Inhaltliche Abbildung von Gruppierungen von Fachobjekten
- 5.4
- Basis
Neue Definitionen für die Attribute einführen; In der Definition Hinweis geben, ob das Präsentationsobjekt auf gliederung1 oder besondereArtDerBaul verweist, wenn das Attribut gliederung1 für die Nummerierung der Baugebietsteilfläche verwendet wird.
Neue Definitionen:
gliederung1: Die „gliederung1“ beinhaltet bei einer Nummerierung der Baugebietsteilfläche oder Baufläche die Gliederungszahl, unter Umständen zusätzlich ein Kürzel für eingeschränkte Nutzungen, z.B. gliede-rung1=2 bei WA 2, gliederung1=-E 3 bei GE-E 3; bei einer überlagernde Festlegung beinhaltet „gliede-rung1“ ein Kürzel und eine Gliederungszahl, z.B. gliederung1 = AP 1 bei AP 1.
gliederung2: Die `gliederung2` kommt bei weitergehenden, besonderen Festsetzungen für Texteinschriebe mit Zahlen-, Buchstabencodes oder Paragrafenbezügen im Plan zum Einsatz. Beispiele: (A), (A, B, G) oder Zone 1
Beschluss: akzeptiert
Umsetzung: Die Definitionen von gliederung1 und gliederung2 werden wie folgt angepasst:
gliederung1: Die „gliederung1“ beinhaltet bei einer Nummerierung der Baugebietsteilfläche oder Baufläche die Gliederungszahl, unter Umständen zusätzlich ein Kürzel für eingeschränkte Nutzungen, z.B. gliederung1=2 bei WA 2, gliederung1=E 3 bei GE-E 3; bei einer überlagernde Festlegung beinhaltet „gliederung1“ ein Kürzel und eine Gliederungszahl, z.B. gliederung1 = AP 1 bei AP 1.
gliederung2: Die `gliederung2` kommt bei weitergehenden, besonderen Festsetzungen für Texteinschriebe mit Zahlen-, Buchstabencodes oder Paragrafenbezügen im Plan zum Einsatz. Beispiele: (A), (A, B, G) oder Zone 1.