Osnabrück: Ergänzung XBau-Nachrichten für Nachtragsgenehmigung

XBAU-456
in Arbeit
Di., 02.12.2025 - 17:09
 
Di., 18.11.2025 - 11:26
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Nachträgliche geringfügige Änderungen zu erteilten Baugenehmigungen wurden bisher in Form von Nachtragsbauanträgen eingereicht. Diese wurden im Fachverfahren unter einem gesonderten Aktenzeichen geführt, das mit dem Aktenzeichen der Baugenehmigung verknüpft wurde. Nach Prüfung wird eine Nachtragsbaugenehmigung erteilt, die sich inhaltlich auf die erteilte Baugenehmigung bezieht und diese ergänzt bzw. modifiziert.

Ein entsprechender Onlinedienst „Nachtrag zu einer Baugenehmigung“ würde im Wesentlichen dem Onlinedienst zum Bauantrag, jedoch in stark reduziertem Umfang, entsprechen. Die Angaben zum Baugrundstück, zum Bauherrn, Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner und zur Erschließung sind nicht zwingend erneut erforderlich. Bei den Anlagen sollten keine Pflichtfelder vorgegeben werden, da es (wie bei der Bauvoranfrage) recht individuell ist, welche Antragsunterlagen erforderlich sind. Als zusätzliches Pflichtfeld müsste das Aktenzeichen der Baugenehmigung abgefragt werden.

Die Übertragungen mittels XBau dürften ebenfalls denen des Onlinedienstes zum Bauantrag entsprechen. Es wäre zu prüfen, ob hier noch eine Ergänzung des XBau-Standards erforderlich ist.

Themen XBau-Meeting EG-Sitzung 04-2025.docx

Lösungsvorschlag:

Alternative zu neuem Antrag: Es kann vermutlich der “Universelle Antrag” des XBau-Kernmoduls genutzt werden. Die Menge der erneut (d.h. schon im Bauantrag gemachten) anzugebenden Daten ist minimal.

Dazu ist eine Erweiterung der Typ-4-Codeliste „XBau Art des Antrags“ notwendig.

Es ist noch zu prüfen, ob und wie der Bezug zur Baugenehmigung wie erforderlich hergestellt werden kann.

Kommentare

EG25-04 02.12.2025

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:  

  • zu prüfen ob das Anliegen Nachtragsgenehmigung abgedeckt ist durch den XBau Abschnitt
    III.3.3.1.1 Nachtrag zu einer erteilten Baugenehmigung
  • auf einem anderen Blatt steht, wie effizient das Verfahren Nachtragsgenehmigung in den Bauportalen umgesetzt ist (ob z.B. die Datenlage der Hauptbaugenehmigung nutzbar ist im Rahmen des neuen Antrags)

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