Anpassung der Definition der Attribute „gliederung1“ u. „gliederung2“
- 6.1
- Basis
Öffnung der Definition in der Art, dass mit „gliederung1“ und „gliederung2“ lokale oder regionale „Besonderheiten“ erfasst werden können deren Eingang ins XPlanung-Datenmodell nicht unbedingt zielführend ist. Eine einheitliche Nutzung kann durch eine Beschreibung im Pflichtenheft gewährleistet werden und ggf. durch ein Validator-Profil überprüft werden. Die derzeitige Nutzung von „gliederung1“ und „gliederung2“ ist weiterhin möglich, aber wird für weitere Nutzungen geöffnet.
Beispiel: In der Regionalplanung in Bayern gibt es eine Kategorie zur Gliederung der Karteninhalte: zeichnerisch verbindliche Darstellungen, zeichnerisch erläuternde Darstellungen verbaler Ziele, Nachrichtliche Wiedergabe staatlicher Planungsziele etc.
Hierfür könnte man wunderbar „gliederung1“ nutzen.
In NRW gibt es per Runderlass festgelegte Spielplatzkategorien: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=2498&aufgehoben=N
Auch hier wäre eine Nutzung der Attribute „gliederung1“ und „gliederung2“ denkbar.
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In der Definition von „gliederung1“ und „gliederung2“ wird aber allein auf eine Nutzung in der Bebauungsplanung und sogar noch weiter konkretisiert ausschließlich bei der Numerierung von Baugebietsflächen verwiesen.
Hier besteht ein gewisser struktureller Widerspruch. Entweder werden die Attribute nach „BP_Objekt“ bzw. gleich zur „BP_BaugebietsTeilFlaeche“ verschoben oder aber was mit diesem Änderungsantrag vorgeschlagen wird, die Definition wird „geöffnet“, so dass die Attribute auch in anderen Planwerken bzw. anderen Anwendungsfällen genutzt werden können.