Präzisierung: wie soll einheitlich über das gesamte Datenmodell die Rechtsgrundlage von Planinhalten angegeben werden

XPLAN-301
  • 5.3
  • 5.4
Geprüft
  • BPlan
  • FPlan
  • Landschaftsplan
  • Reg.plan
  • SoPlan

Eine Präzisierung scheint erforderlich, in welcher Form künftig die Rechtsgrundlage in der Definition für Enumerationswerte und Codelistenwerte angeben werden muss. Muss die gesetzliche Grundlage konkrete Paragraphen enthalten (wenn ja, mit Datum der betr. Rechtsnorm!) oder sind allgemeine Angaben wie „Lt. Deichschutzrecht“ (ohne Unterscheidung nach Landesrecht) möglich?

Das Datenmodell bietet aktuell sehr unterschiedliche und uneinheitliche Möglichkeiten, die Rechtsgrundlage von Plan-Inhalten anzugeben. Teils ist diese in der Definition von Enumerationswerten und Codelistenwerten aufgeführt, oft nicht. Für alle von XP_Objekt abgeleiteten Fachobjekte kann das Attribut gesetzlicheGrundlage angeben werden (Codeliste XP_GesetzlicheGrundlage, die derzeit nur 3 alte Gesetze aus HH enthält und die künftig extrem wachsen würde, wenn dort alle XPlanungs-Anwender ihre speziellen Gesetzlichen Grundlagen für alle Rechtsbereich beantragen würden!)
Unklarheit und Unsicherheit bei XPlanungs-Anwendern, wie die Angabe der Rechtsnorm erfolgen sollte, inbes. Bei der Beantragung von Codelistenwerten. Es sollte verhindert werden, dass in der Codeliste XP_GesetzlicheGrundlage ungeordneter Wildwuchs entsteht.
Schärfung des Standards, mehr Klarheit bei den Anwendern, verlässliche und auswertbare Informationen zur Rechtsgrundlage.
Die AG Technik im Projekt PlanDigital tendiert zu der Einordnung, dass die Angabe einzelner Paragraphen anderer Rechtsnormen für ältere Bestandspläne äußerst aufwändig ist und häufig gar nicht möglich ist. Die Codelisten sollten hier nicht ausufern. Es kann nicht jede Gesetzliche Grundlage jeder Fassung einer Rechtsnorm als Codelistenwert aufgenommen werden. Alternativ doch eine textliche Erfassung für selten angegebene Rechtsnormen ermöglichen?

Kommentare

Beschluss: teilweise akzeptiert

Umsetzung: Neuer optionaler komplexer Datentyp mit Attributen für Namen und Datum (Bekanntmachungsdatum) des Gesetzes und Textattribut für die Spezifizierung der gesetzlichen Grundlage mit konkreter Paragraphennummer. Alle Attribute sind optional.