Anpassung der Definition der Attribute „gliederung1“ u. „gliederung2“
- 6.1
- Basis
Öffnung der Definition in der Art, dass mit „gliederung1“ und „gliederung2“ lokale oder regionale „Besonderheiten“ erfasst werden können deren Eingang ins XPlanung-Datenmodell nicht unbedingt zielführend ist. Eine einheitliche Nutzung kann durch eine Beschreibung im Pflichtenheft gewährleistet werden und ggf. durch ein Validator-Profil überprüft werden. Die derzeitige Nutzung von „gliederung1“ und „gliederung2“ ist weiterhin möglich, aber wird für weitere Nutzungen geöffnet.
Beispiel: In der Regionalplanung in Bayern gibt es eine Kategorie zur Gliederung der Karteninhalte: zeichnerisch verbindliche Darstellungen, zeichnerisch erläuternde Darstellungen verbaler Ziele, Nachrichtliche Wiedergabe staatlicher Planungsziele etc.
Hierfür könnte man wunderbar „gliederung1“ nutzen.
In NRW gibt es per Runderlass festgelegte Spielplatzkategorien: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=2498&aufgehoben=N
Auch hier wäre eine Nutzung der Attribute „gliederung1“ und „gliederung2“ denkbar.
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In der Definition von „gliederung1“ und „gliederung2“ wird aber allein auf eine Nutzung in der Bebauungsplanung und sogar noch weiter konkretisiert ausschließlich bei der Numerierung von Baugebietsflächen verwiesen.
Hier besteht ein gewisser struktureller Widerspruch. Entweder werden die Attribute nach „BP_Objekt“ bzw. gleich zur „BP_BaugebietsTeilFlaeche“ verschoben oder aber was mit diesem Änderungsantrag vorgeschlagen wird, die Definition wird „geöffnet“, so dass die Attribute auch in anderen Planwerken bzw. anderen Anwendungsfällen genutzt werden können.
Kommentare
Beschluss am 16.0.2025 in der 68. Sitzung: Die vorgestellten Definitionen werden angenommen. Das Vorgehen eines erläuternden Artikels auf der Webseite findet breite Zustimmung, und es wird vorgeschlagen, das Thema wie dargestellt umzusetzen, wobei die Möglichkeit zur späteren Korrektur oder Ergänzung bei Vorliegen des Artikels offenbleibt.
Neue Definition gliederung1: Nutzung in BP und FP: Die „gliederung1“ beinhaltet bei einer Nummerierung der Baugebietsteilfläche oder Baufläche die Gliederungszahl, unter Umständen zusätzlich ein Kürzel für eingeschränkte Nutzungen. Eine ausführliche Beschreibung der Nutzung von gliederung1 und gliederung2 ist unter [Link: Internetseite XLeitstelle] dargestellt.
Nutzung in anderen Modellbereichen: Attribut zur Strukturierung der Planinhalten oder Angabe für lokale oder regionale Besonderheiten, deren Eintragung ins bundesweite XPlanung-Datenmodell nicht zielführend ist. Angaben in gliederung1 und gliederung2 können dabei in Beziehung stehen, müssen es aber nicht. Entsprechende Eintragungskonzepte sollten in einem Pflichtenheft dokumentiert werden.
Neue Definition gliederung2: Nutzung in BP und FP: die „gliederung2“ kommt bei weitergehenden, besonderen Festsetzungen für Texteinschriebe mit Zahlen-, Buchstabencodes oder Paragrafenbezügen im Plan zum Einsatz. Beispiele: (A), (A, B, G) oder Zone 1. Eine ausführliche Beschreibung der Nutzung von gliederung1 und gliederung2 ist unter [Link: Internetseite XLeitstelle] dargestellt.
Nutzung in anderen Modellbereichen: Attribut zur Strukturierung der Planinhalten oder Angabe für lokale oder regionale Besonderheiten, deren Eintragung ins bundesweite XPlanung-Datenmodell nicht zielführend ist. Angaben in gliederung1 und gliederung2 können dabei in Beziehung stehen, müssen es aber nicht. Entsprechende Eintragungskonzepte sollten in einem Pflichtenheft dokumentiert werden.
Beschluss am 22.05.2025 in der 67. Sitzung: die Definition der Attribute sind redaktionell zu überarbeiten und in der nächsten Sitzung zur Abstimmung zu stellen.