EFH als Art des Höhenbezugs

XPLAN-288
  • 5.3
  • 5.4
Geprüft
  • Basis

Ergänzung der Enumerationsliste XP_ArtHoehenbezug um den Wert relativEFH=4000

In Süddeutschland wird traditionell je Grundstück eine Erdgeschossfußbodenhöhe definiert und davon die Trauf- und die Gebäudehöhe (z.B. 4,5 m Traufhöhe vom Bezugspunkt der Erdgeschossfußbodenhöhe 265,0 müNN). Aktuell im Datenmodell ist es möglich, eine EFH anzugeben, allerdings wenn man die EFH als Bezugspunkt spezifizieren möchte, muss das Attribut abweichenderBezugspunkt genutzt werden.
Höhenangabe relativ zu EFH kann nicht standardisiert abgebildet werden.
 
 

Kommentare

Beschluss: akzeptiert

Umsetzung: Neuer Eintrag in der Enumeration XP_ArtHoehenbezug relativEFH=4000. Definition: Höhenangabe relativ zur ErdgeschossfußbodenHöhe an Position des Planinhalts.