Trier: gestaffelte Behördenbeteiligung

XBAU-457
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Di., 03.03.2026 - 11:25
 
Di., 18.11.2025 - 12:06
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Es geht um eine gestaffelte Behördenbeteiligung:

Beispielsweise existieren gesetzliche Regelungen in Rheinland-Pfalz und sicher auch in anderen Bundesländern, dass bei einer Beteiligung der unteren Denkmalpflege diese wiederum Benehmen mit der Landesarchäologie bzw. der Landesdenkmalpflege herstellen muss. Hierdurch wiederum entsteht im digitalen Verfahren ein Medienbruch. So kann die untere Denkmalpflegebehörde nicht aus dem Baugenehmigungsverfahren selbst auch noch einmal eine Beteiligung auslösen deren Ergebnis ihr zufließt. Ähnlich sieht es aus, wenn wir von der oberen Bauaufsicht in RLP zu dort angesiedelten Verfahren beteiligt werden. Dann müssen wir uns wiederum Gedanken um die Beteiligung weiterer Behörden machen, die die Struktur- und Genehmigungsdirektion (obere Bauaufsicht) nicht beteiligen muss sondern wir um unsere Stellungnahme fertigstellen zu können. Diese Staffelung widerspricht in gewisser Weise unserem Wunsch der sternförmigen, gleichzeitigen Behördenbeteiligung und auch der Beschleunigung der Verfahren.

Kommentare

EG25-04 03.12.2025

  • Tatsächlich wurde das Problem schon an anderer Stelle erkannt
  • Eine Arbeitsgruppe im Kontext der Efa-Lösung Weiterentwicklungspaket 1 2026 ist dabei, das Thema zu bearbeiten (bspw. TH wirkt dort mit)
  • Es wird vereinbart, über den Stand der Bearbeitung zu informieren

EG26-01 25.02.2026

Diskussion / Erkenntnisse

  • EfA Weiterentwicklungspaket 1 umfasst mehrere Themen, das vorliegende ist darunter / jeweils ein Land hat die Federführung zu einem der Themen, zum vorliegenden Thema TH
  • Praxis in Essen: wird so gelöst, dass an die BAB rückgemeldet wird, diese erhebt dann die Stellungnahme - Kaskadierungseffekt wird so vermieden
  • Häufigkeit: in Essen eher selten, in Trier häufiger; Thema in Portal HE bisher nicht aufgeschlagen
  • Risiko: Prozess wird zu kompliziert - fachlich-rechtlich ist zu klären, was ein zielführender Prozess ist, um die Ziele der Beteiligung zu erreichen - Verknüpfung (in einer Mannigfaltigkeit von Stellungnahmen und Bezugnahmen) innerhalb in XBau sollte zurückgestellt werden - die BAB sollte das Beteiligungsverfahren bündeln (eine solche Rolle sollte nicht auch noch zusätzlich von einer weiteren Behörde ausgeführt werden)
  • Beispiel Denkmalschutz: obere Denkmalschutzbehörde, untere Denkmalschutzbehörde, Landesarchäologie
  • Vorschlag: zunächst mal das Beteiligungsverfahren per StellungnahmeStrukturiert auf ein gutes Niveau heben - das ist das aktuelle Leistungsziel der digitalen Baugenehmigung
  • Frage: wäre es eine Prozesslösung, dass ein anderer Fachstandard für die Kaskadierung verwendet wird, ja nach Rechtsbereich?
  • Ergebnis Meinungsbild ist eindeutig: Das Thema sollte zurückgestellt werden, in XBau aktuell nicht virulent, WVL Anfang 2027

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