Erneute Überarbeitung der Flächenschlussbedingung

XPLAN-365
  • 6.0.1
Geprüft
  • Konformitätsbedingung

Für Version 6.0

  • Bei der KB 2.2.3.1 sollte eine Ausnahme definiert werden: Diese Regel gilt nicht für Objekte, die innerhalb eines Bereichs liegen, der bedeutung==2000 (InformationenAußerhalbGeltungsbereich) hat.
  • Ergänzung von Ausnahme bei der KB 2.2.1.1 für Objekte, die innerhalb eines Bereichs liegen, der den Wert bedeutung==1800 (Kompensationsbereich) oder bedeutung==2000 hat: der Bereich sowie zugehörige Objekte werden bei der Flächenschlussprüfung nicht berücksichtigt.
  • Bessere Dokumentation/Erläuterung eines Bereiches vom Typ „Teilbereich“, um die unterschiedliche Behandlung bei der Flächenschlussbedingung deutlich zu machen
    • Teilbereich mit geltungsbereich belegt: Räumlicher Teilbereich: Flächenschluss auf Bereichs-Ebene
    • Teilbereich mit geltungsbereich unbelegt: Fachlicher Teilbereich: Kein Flächenschluss auf Bereichs-Ebene

 

Empfehlungen für die nächste Vollversion

  • Attribut bedeutung von XP_Bereich als verpflichtendes Attribut
  • Überarbeitung der Enumeration XP_BedeutungenBereich
    • Differenzierung von „Teilbereich“, falls eine Kombination von räumlichen und sachlichen Teilbereichen zugelassen werden soll
    • Entfernung von Code 3000 (AnderesVerfahren), da es sich nur um einen Spezialfall der räumlichen Strukturierung handelt.
    • Eliminierung des Codes 9999 (???)
 Die derzeitige Formulierung der KB 2.2.3.1 „Bei allen raumbezogenen Objekten, die zu einem Bereich gehören, muss die Objektgeometrie innerhalb des Geltungsbereichs des Bereichs liegen, bzw. im Innern des Geltungsbereichs des Plans, wenn der Bereich keinen eigenen Geltungs-bereich hat.“ kollidiert mit der Bereichsbedeutung „InformationenAußerhalbGeltungsbereich“
Die Formulierung der KB 2.2.1.1 „Wenn es im Gesamtplan oder in einem Planbereich mit eigenem Geltungsbereich aber überhaupt Flächenschlussobjekte gibt, müssen die Flächenschlussobjekte den Geltungsbereich des Gesamtplans und den Geltungsbereich des Planbereichs geometrisch vollständig überdecken.“ schließt eine Erfassung der Kompensationsfläche als Überlagerungsobjekt außerhalb des Geltungsbereichs des Plans aus.
Die Formulierung sollte deshalb angepasst werden.
Kollision der Konformitätsbedingung und der Bereichsbedeutung sowie Schwierigkeit bei der Erfassung von Kompensationsbereichen.
 
Außerdem schließt die KB 2.2.1.1 den Spezialfall einer gleichzeitigen räumlichen und fachlichen Unterteilung zum Teil aus, dies gilt dann auch für Änderungspläne. Es sollte diskutiert werden, ob eine solche Kombination durch eine Konformitätsbedingung ausgeschlossen werden sollten.

Kommentare

Beschluss am 14.9.2022:

akzeptiert, die Leitstelle schlägt hierfür eine verständliche Formulierung vor.

Neue Formulierung für Flächenschlussbedingung 2.2.1.1:

  • Objekte mit flächenhaftem Raumbezug, die zur Ebene 0 gehören (Attribut ebene von XP_Plan == 0 oder nicht belegt), und bei denen das Attribut flaechenschluss den Wert true hat, werden als Flächenschlussobjekte
  • Der Gesamtplan oder ein Planbereich muss keine Flächenschlussobjekte beinhalten.
  • Die Flächenschlussobjekte eines Plans müssen die Flächenschlussbedingung erfüllen, die sich aus drei Einzelbedingungen zusammensetzt:
  1. Überlappungsfreiheit: Die jeweiligen Flächen dürfen sich nicht überlappen, sondern nur an gemeinsamen Rändern berühren, und müssen jeweils identische Stützpunkte aufweisen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelflächen eines Multiflächen-Objektes. Zwei Punktkoordinaten werden als identisch betrachtet, wenn ihr euklidischer Abstand kleiner als 2 mm ist.
    • Von der Erfüllung dieser Bedingung ausgenommen sind die raumbezogenen Objekte des BPlan-Schemas (s. Kap. 4.3.5), deren Wirksamkeit durch sachliche oder zeitliche Bedingungen (Attribute startBedingung und endeBedingung in BP_Objekt) so eingeschränkt sind, dass sie nicht gleichzeitig rechtswirksam sind.
  2. Vollständige Überdeckung des Geltungsbereichs des Plans: Wenn es im Plan Flächenschlussobjekte gibt, müssen diese den Geltungsbereich des Planes (Attribut raeumlicherGeltungsbereich von XP_Plan) vollständig überdecken. ++ Dies kann ggf. mit Hilfe der in XPlanGML 5.3 neuen Klassen BP_FlaecheOhneFestsetzung FP_FlaecheOhneDarstellung erreicht werden. 
    • Bei dieser Regel werden Flächenschlussobjekte nicht berücksichtigt, die einem Planbereich zugeordnet sind, dessen Attribut bedeutung den Wert 1800 (Kompensationsbereich) oder 2000 (Informationen außerhalb des Geltungsbereichs) hat.
    • Die Bedingung gilt nicht für Änderungspläne, in denen entweder das Planobjekt oder die Planbereiche über die Relationen aendertPlan aendertPlanBereich mit einem geänderten Plan verbunden sind.
    • Die Bedingung gilt nicht für Pläne der Landschaftsplanung.
  3. Vollständige Überdeckung der räumlichen Abgrenzung eines Planbereichs: Wenn ein Planbereich eine räumliche Abgrenzung hat (Attribut geltungsbereich von XP_Bereich ist belegt), und es in diesem Planbereich Flächenschlussobjekte gibt, müssen die Flächenschlussobjekte die räumliche Abgrenzung des Bereichs vollständig überdecken. Dies kann ggf. mit Hilfe der in XPlanGML 5.3 neuen Klassen BP_FlaecheOhneFestsetzung FP_FlaecheOhneDarstellung erreicht werden kann.
    • Diese Regel gilt nicht für Planbereiche, dessen Attribut bedeutung den Wert 1800 (Kompensationsbereich) oder 2000 (Informationen außerhalb des Geltungsbereichs) hat.

 

Neue Formulierung für Konformitätsbedingung 2.2.3.1

  • Bei allen raumbezogenen Objekten, die Planbereichen mit einer räumlichen Abgrenzung zugeordnet sind (Attribut geltungsbereich von XP_Bereich ist belegt), muss die Objektgeometrie innerhalb dieser Abgrenzung liegen.
  • Bei allen raumbezogenen Objekten, die Planbereichen zugeordnet sind, deren Attribut bedeutung nicht den Wert 1800 (Kompensationsbereich) oder 2000 (Informationen außerhalb des Geltungsbereichs) hat, muss die Objektgeometrie innerhalb des Geltungsbereiches des Plans (Attribut raeumlicherGeltungsbereich von XP_Plan) liegen.
  • Beide Regeln gelten nicht für die Klassen BP_HoehenMass und BP_AbstandsMass.