BW: Erweiterung Codeliste Genehmigungsfreistellung Ergebnis

XBAU-245
Verworfen
Di., 05.03.2024 - 17:20
 
Mo., 13.06.2022 - 14:16
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  • Spezifikation

Die Nachricht Ergebnis der Prüfung 0602 ist noch etwas dürftig.

Neben dem Code sollte hier noch ein Element Begründung eingefügt werden, in dem die Behörde noch einen Text übermitteln kann.

Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 1 LBO bestehen. Die Bauvorlagen sind unvollständig. Dann sollte man mit dem Feld Begründung dem Sachbearbeiter noch die Möglichkeit geben geben können, aufzuführen welche Bauvorlagen fehlen.

Die Codeliste für Baden-Württemberg ist derzeit noch in der Abstimmung.

Kommentare

EG22-02 22.06.2022Bemerkungen:   - wenn das Ergebnis eingeschränkt ist, sollte die Möglichkeit bestehen, eine Begründung einzutragen - also: Ergänzung eines optionalen Freitextfeld Begründung - Vorschlag aus BW (einschließlich CL) sollte im EG (mit anderen Ländern) in die Meinungsbildung gehen  - CL von BW wird ca. 7 Einträge haben - falls landesrechtl. Codeliste nötig, wäre Code-Datentyp anzupassenBewertung: - Ergänzung bestehender Funktionalität - Meinungsbild EG: Thema sollte fachlich noch abgestimmt werden - Aufwand für EG: mittel  - Aufwand Umsetzung im Standard: niedrig
Vorschlag für eine BW-spezifische Codeliste: CodeVariantenBeschreibung 1Bauvorlagen vollständigDie Gemeinde bestätigt den Zeitpunkt des vollständigen Eingangs der Bauvorlagen (§ 53 Abs. 5 LBO). Antrag abgeschlossen.Jetzt kommt noch die Bezahlung? Oder könnte beim Kenntnisgabeverfahren bereits bei der Antragsstellung bezahlt werden? 2Fortführung im Baugenehmigungsverfahren Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es als Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist. Antragssteller bekommt entweder den Hinweis, dass er der Fortführung bereits zugestimmt hat, oder dass wir verweisen ihn an das andere Formular.3Fortführung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist. Antragssteller bekommt entweder den Hinweis, dass er der Fortführung bereits zugestimmt hat, oder dass wir verweisen ihn an das andere Formular.4Bauvorlagen unvollständigDie Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 1 LBO bestehen. Die Bauvorlagen sind unvollständig. Kann der Antragsteller diese nachreichen? Dann wäre es sinnvoll, dass der Sachbearbeiter benennt welche Bauvorlagen unvollständig sind. Dann würde ich einen Hinweis im Formular für den Sachbearbeiter aufnehmen, dass er angibt welche Bauvorlagen unvollständig sind. 5Erschließung des Vorhabens nicht gesichert Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 2 LBO bestehen. Die Erschließung des Vorhabens ist nicht gesichert. Das ist vermutlich das Ende.Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären.6hindernde Baulast besteht Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 3 LBO bestehen. Eine hindernde Baulast besteht. Das ist vermutlich das Ende.Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären. 7Erforderlichen Genehmigungen fehlenDie Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 4 LBO bestehen.Das Vorhaben liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet im Sinne des § 142 BauGB, in einem förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne des § 165 BauGB oder in einem förmlich festgelegten Gebiet im Sinne des § 171 d oder des § 172 BauGB. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen sind nicht beantragt worden. Kann der Antragsteller diese nachreichen? Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. noch was mitzuteilen. 
Mail aus BW v. 12.09. Es fehlt noch eine Nachricht für einen Gebührenbescheid.Und die Nachricht 0602 müsste erweitert werden um das Element Befundliste.Neue Variante der Codeliste mit aktualisierter rechter Spalte:CodeVariantenBeschreibungProzess1Bauvorlagen vollständigDie Gemeinde bestätigt den Zeitpunkt des vollständigen Eingangs der Bauvorlagen (§ 53 Abs. 5 LBO). Antrag abgeschlossen.Jetzt kommt noch die Bezahlung.-> Nachricht Gebührenbescheid fehlt 2Fortführung im Baugenehmigungsverfahren Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es als Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist. Rückmeldung an Antragsteller = Nachricht 06023Fortführung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren Die Gemeinde hat keine Einwände gegen das Verfahren, hat aber entschieden, dass es im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren fortzuführen ist. Rückmeldung an Antragsteller = Nachricht 06024Bauvorlagen unvollständigDie Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 1 LBO bestehen. Die Bauvorlagen sind unvollständig. Kann der Antragsteller diese nachreichen? Dann wäre es sinnvoll, dass der Sachbearbeiter benennt welche Bauvorlagen unvollständig sind. -> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht über das der Sachbearbeiter kommunizieren kann, was er noch benötigt. 5Erschließung des Vorhabens nicht gesichert Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 2 LBO bestehen. Die Erschließung des Vorhabens ist nicht gesichert. Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären.-> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht. Im Element Beschreibung kann der Sachbearbeiter dann die Gründe erläutern.6hindernde Baulast besteht Die Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 3 LBO bestehen. Eine hindernde Baulast besteht. Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. erklären.-> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht. Im Element Beschreibung kann der Sachbearbeiter dann die Gründe erläutern.7Erforderlichen Genehmigungen fehlenDie Gemeinde teilt mit, dass Hinderungsgründe nach § 53 Abs. 6 Nr. 4 LBO bestehen.Das Vorhaben liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet im Sinne des § 142 BauGB, in einem förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne des § 165 BauGB oder in einem förmlich festgelegten Gebiet im Sinne des § 171 d oder des § 172 BauGB. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen sind nicht beantragt worden. Kann der Antragsteller diese nachreichen? Hier würde ich dem Sachbearbeiter die Möglichkeit geben das zu begründen bzw. noch was mitzuteilen. -> Element befundliste aufnehmen in 0602 Nachricht über das der Sachbearbeiter kommunizieren kann, was er noch benötigt. 
EG22-03 20.09.2022Bemerkungen:   - Frau Kimmerl erläutert die Erweiterung des Prozesses, wie er BW vorschwebt - in der Codeliste sind Aspekte zu "formelle Prüfung" und "Ergebnis des Genehmigungsfreistellungsverfahren" enthalten - teils sind detailliertere Gründe für die Ablehnung im Genehmigungsfreistellungsverfahren enthaltenEs fehlt ein knappes, aber fachlich konsistentes Fachkonzept, wie die Anpassung des XBau-Prozesses strukturiert werden soll.
05.03.2024  In Absprache mit BW und Leitstelle wird der CR verworfen.