FAQ - XPlanung

Der Beschluss des IT-Planungsrates hat die verbindliche Anwendung der Standards XPlanung / XBau in IT-Verfahren im Anwendungsbereich Planen und Bauen zur Folge. Einzelne Planungs- bzw. Bauantragsverfahren sind nicht Regelungsgegenstand. Für IT-Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden, ist der Beschluss sofort bindend umzusetzen. Alle bestehenden IT-Verfahren in den Bau- und Planungsverwaltungen von Gebietskörperschaften sind bis zum Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist (Februar 2023) zu ertüchtigen, um XPlanung- und XBau-basierte Daten- und Nachrichtenobjekte verarbeiten zu können.

 

Nein, eine valide XPlan.GML-Datei ist nicht automatisch auch XPlanung-konform.

In dem Dokument „Struktur und Konzepte“, welches Bestandteil der Veröffentlichung einer jeden XPlanung-(Haupt-)Version ist, wird folgendes ausgeführt:

„Damit ein XML-Datensatz, der ein bestimmtes Planwerk in Gänze abbilden soll, als XPlanung konform bezeichnet werden kann, müssen verschiedene formale und informelle Kriterien erfüllt sein.

Formale Konformitätskriterien lassen sich prinzipiell mit geeigneter Software automatisch überprüfen. Für eine bestimmte Version X.Y des Standards gelten folgende formale Konformitätskriterien:

  • Der XML-Datensatz muss gegen die XPlanung XML-Schemata der XPlanung Version X.Y validieren.
  • Der XML-Datensatz muss sämtliche Konformitätsbedingungen der XPlanung Version X.Y erfüllen.

Informelle Konformitätsbedingungen können prinzipiell nicht automatisch geprüft oder validiert werden. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Planerstellers und der von ihm benutzten Software, die Einhaltung dieser Bedingungen sicherzustellen. Bei der Abbildung eines Planwerkes auf den Standard XPlanung muss insbesondere folgendes sichergestellt werden:

  • Der Inhalt des Planwerks muss inhaltlich korrekt und (soweit erforderlich) vollständig auf die dafür vorgesehenen XPlanung Klassen, Attribute und Relationen abgebildet werden. Dazu sind insbesondere die Definitionen des XPlanung Objektartenkatalogs zu beachten.
  • Eine textliche Formulierung von Planinhalten (siehe hierzu Kapitel 7.1 in Struktur und Konzepte XPlanung Version 6.0) ist nur zulässig, wenn die entsprechende Planaussage nicht formalisiert durch XPlanung Klassen, Attribute und Relationen abgebildet werden kann.
  • Wenn Objekte wahlweise mit punkt-, linien- oder flächenhaftem Raumbezug gebildet werden können, muss immer die Geometrieform des realen Planinhaltes benutzt werden (siehe hierzu Kapitel 9.1 in Struktur und Konzepte XPlanung Version 6.0).
  • Öffnungsmechanismen wie Codelisten, generische Attribute oder generische Objekte (siehe hierzu Kapitel 10 in Struktur und Konzepte XPlanung Version 6.0) dürfen nur benutzt werden, wenn eine Abbildung der Planaussage mit dem expliziten definierten Objektmodell nicht möglich ist.
  • Präsentationsobjekte (siehe hierzu Kapitel 9.10 in Struktur und Konzepte XPlanung Version 6.0) dürfen nur zur graphischen Annotation eines Plans oder zur Unterstützung von Planvisualisierungen benutzt werden, aber nicht für planerische Festlegungen.“

(Quelle: Benner, J. (2022): XPlanung Struktur und Konzepte; S. 32-33.  https://xleitstelle.de/downloads/xplanung/releases/XPlanung%20Version%206.0/Sturktur_und_Konzepte_XPlanInfoDoc.pdf).

Die Überprüfung durch den Validator ergibt also, ob die formalen Konformitätskriterien erfüllt sind. Eine valide XPlan.GML, welche auch als XPlanung-konform bezeichnet werden darf, muss - wie ausgeführt - auch die informellen Konformitätskriterien erfüllen. Hierzu gehört auch, dass ein Planwerk in Gänze abgebildet werden soll.
Ein entsprechender Absatz ist auch in der Bedarfsbeschreibung zu finden, die Bestandteil des IT-Planungsratsbeschlusses ist:

 „Eine möglichst vollständige Erfassung der Regelungen aus Plandokumenten der Bauleitplanung, Landschaftsplanung sowie der Raumordnung ermöglicht eine Bereitstellung der notwendigen Informationen in einer Vielzahl von Verwaltungsvorgängen (z.B. Baugenehmigungsverfahren). Im Falle einer vorweg genommenen Reduzierung des Anspruchs, diese Planwerke möglichst vollständig digital abzubilden, besteht die Gefahr, dass Informationen, die ggf. zukünftig in Verwaltungsverfahren benötigt werden, nicht erhoben werden und erst im Nachgang aufwendig digital nacherfasst werden müssten.“

(Quelle: Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich. Bedarfsbeschreibung; Seite 10; https://xleitstelle.de/sites/default/files/2023-01/Bedarfsbeschreibung%20XPlanung%20XBau.pdf).

Daher gilt auch in diesem Fall: Eine XPlanGML, die ein Planwerk nicht in Gänze abbildet, kann durch den Validator als valide geprüft werden, ist dadurch aber nicht XPlanung-konform.

