Erneute Überarbeitung der Flächenschlussbedingung
XPLAN-365
- 6.0.1
Geprüft
- Konformitätsbedingung
Für Version 6.0
- Bei der KB 2.2.3.1 sollte eine Ausnahme definiert werden: Diese Regel gilt nicht für Objekte, die innerhalb eines Bereichs liegen, der bedeutung==2000 (InformationenAußerhalbGeltungsbereich) hat.
- Ergänzung von Ausnahme bei der KB 2.2.1.1 für Objekte, die innerhalb eines Bereichs liegen, der den Wert bedeutung==1800 (Kompensationsbereich) oder bedeutung==2000 hat: der Bereich sowie zugehörige Objekte werden bei der Flächenschlussprüfung nicht berücksichtigt.
- Bessere Dokumentation/Erläuterung eines Bereiches vom Typ „Teilbereich“, um die unterschiedliche Behandlung bei der Flächenschlussbedingung deutlich zu machen
- Teilbereich mit geltungsbereich belegt: Räumlicher Teilbereich: Flächenschluss auf Bereichs-Ebene
- Teilbereich mit geltungsbereich unbelegt: Fachlicher Teilbereich: Kein Flächenschluss auf Bereichs-Ebene
Empfehlungen für die nächste Vollversion
- Attribut bedeutung von XP_Bereich als verpflichtendes Attribut
- Überarbeitung der Enumeration XP_BedeutungenBereich
- Differenzierung von „Teilbereich“, falls eine Kombination von räumlichen und sachlichen Teilbereichen zugelassen werden soll
- Entfernung von Code 3000 (AnderesVerfahren), da es sich nur um einen Spezialfall der räumlichen Strukturierung handelt.
- Eliminierung des Codes 9999 (???)
Die derzeitige Formulierung der KB 2.2.3.1 „Bei allen raumbezogenen Objekten, die zu einem Bereich gehören, muss die Objektgeometrie innerhalb des Geltungsbereichs des Bereichs liegen, bzw. im Innern des Geltungsbereichs des Plans, wenn der Bereich keinen eigenen Geltungs-bereich hat.“ kollidiert mit der Bereichsbedeutung „InformationenAußerhalbGeltungsbereich“
Die Formulierung der KB 2.2.1.1 „Wenn es im Gesamtplan oder in einem Planbereich mit eigenem Geltungsbereich aber überhaupt Flächenschlussobjekte gibt, müssen die Flächenschlussobjekte den Geltungsbereich des Gesamtplans und den Geltungsbereich des Planbereichs geometrisch vollständig überdecken.“ schließt eine Erfassung der Kompensationsfläche als Überlagerungsobjekt außerhalb des Geltungsbereichs des Plans aus.
Die Formulierung sollte deshalb angepasst werden.
Die Formulierung der KB 2.2.1.1 „Wenn es im Gesamtplan oder in einem Planbereich mit eigenem Geltungsbereich aber überhaupt Flächenschlussobjekte gibt, müssen die Flächenschlussobjekte den Geltungsbereich des Gesamtplans und den Geltungsbereich des Planbereichs geometrisch vollständig überdecken.“ schließt eine Erfassung der Kompensationsfläche als Überlagerungsobjekt außerhalb des Geltungsbereichs des Plans aus.
Die Formulierung sollte deshalb angepasst werden.
Kollision der Konformitätsbedingung und der Bereichsbedeutung sowie Schwierigkeit bei der Erfassung von Kompensationsbereichen.
Außerdem schließt die KB 2.2.1.1 den Spezialfall einer gleichzeitigen räumlichen und fachlichen Unterteilung zum Teil aus, dies gilt dann auch für Änderungspläne. Es sollte diskutiert werden, ob eine solche Kombination durch eine Konformitätsbedingung ausgeschlossen werden sollten.
Beschluss am 14.9.2022:
akzeptiert, die Leitstelle schlägt hierfür eine verständliche Formulierung vor.
Neue Formulierung für Flächenschlussbedingung 2.2.1.1:
Neue Formulierung für Konformitätsbedingung 2.2.3.1