Attribut flussrichtung auch für *P_Linienobjekte

XPLAN-367
  • 6.0.1
  • 6.0.2
teilweise akzeptiert
  • Basis

Das Attribut „flussrichtung“ sollte auch in die von *P_Linienobjekt erbenden Klassen aufgenommen werden. Dort fehlt das Attribut bislang, wird aber auch benötigt, damit die implementierende Software bei Bedarf die Linienrichtung der Geometrien für die eigenen Visualisierungs-Bedarfe anpassen kann. Außerdem sollte die Definition angepasst werden, die derzeit teils widersprüchlich, teils schwer verständlich ist, in: (neu: blau, roten Text streichen)

 

Das Attribut ist nur relevant, wenn ein Geometrieobjekt einen linienhaften Raumbezug hat. Ist es mit dem Wert true belegt, wird damit ausgedrückt, dass der Linie eine Flussrichtung in Digitalisierungsrichtung (z.B. die Fließrichtung eines Fließgewässers oder einer Produktenleitung) zugeordnet ist. ,bei Ein Attributwert "false" kennzeichnet eine Flussrichtung gegen die Digitalisierungsrichtung zugeordnet ist. In diesem Fall beiden Fällen darf bei Im- und Export die Digitalisierungsreihenfolge der Stützpunkte nicht geändert werden.Wie eine definierte Flussrichtung zu interpretieren oder bei einer Plandarstellung zu visualisieren ist, bleibt der Implementierung überlassen. Ist der Attributwert false oder das Attribut nicht belegt, ist die Digitalisierungsreihenfolge der Stützpunkte irrelevant.  Ist das Attribut nicht belegt, kann die Linienrichtung vom importierenden System an die eigenen technischen Bedarfe angepasst werden (z.B. auf „Im Uhrzeigersinn um eine umringte Fläche“)

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Begründungen für die Änderung der Definition

  • „Ist der Attributwert false…ist die Digialisierreihenefolge irrelevant“ im letzten Satz widerspricht der zuvor getroffene Aussage „…, bei Attributwert "false" gegen die Digitalisierungsrichtung zugeordnet ist.“
  • Die Linienrichtung ist auch bei nicht belegtem Attribut flussrichtung nicht etwas irrelevant, sondern sehr wohl festgelegt– vgl. Struktur und Konzepte Abschnitt 8.2 zweiter und dritter Absatz!
  • Beispiele machen die sehr abstrakt formulierte Definition besser verständlich.
Fehlt. Der Änderungantrag war unvollständig umgesetzt. Das Attribut wird auch (und gerade) für Linienobjekte benötigt (Baugrenzen, Baulinien, Straßenbegrenzungslinien).
 *P_Linienobjekte mit einseitiger Liniensignatur, die um eine gedachte Fläche digitalisiert werden, werden in allen GI- und CAD-Systemen, die für Flächen eine Digitalisierrichtung im Uhrzeigersinn um die umringte Fläche annehmen, per Default auf der falschen Seite dargestellt, und es besteht keine Möglichkeit, die Richtung der betroffenen Linienobjekte beim Import umzudrehen.
 
 

Kommentare

Beschluss am 16.11.2022: Die Definition wird geändert, alles Weitere wird abgelehnt.

Geänderte Definition von flussrichtung in den Geometrienobjekten:

  • Das Attribut flussrichtung ist nur relevant, wenn ein Geometrieobjekt einen linienhaften Raumbezug hat.
  • Ist es mit dem Wert truebelegt, wird damit ausgedrückt, dass der Linie eine Flussrichtung in Digitalisierungsrichtung (z.B. die Fließrichtung eines Fließgewässers oder einer Produktenleitung) zugeordnet ist. Ein Attributwert false kennzeichnet eine Flussrichtung gegen die Digitalisierungsrichtung. Dies ist unabhängig davon, ob in der abgeleiteten Klasse die Bedeutung der Flussrichtung festgelegt ist.
  • Wenn das Attribut flussrichtung belegt ist, darf bei Im- und Export die Digitalisierungsreihenfolge der Stützpunkte nicht geändert werden.
  • Wenn eine abgeleitete Klasse die Bedeutung der Flussrichtung nicht definiert, bleibt es der Implementierung überlassen, wie eine über flussrichtung definierte Flussrichtung zu interpretieren oder bei einer Plandarstellung zu visualisieren ist. Wenn in diesem Fall das Attribut flussrichtung nicht belegt ist, kann die Linienrichtung vom importierenden System an die eigenen technischen Bedarfe angepasst werden.
  • Wenn eine abgeleitete Klasse die Bedeutung der Flussrichtung definiert, und im konkreten Objekt das Attribut flussrichtung nicht belegt ist, ist die Flussrichtung die Digitalisierungsrichtung der Linie. Auch in diesem Fall darf bei Im- und Export die Digitalisierungsrichtung nicht geändert werden.