 

Ein Validator ist ein Werkzeug, um die Konformität von aus Softwareanwendungen generierten XPlanGML-Dateien zu überprüfen und somit letztendlich auch die Funktionalität sowie Konformität bezüglich der betreffenden XPlanung-Exportschnittstelle zu bestätigen. Konformität wird hier in dem Sinne definiert, dass eine Software mit einem bestimmten Release des XPlanung-Standards konform ist, wenn diejenigen Funktionalitäten, die von der Software abgebildet werden und sich auch in der Spezifikation des entsprechenden Release finden, gemäß den Regeln der Spezifikation umgesetzt sind. Das heißt, dass bei der Entwicklung von XPlanung-Exportschnittstellen sichergestellt werden muss, dass die generierte XPlanGML-Datei neben den Schema-Regeln auch alle Konformitätsregeln erfüllt.

Bei der Validierung wird eine XPlanGML-Datei syntaktisch, geometrisch sowie semantisch geprüft.

Syntaktische Validierung

Bei einer syntaktischen Validierung wird die Struktur der XPlanGMLDatei geprüft. Eine syntaktisch valide XPlanGML-Datei muss auf der einen Seite den Anforderungen der Wohlgeformtheit von XML entsprechen und auf der anderen Seite die vom XPlan-Schema definierten Regeln erfüllen.

Geometrische Validierung

Zusätzlich zu der syntaktischen Validierung wird auch die Korrektheit der Geometrien überprüft. XPlanung bezieht sich dabei auf das Simple Feature Model des OGC. Räumliche Objekte werden hier als Punkte, Linien oder Flächen mit speziellen geometrischen Eigenschaften modellhaft abgebildet. Als Fehler werden z. B. sich überschneidende Polygone identifiziert.

Semantische Validierung

Die semantische Validierung überprüft außer Syntax und Geometrie auch die fachlich-inhaltliche Kohärenz der XPlanGML-Datei, sofern diese als Konformitätsbedingung definiert ist. Genauer gesagt wird geprüft, ob die Regeln der Konformitätsbedingungen eingehalten wurden.

Mit dem XPlanValidator kann kontrolliert werden, ob XPlanGML-Dateien technisch fehlerfrei sind. Dies ersetzt jedoch keine inhaltlich-fachliche Prüfung.

Mit XPlanung wird die einheitliche Datenstruktur geschaffen, um Planinformationen wie Darstellungen, Festsetzungen, Kennzeichnungen, Hinweise und nachrichtliche Übernahmen usw. möglichst allumfassend (geometrisch und attributiv) erfassen zu können. XPlanung schreibt aber nicht (!) vor, welche Informationen in einem Plan enthalten sein sollen. Die Planinformationen ergeben sich stets aus dem inhaltlichen Entwurf des Planwerkes und nicht aus XPlanung. Und der inhaltliche Entwurf leitet sich aus den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, der Planungskonzeption sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei XPlanung wird davon ausgegangen, dass alle Planinformationen erfasst werden müssen. XPlanung gibt also nicht vor „was“ erfasst wird sondern „wie“, d.h. in welcher Datenstruktur, eine Planinformation erfasst werden soll.

Demnach müsste die Frage weniger lauten „Warum gibt es so wenige Pflichtattribute in XPlanung?“, sondern eigentlich „Warum gibt es überhaupt Pflichtattribute in XPlanung?“ Der Grund hierfür ist, dass es ein Minimum an Informationen bedarf, um überhaupt etwas sinnvoll erfassen und weiterverarbeiten zu können. Und diese Minimalanforderungen gibt XPlanung in Form von Pflichtattributen vor. Ein Beispiel: Ein Planwerk muss einen Namen haben. Man muss wissen, um was für einen Plan es sich handelt, was letztendlich der Inhalt des Planes ist, ansonsten ist es sinnlos, eine Erfassung vorzunehmen. Des Weiteren muss ein Plan einen Geltungsbereich haben. Es muss klar sein, wo der Plan lokalisiert werden kann, auf welchen Ausschnitt der Erdoberfläche sich der Plan bezieht. Auch hier ist es mehr als einleuchtend, warum diese Information vorhanden sein muss.

 

Pflichtattriubte XP_Plan
Abbildung: in rot markiert die Pflichtattribute eines jeden Planwerks in XPlanung

 

Pflichtattribute sind also wie gesagt, Minimalanforderungen. Heißt das im Umkehrschluss, es reicht für die XPlanung aus, „nur“ die Minimalanforderung zu erfüllen, d.h. nur die Pflichtattribute zu erfassen? Nein, das ist die völlig falsche Sichtweise auf XPlanung. Auch hier gilt: Der inhaltliche Entwurf des Planwerks gibt vor, „was“ erfasst wird und nicht XPlanung. Es sollte immer eine vollständige Erfassung der Planinformationen eines Planwerks in XPlanung angestrebt werden. Die Kardinalität  [0..1] oder [0..*], die ja im Grunde aussagt, ob ein Attribut einen (oder mehrere) Wert(e) enthalten kann oder auch nicht (häufig auch in Kurzform als „optionales Attribut“ bezeichnet), ist in erster Linie aus der Sicht der Datenmodellierung zu betrachten und steht nicht damit in Verbindung, ob hier die „Option“ besteht, eine vorhandene Planinformation aufzunehmen oder nicht. Wenn eine Planinformation vorhanden ist, sollte diese auch in XPlanung umgesetzt werden.