Anpassung der Definition der Attribute „gliederung1“ u. „gliederung2“

XPLAN-457
  • 6.1
offen
  • Basis

Öffnung der Definition in der Art, dass mit „gliederung1“ und „gliederung2“ lokale oder regionale „Besonderheiten“ erfasst werden können deren Eingang ins XPlanung-Datenmodell nicht unbedingt zielführend ist. Eine einheitliche Nutzung kann durch eine Beschreibung im Pflichtenheft gewährleistet werden und ggf. durch ein Validator-Profil überprüft werden. Die derzeitige Nutzung von „gliederung1“ und „gliederung2“ ist weiterhin möglich, aber wird für weitere Nutzungen geöffnet.
Beispiel: In der Regionalplanung in Bayern gibt es eine Kategorie zur Gliederung der Karteninhalte: zeichnerisch verbindliche Darstellungen, zeichnerisch erläuternde Darstellungen verbaler Ziele, Nachrichtliche Wiedergabe staatlicher Planungsziele etc.

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Landesentwicklung/Dokumente/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_Planzeichenkatalog_20060710.pdf

Hierfür könnte man wunderbar „gliederung1“ nutzen.

 In NRW gibt es per Runderlass festgelegte Spielplatzkategorien:  https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=2498&aufgehoben=N

Auch hier wäre eine Nutzung der Attribute „gliederung1“ und „gliederung2“ denkbar.

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Die Attribute „gliederung1“ und „gliederung2“ sind im XPlanung-Modell unter XP_Objekt zu finden, d.h. in der abstrakten Oberklasse, deren Attribute an alle Fachobjekte weitergegeben werden.
In der Definition von „gliederung1“ und „gliederung2“ wird aber allein auf eine Nutzung in der Bebauungsplanung und sogar noch weiter konkretisiert ausschließlich bei der Numerierung von Baugebietsflächen verwiesen.
Hier besteht ein gewisser struktureller Widerspruch. Entweder werden die Attribute nach „BP_Objekt“ bzw. gleich zur „BP_BaugebietsTeilFlaeche“ verschoben oder aber was mit diesem Änderungsantrag vorgeschlagen wird, die Definition wird „geöffnet“, so dass die Attribute auch in anderen Planwerken bzw. anderen Anwendungsfällen genutzt werden können.
 
Der derzeitige strukturelle Widerspruch wird aufgehoben und die Anwendung des XPlanung-Standards wird zugänglicher und einfacher.
 

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