zur eingesetzten Fachsoftware der Firma Prosoz.

Im Rahmen der Arbeit mit den verschiedenen XBau-Nachrichten sehen wir an folgenden Stellen noch Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf:

  1. Nachricht an Gemeinden / Fachbehörden

Die Baurechtsbehörden müssen den kreisangehörigen Gemeinden unverzüglich den Bauantrag mit Bauvorlagen zur Verfügung stellen (§ 53 Abs. 1 LBO).
Hierfür fehlt bislang die zugehörige XBau-Nachricht. Aus unserer Sicht muss es möglich sein, einer Gemeinde oder Fachbehörde eine Nachricht schreiben zu können, wie dies analog beim Antragsteller über die XBau-Nachricht 1141 der Fall ist.
Gleiches gilt für eine Nachricht der Gemeinde / Fachbehörde an die untere Baurechtsbehörde (analog zur Nachricht 1142).

  1. Möglichkeit mehr Anlagen bei bestimmten XBau-Nachrichten zu verschicken

Der Bauherr hat unter den Funktionen „Stellungnahme und Nachbesserung übersenden“ und „geänderte Antragsunterlagen nachreichen“ die Möglichkeit leider jeweils nur eine Anlage einzureichen. Dies führt in der Praxis dazu, dass zu einem Vorgang plötzlich mehr als 20 Nachrichten eingegangen sind, da ein Bauherr entsprechend oft die jeweilige Funktion ausgelöst hat. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand für die Kolleginnen und Kollegen, da eine Vielzahl von Nachrichten für denselben Vorgang abgearbeitet werden müssen und nicht nur eine Einzelne, in der alle Dateien enthalten sind. Für den Antragsteller führt dies ebenfalls zu massiver Verwirrung

Kommentare

EG25-04 02.12.2025

Wie ist die Prozessanforderung in XBau zu unterstützen?

  • Punkt 1: Weiterleitung des Antrags an die Gemeinde zur Kenntnis?
  • Punkt 2: Anforderung Kardinalität Anlagen 0…n für Nachrichten baugenehmigung.antragGeaendert.0202 und baugenehmigung.stellungnahme.0204

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:  

  • CR stammt von BAB Karlsruhe, betrifft landesrechtliche Besonderheit (nicht nur BW). Es ist noch nicht klar, ob es sich ggf. um einen Schritt im Beteiliungsverfahren handelt
  • zu Punkt 1: es muss erkannt werden, welche Gemeinde zuständig ist, der der Antrag weitergeleitet werden soll; Nachricht 0400 dafür hilfreich?
  • zu Punkt 2: vermutlich Missverständnis, die Kardinalität von Anlagen in XBau ist immer 0..n oder 1..n

Beschluss: Bedarfslage und rechtliche Grundlage muss mit Antragsteller geklärt werden

Status in Arbeit

EG26-01 25.02.2026

Diskussion zu Thema 1

  • Anforderung liegt so auch in BY vor (ggf. nach Vervollständigung des Antrags)
  • Nachricht 0400 Benachrichtung Informationsempfänger ist der richtige Kandidat für die unverzügliche Inkenntnissetzung der Gemeinde (wie auch schließlich für die Information über den erfolgten Bescheid zu dem Antrag)
  • Alternativ per Nachricht 0300 Beteiligung? Nein, das wäre nicht zur Kenntnis, sondern Aufforderung zur Stellungnahme - wird im Landkreis Karlsruhe aktuell praktiziert (weil Nachricht 0400 noch nicht zur Verfügung steht) - ist eine temporäre Umgehungslösung
  • Wie die Gemeinde die Nachricht empfangen kann: ggf. im Bauportal, falls sie kein XBau-fähiges Fachvefahren hat
  • Geregelt in der Bauordnung BY: Beteiligung der Gemeinde erst, wenn der Antrag vollständig ist; aber unverzüglich in Kenntnis setzen (ggf. mit minimaler Prüfung, z.B. muss geklärt werden welche Gemeinde zuständig ist)
  • Umsetzungsstand der Nachricht 0400: In EfA erledigt; bei OTS geplant zu XBau 2.6; bei Gekos noch nicht geplant (wird aber aktuell bewertet)
  • Praxis in BB: BAB beteiligt soweit wie nötig TÖBs vor der Vollständigkeitsprüfung (um klar zu haben, welche Unterlagen noch benötigt werden, um diese dann gebündelt nachzufordern)
  • Wie soll der Informationsfluss in die andere Richtung realisiert werden (Gemeinde will der BAB eine Erkentnis zum laufenden Verfahren mitteilen)? - einschlägig wäre eine Zwischennachricht im Beteiligungsverfahren — oder prozessnachrichten.fachlicheKommunikation.1142 (“diese Nachricht dient der informellen, fachlichen Kommunikation innerhalb eines Verfahrens. Sie wird zum einen für Rückfragen eines Beteiligten des Verfahrens und zum anderen für die zugehörige Antwort der Fachbehörde verwendet”)

Ergebnis

  • Nachricht 0400 Benachrichtung Informationsempfänger ist die richtige Umsetzung für die unverzügliche Inkenntnissetzung der Gemeinde

Zu Anliegen 2: Hat sich geklärt, die Begrenzung mehr als 1 Anlage zu schicken liegt nicht in XBau begründet, sondern war Eigenschaft eines Online Service (Antragsmanager); wurde inzwischen behoben

Anmerkung:

Falls die Gemeinde die Information über das Bauportal erhalten soll, weil sie kein XBau-fähiges Fachverfahren hat, dann müsste der Dienst BAB2INF noch entsprechend ergänzt werden, da dieser bisher nur als Dienstanbieter “Baubeteiligte Stellen” vorsieht.

Die Erkenntnisse aus dem EG können an passender Stelle in der Spezifikation ergänzt werden.

Status: in Umsetzung