Überarbeitung und Erweiterung des Kernmodells Landschaftsplanung

XPLAN-337
  • 5.4
Geprüft
  • Landschaftsplan
  • XML-Schemata

Der folgende Antrag sieht eine Erweiterung des Kernmodells Landschaftsplanung sowie die Integration aktueller fachlicher Anforderungen vor. Dies umfasst zunächst eine Überarbeitung der bestehenden fünf Objektklassen (LP_Basisobjekte, LP_Erholung, LP_SchutzgebieteObjekte, LP_MaßnahmenNaturschutz und LP_Sonstiges) zu folgender Struktur:  LP_Basisobjekte (Ergänzung spezifischer Aussagen zur Landschaftsplanung)  LP_SchutzgebieteBestandteileNaturschutzrecht (Schutzgebiete und -objekte nach Naturschutzrecht)  LP_PlaninhalteLandschaftsplanung (inkl. Biotopverbund und dem Instrument der Eingriffsregelung)  LP_PLaninhalteLandschaftsplangZEM (Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen) Für die fünf Objektklassen sind entsprechenden Attribute und Enumerationslisten erarbeitet und in das Modell eingearbeitet worden. Innerhalb der Basisobjekte wurde die Raumkonkretisierung, der Rechtscharakter sowie die Möglichkeit eines Vorschlags zur Integration in die Bauleitplanung/Raumordnung überarbeitet. Die Schutzgebiete sind entsprechend der Klassifizierung nach Naturschutzrecht, dem Rechtsstand, den gesetzlich geschützten Biotoptypen sowie den Schutzzonen neu zusammengefasst.

Innerhalb der Planinhalte der Landschaftsplanung wurde der Biotopverbund/Biotopvernetzung mit Angaben zur rechtlichen Sicherung, dem Verbundsystem, den Flächentypen und Angaben zu den Standortverhältnissen integriert. Ebenso beinhaltet die Objektklasse nun die Eingriffsreglung als wichtiges Instrument des Naturschutzrechts. Wesentliche Inhalte sind hierbei der Umsetzungsstand, die Maßnahmentypen (bspw. CEF-Maßnahme) und die Flächenart (wie Flächenpools). Die Objektklasse der Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen ermöglicht wesentliche Angaben zu den Adressaten, Nutzungseinschränkungen, der Biologischen Vielfalt (Zielarten, Zielbiotope), Ausprägung in Bezug auf Boden, Klima, Luft und Wasser sowie dem Landschaftsbild und der Erholungsfunktion. Zur besseren Integration der Aussagen der Landschaftsplanung in die räumliche Gesamtplanung sind ebenfalls entsprechende Attribute ergänzt und durch neue Enumerationslisten erweitert worden. Die erarbeiteten Inhalte sind insbesondere für die Planwerke Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan ausgelegt und wurden an entsprechenden Planwerken getestet. Die Konformitätsbedingungen wurden geprüft und ergänzt.

Die aktuelle XPlanung Version 5.4 (Stand 2021) beinhaltet u.a. das Kernmodell der Landschaftsplanung basierend auf den unmittelbar wirkenden Reglungen des Bundesnaturschutzgesetztes. Für eine vollständige Abbildung der Inhalte eines Planwerks der Landschaftsplanung (bspw. Landschaftsrahmenplan) entsprechend aktueller Anforderungen (vgl. Planzeichen des BfN für die Landschaftsplanung 2017) reicht dieses jedoch nicht aus. Dies begründet sich zum einen durch fehlende Objektklassen und Attribute, speziell für die Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen der einzelnen Schutzgüter. Zum anderen ist eine adressaten- und instrumentenbasierte Datenbereitstellung bisher nicht im Modell implementiert. Im Hinblick auf die Zielsetzungen der XPlanung sowie den fachlichen Ansprüchen der Landschaftsplanung bedarf es daher einer umfassenden Erweiterung des bestehenden Modells. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das F+E-Vorhaben „Erweiterung des Standards XPlanung im Fachbereich Landschaftsplanung – Grundlagen und Modellierung“ initiiert, um das Modell im Hinblick auf die Landschaftsplanung auszubauen. Die Inhalte wurde durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe diskutiert und validiert. Die nun vorliegenden Ergebnisse des F+E-Vorhabens sollen im kommenden Release (Version 6.0) veröffentlicht werden.
Bei nicht Durchführung können die Inhalte der Landschaftsplanung nur unzureichend abgebildet werden. Eine vollvektorielle Planerstellung/-bearbeitung ist nur eingeschränkt möglich. Durch unvollständige Attribute und Enumerationslisten können keine aussagekräftige, gesamtheitliche und integrierbare Landschaftspläne erstellt werden.
Durch die Änderungen wird die XPlanung in ihrer planerischen Tiefe und der Anwendbarkeit gestärkt. Der Landschaftsplanung steht damit ein umfassendes Datenmodell zur Verfügung, welches eine bessere Integration in die räumliche Planung ermöglicht und damit die Anforderungen nach § 9 Abs. 3 BNatSchG zu erfüllen. Weitere Vorteile ergeben sich durch die Multifunktionalität (Schutzgüter, Ökosystemdienstleistungen), der Multicodierung von Freiräumen, dem Adressatenbezug sowie einer verbesserten vertikalen Kommunikation zwischen den Planungsinstrumenten der Landschaftsplanung. Ebenso kann mit einer höheren Akzeptanz gegenüber der XPlanung gerechnet werden, da der Standard mit zusätzlichen und notwendigen Inhalten erweitert und insgesamt die Leistungsfähigkeit sowie die Funktionalität verbessert wird.
 

Kommentare

Beschluss: akzeptiert

Umsetzung: Das neue LP_Datenmodell wird angenommen.