BW: Erweiterung Codeliste Genehmigungsfreistellung Ergebnis

XBAU-245
Verworfen
Di., 05.03.2024 - 17:20
 
Mo., 13.06.2022 - 14:16
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  • Spezifikation

Die Nachricht Ergebnis der Prüfung 0602 ist noch etwas dürftig.

Neben dem Code sollte hier noch ein Element Begründung eingefügt werden, in dem die Behörde noch einen Text übermitteln kann.

Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 1 LBO bestehen. Die Bauvorlagen sind unvollständig. Dann sollte man mit dem Feld Begründung dem Sachbearbeiter noch die Möglichkeit geben geben können, aufzuführen welche Bauvorlagen fehlen.

Die Codeliste für Baden-Württemberg ist derzeit noch in der Abstimmung.

Kommentare

EG22-02 22.06.2022

Bemerkungen:  

  • wenn das Ergebnis eingeschränkt ist, sollte die Möglichkeit bestehen, eine Begründung einzutragen
  • also: Ergänzung eines optionalen Freitextfeld Begründung
  • Vorschlag aus BW (einschließlich CL) sollte im EG (mit anderen Ländern) in die Meinungsbildung gehen 
  • CL von BW wird ca. 7 Einträge haben
  • falls landesrechtl. Codeliste nötig, wäre Code-Datentyp anzupassen

Bewertung:

  • Ergänzung bestehender Funktionalität
  • Meinungsbild EG: Thema sollte fachlich noch abgestimmt werden
  • Aufwand für EG: mittel 
  • Aufwand Umsetzung im Standard: niedrig

Vorschlag für eine BW-spezifische Codeliste:

 

Code Varianten Beschreibung  
1 Bauvorlagen vollständig Die Gemeinde bestätigt den Zeitpunkt des vollständigen Eingangs der Bauvorlagen (§ 53 Abs. 5 LBO).
 
Antrag abgeschlossen.
Jetzt kommt noch die Bezahlung? Oder könnte beim Kenntnisgabeverfahren bereits bei der Antragsstellung bezahlt werden?
 
2 Fortführung im Baugenehmigungsverfahren
 
Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es als Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist.
 
Antragssteller bekommt entweder den Hinweis, dass er der Fortführung bereits zugestimmt hat, oder dass wir verweisen ihn an das andere Formular.
3 Fortführung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
 
Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist.
 
Antragssteller bekommt entweder den Hinweis, dass er der Fortführung bereits zugestimmt hat, oder dass wir verweisen ihn an das andere Formular.
4 Bauvorlagen unvollständig Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 1 LBO bestehen. Die Bauvorlagen sind unvollständig.
 
Kann der Antragsteller diese nachreichen? Dann wäre es sinnvoll, dass der Sachbearbeiter benennt welche Bauvorlagen unvollständig sind.
 
Dann würde ich einen Hinweis im Formular für den Sachbearbeiter aufnehmen, dass er angibt welche Bauvorlagen unvollständig sind.
 
5 Erschließung des Vorhabens nicht gesichert
 
Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 2 LBO bestehen. Die Erschließung des Vorhabens ist nicht gesichert.
 
Das ist vermutlich das Ende.
Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären.
6 hindernde Baulast besteht
 
Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 3 LBO bestehen. Eine hindernde Baulast besteht.
 
Das ist vermutlich das Ende.
Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären.
 
7 Erforderlichen Genehmigungen fehlen Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 4 LBO bestehen.
Das Vorhaben liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet im Sinne des § 142 BauGB, in einem förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne des § 165 BauGB oder in einem förmlich festgelegten Gebiet im Sinne des § 171 d oder des § 172 BauGB. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen sind nicht beantragt worden.
 
Kann der Antragsteller diese nachreichen?
 
Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. noch was mitzuteilen.

 

Mail aus BW v. 12.09.

 

Es fehlt noch eine Nachricht für einen Gebührenbescheid.

Und die Nachricht 0602 müsste erweitert werden um das Element Befundliste.

Neue Variante der Codeliste mit aktualisierter rechter Spalte:

Code Varianten Beschreibung Prozess
1 Bauvorlagen vollständig Die Gemeinde bestätigt den Zeitpunkt des vollständigen Eingangs der Bauvorlagen (§ 53 Abs. 5 LBO).
 
Antrag abgeschlossen.
Jetzt kommt noch die Bezahlung.
-> Nachricht Gebührenbescheid fehlt
 
2 Fortführung im Baugenehmigungsverfahren
 
Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es als Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist.
 
Rückmeldung an Antragsteller = Nachricht 0602
3 Fortführung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
 
Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist.
 
Rückmeldung an Antragsteller = Nachricht 0602
4 Bauvorlagen unvollständig Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 1 LBO bestehen. Die Bauvorlagen sind unvollständig.
 
Kann der Antragsteller diese nachreichen? Dann wäre es sinnvoll, dass der Sachbearbeiter benennt welche Bauvorlagen unvollständig sind. -> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht über das der Sachbearbeiter kommunizieren kann, was er noch benötigt.
 
5 Erschließung des Vorhabens nicht gesichert
 
Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 2 LBO bestehen. Die Erschließung des Vorhabens ist nicht gesichert.
 
Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären.
-> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht. Im Element Beschreibung kann der Sachbearbeiter dann die Gründe erläutern.
6 hindernde Baulast besteht
 
Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 3 LBO bestehen. Eine hindernde Baulast besteht.
 
Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären.
-> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht. Im Element Beschreibung kann der Sachbearbeiter dann die Gründe erläutern.
7 Erforderlichen Genehmigungen fehlen Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 4 LBO bestehen.
Das Vorhaben liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet im Sinne des § 142 BauGB, in einem förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne des § 165 BauGB oder in einem förmlich festgelegten Gebiet im Sinne des § 171 d oder des § 172 BauGB. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen sind nicht beantragt worden.
 
Kann der Antragsteller diese nachreichen?
 
Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. noch was mitzuteilen.
 
-> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht über das der Sachbearbeiter kommunizieren kann, was er noch benötigt.

 

EG22-03 20.09.2022

Bemerkungen:  

  • Frau Kimmerl erläutert die Erweiterung des Prozesses, wie er BW vorschwebt
  • in der Codeliste sind Aspekte zu "formelle Prüfung" und "Ergebnis des Genehmigungsfreistellungsverfahren" enthalten
  • teils sind detailliertere Gründe für die Ablehnung im Genehmigungsfreistellungsverfahren enthalten

Es fehlt ein knappes, aber fachlich konsistentes Fachkonzept, wie die Anpassung des XBau-Prozesses strukturiert werden soll.

05.03.2024  

In Absprache mit BW und Leitstelle wird der CR verworfen.