EFH als Art des Höhenbezugs
XPLAN-288
- 5.3
- 5.4
Geprüft
- Basis
Ergänzung der Enumerationsliste XP_ArtHoehenbezug um den Wert relativEFH=4000
In Süddeutschland wird traditionell je Grundstück eine Erdgeschossfußbodenhöhe definiert und davon die Trauf- und die Gebäudehöhe (z.B. 4,5 m Traufhöhe vom Bezugspunkt der Erdgeschossfußbodenhöhe 265,0 müNN). Aktuell im Datenmodell ist es möglich, eine EFH anzugeben, allerdings wenn man die EFH als Bezugspunkt spezifizieren möchte, muss das Attribut abweichenderBezugspunkt genutzt werden.
Höhenangabe relativ zu EFH kann nicht standardisiert abgebildet werden.
Beschluss: akzeptiert
Umsetzung: Neuer Eintrag in der Enumeration XP_ArtHoehenbezug relativEFH=4000. Definition: Höhenangabe relativ zur ErdgeschossfußbodenHöhe an Position des Planinhalts.