2019-20 Anfragen an die Bauaufsichtsbehörde
- 2.3-E2
- Redaktion
- Spezifikation
Anfragen an die Bauaufsichtsbehörde (ggf. gebührenpflichtig) werden in der Regel zu Anfragen zu planungsrechtlichen Themen vorgebracht, z.B. zu Festsetzungen eines Bebauungsplans oder von Ortssatzungen. Solche Anfragen werden oft von nicht lokal ansässigen Architekturbüros schriftlich gestellt.
Es ist keine separate Rechtsgrundlage auffindbar, aber die Tarifstellen 2.1.4 i.V.m. 30.4 aus der Gebührenordnung NRW
Tarifstelle 2.1.4
Zeitaufwand
Bei der Berechnung der Gebühr nach Zeitaufwand ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Für die Arbeitsstunde wird ein Betrag von 1,35 Prozent des Monatsgrundgehalts einer Landesbeamtin oder eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag wird vom für die Bauaufsicht zuständigen Ministerium jährlich im Ministerialblatt Teil II bekanntgegeben. Sofern im Folgenden eine Tarifstelle vorsieht, dass eine Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen ist, ist für die Berechnung der zu erhebenden Verwaltungsgebühren je angefangene 15 Minuten ein Viertel dieses Betrages zugrunde zu legen.
Tarifstelle 30.4
Erteilung von schriftlichen Auskünften, die über § 7 Absatz 1 Nummer 1 GebG NRW hinausgehen, und entsprechenden mündlichen Auskünften sowie Erteilung von Auskünften, die wirtschaftlichen Zwecken dienen
Gebühr: Euro 10 bis 2 500
Kommentare
XBau-EG am: 2020-11-10
Gebühr kann im Prozess beschieden werden, muss aber nicht.
zu prüfen: betrifft in OZG möglicherweise die Leistungen zu "Eingaben und Anfragen"
Hängt mit der "Bauberatung" durch die BAB zusammen? zu trennen ist Voranfrage von einer einfachen Anfrage (letzteres ist hier im Blick).
Die persönliche Bauberatung soll durch den digitalen / schriftlichen Prozess nicht ersetzt werden.
Die Anfrage kann mit oder ohne Vorgangsbezug sein. In der Antwort kann ggf. ein Bezug zu einem Vorgang hergestellt werden.
Ist ein eigenes Anliegen (Bauberatung im Vorfeld), welches durch eigene XBau-Nachrichten umzusetzen ist (Request / Response).
In der Beantwortung wird eine entsprechende Gebühr festgelegt (nach dem in XBau üblichen Muster). Statt Bescheid liegt hier Beantwortung vor. Hierauf bezieht sich ein Gebührenbescheid.
Das Anliegen ist abzugrenzen von:
- CR-2019-25 Fachliche Kommunikation im Verfahren
- soll die verfahrensbegleitende E-Mail-Kommunikation ersetzen
- hat oft Chatcharakter
- Zweck oft unbürokratische Problemlösungen
- von der Nachricht zustellungSchreiben.1141
- …
Kann so als Nachrichten umgesetzt werden:
- Anfrage
- Beantwortung
- Gebührenbescheid
Der CR wurde umgesetzt (etwas Überarbeitung Dokutext im Spezifikationsdokument ist noch nachzutragen).
Prozess und Nachrichten wurden ins Fachmodul Hochbau eingearbeitet:
- Es wurde ein neues Kapitel im Spezifikationsdokument aufgenommen (Titel Bauberatung)
- Es liegt eine neue XSD-Datei vor (xbau-nachrichten-bauberatung.xsd), die die neuen Nachrichten enthält:
- bauberatung.anfrage.1200
- bauberatung.auskunft.1201
- bauberatung.gebuehrenbescheid.1202
Die Versionshistorie wurde fortgeschrieben.
Zur verbesserten Übersicht:
Zu CR-43 wurde ein Kommentar aufgenommen, um die Übersicht zu schaffen in Bezug auf eine Reihe aktueller CRs, die kleine Prozesse bzw. einzelne Kommunikationsschritte zwischen OZG-Portal und Baubehörde betreffen.
Dort wird auch das Anliegen des vorliegenden CRs geschildert und eingeordnet.
Link zum Kommentar bei CR-43 -->
Nachfrage bei RZ wg. Frage/Antwort
Antwort:
Ja, es könne durchaus noch Rückfragen geben und zwar beiderseitig. BAB fragt Antragsteller ("bitte Anfrage präzisieren") oder Antragsteller fragt BAB ("bitte Antwort erläutern").
Ansicht von RZ ist, dass es allgemein die Möglichkeit geben soll, bei allen XBau-Verfahren jederzeit in einen Dialog zu treten. "Es ist alles Kommunikation".
-> Siehe hierzu
XBAU-43
Geprüft
/ 2019-25 Fachliche Kommunikation im Verfahren
Damit wäre das Thema Rückfrage abgedeckt.
Die fachlichen Beschreibungen in den Abschnitten "Ausgangssituation und Zielsetzung" und "Übersicht über den Ablauf" wurden ergänzt bzw. überarbeitet. Damit ist die Umsetzung des CRs jetzt vollständig.
XBau-EG am: 2019-09-10
Als XBau-Prozess wäre folgende Struktur denkbar:
- Der Anwender stellt eine formlose Anfrage an die Bauaufsichtsbehörde. Ggf. sind Planungsunterlagen beigefügt.
- Es kann sich um Anfragen handeln, die sich auf das eigene Bauvorhaben (Bauvorhaben des Anfragenden) beziehen. Gegenstand kann aber auch bspw. die Bautätigkeit "Gartenhaus" des Nachbarn sein.
- Die Anfrage wird per XBau-Nachricht übermittelt (z.B. von einem OZG-Portal an die kommunale Fachanwendung der BAB).
- Die Behörde vergibt ein AZ und tritt in die Bearbeitung des Vorgangs ein.
- Sie schickt ggf. eine Auskunft zur Anfrage.
- Falls zutreffend, erteilt die BAB einen passenden Gebührenbescheid.
- Dieser Vorgang kann in den Prozess "Voranfrage / Vorbescheid" übergehen (nähert sich dann einem ggf projektierten Bauvorhaben).
Planung der Bearbeitung des CRs:
Status erfasst