Osnabrück: Ergänzung XBau-Nachrichten für Nachtragsgenehmigung

XBAU-456
Umsetzung
Di., 03.03.2026 - 14:18
 
Di., 18.11.2025 - 11:26
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Nachträgliche geringfügige Änderungen zu erteilten Baugenehmigungen wurden bisher in Form von Nachtragsbauanträgen eingereicht. Diese wurden im Fachverfahren unter einem gesonderten Aktenzeichen geführt, das mit dem Aktenzeichen der Baugenehmigung verknüpft wurde. Nach Prüfung wird eine Nachtragsbaugenehmigung erteilt, die sich inhaltlich auf die erteilte Baugenehmigung bezieht und diese ergänzt bzw. modifiziert.

Ein entsprechender Onlinedienst „Nachtrag zu einer Baugenehmigung“ würde im Wesentlichen dem Onlinedienst zum Bauantrag, jedoch in stark reduziertem Umfang, entsprechen. Die Angaben zum Baugrundstück, zum Bauherrn, Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner und zur Erschließung sind nicht zwingend erneut erforderlich. Bei den Anlagen sollten keine Pflichtfelder vorgegeben werden, da es (wie bei der Bauvoranfrage) recht individuell ist, welche Antragsunterlagen erforderlich sind. Als zusätzliches Pflichtfeld müsste das Aktenzeichen der Baugenehmigung abgefragt werden.

Die Übertragungen mittels XBau dürften ebenfalls denen des Onlinedienstes zum Bauantrag entsprechen. Es wäre zu prüfen, ob hier noch eine Ergänzung des XBau-Standards erforderlich ist.

Themen XBau-Meeting EG-Sitzung 04-2025.docx

Kommentare

EG25-04 02.12.2025

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:  

  • zu prüfen ob das Anliegen Nachtragsgenehmigung abgedeckt ist durch den XBau Abschnitt
    III.3.3.1.1 Nachtrag zu einer erteilten Baugenehmigung
  • auf einem anderen Blatt steht, wie effizient das Verfahren Nachtragsgenehmigung in den Bauportalen umgesetzt ist (ob z.B. die Datenlage der Hauptbaugenehmigung nutzbar ist im Rahmen des neuen Antrags)

Status in Arbeit

EG26-01 25.02.2026

Erkenntnisse aus der Diskussion

  • Der Prozess Beantragung Nachtragsbaugenehmigung (je nach Land auch Änderungsbaugenehmigung genannt) ist in XBau im Abschnitt III.3.3.1.1 Nachtrag zu einer erteilten Baugenehmigung geregelt (Verwendung der Antragsnachricht 0200, Kennzeichnung der Prozesszusammenhänge per Element nachtragsbaugenehmigung)
  • In den meisten Bauportalen ist die Nachtragsbaugenehmigung noch nicht umgesetzt, Osnabrück ist an EfA angebunden. Meist ist bisher eine neue Antragsstellung notwendig (vgl. Beschreibung im vorliegenden CR). Das Thema ist aber in der Diskussion und soll bei einigen in die Planung aufgenommen werden.

Ergebnis: in XBau ist soweit das Nötige zum Thema geregelt (war einfach), die Umsetzung des Proezesses in den Antragsportalen ist im jeweiligen Kontext anzupacken (ist anspruchsvoller).

Falls Änderungen oder Erweiterung der XBau-Funktionalität zum Thema gesehen werden, bitte in die Diskussion des vorliegenden CRs einsteuern.

Status in Arbeit

Anmerkung:

Die Spezifikation wird mit den Erkenntnissen aus dem EG ergänzt.

Status in Umsetzung