ESSEN: Baulastlöschung

XBAU-50
in Arbeit
Mo., 17.02.2025 - 08:21
 
Mo., 20.01.2020 - 10:01
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  • Spezifikation

Der Prozess Baulastlöschung wird bisher – i. Ggs. zum Prozess Einrichtung einer Baulast - nicht von XBau unterstützt.

Kommentare

XBau-EG am: 2017-11-21

Baulastlöschung ist bei vielen / manchen Baubehörden ein relevanter Vorgang. Nicht so häufig wie die Eintragung, aber dennoch mengenmäßig relevant (Mengenverhältnis z.B. 5:1).

Das Thema sollte in XBau integriert werden, der CR also behandelt werden.

Außerdem wäre interessant, die Übergabe der Daten an das Baulastenverzeichnis als XBau-Nachricht darzustellen. Vom Verwaltungsaufbau her kann das Baulastenverzeichnis bei der Baubehörde oder Gemeinde angesiedelt sein. In Hamburg wird es vom LGV betrieben.

  • hierzu ist ggf. ein separater CR zu stellen

Status eingeplant

XBau-EG am: 2018-06-12

Der Prozess könnte so angepasst werden, dass er für Eintrag wie auch für Löschung der Baulast geeignet ist.

 

Ggf tritt der Prozess in der Praxis selten auf in einer Gestalt, der sich für XBau-Definition eignet (überwiegend findet der Prozess nur verwaltungsintern statt).

 __ 

Ggf. ist Erfahrung mit dem Baulast-Prozess aus XBau 2.0 herzustellen. Auf der Basis kann bewertet werden, welche Erweiterungen bzw. Ergänzungen (neue Prozesse zum Thema Baulasten) sinnvoll sind.

Aufwand für das EG:     mittel

Release C:                           nein (keine Dringlichkeit)

 

Status erfasst

Nach Abstimmung mit Stadt Essen in 2020: 

Zunächst soll die Baulastauskunft eingeführt werden (lesender Prozess; häufig; Entlastung für die Baubehörden).

Dann sollte dieser weitere Prozesse angegangen werden (schreibender Zugriff; eher selten).

Anmerkung:

  • Baulast Löschung (LeiKa 99012087064000) ist noch nicht in XBau umgesetzt.
  • Eine Baulast lässt sich erst löschen, wenn das öffentliche Interesse daran nicht mehr vorhanden ist. Man kann zwar einen Antrag auf Löschung stellen. Diesem müssen aber alle betroffenen Parteien, inklusive der Baubehörde, zustimmen. Erst wenn die Baubehörde schriftlich auf eine Baulast verzichtet, wird diese aufgehoben.
  • siehe § 83 (3) MBO: Die Baulast geht durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
  • Eine Baulastlöschung kann daher seitens der Bauaufsichtsbehörde angestoßen werden oder auch aufgrund eines Antrags.

Der Aufbau des Prozesses bei Antrag müsste ähnlich aussehen wie die Eintragung Baulast (III.16.1):

Folgende Nachrichten würden benötigt:

  • Antrag Baulastlöschung (BH2BAB)
  • Nachforderung (BAB2BH)
  • Baulasteintrag löschen (BAB2BET)
  • Information (BAB2BH)
  • Gebührenbescheid (BAB2BH) (ist der auch fällig, wenn der Löschung widersprochen wird?)

Folgende Datentypen / Elemente würden für den Antrag benötigt:

  • BaulastErweitert
  • Begründung zur Löschung

Der Aufbau des Prozesses seitens der Behörde müsste beinhalten:

  • Anhörung des Verpflichteten und des Begünstigten
  • Baulasteintrag löschen (BAB2BET)
  • Information (BAB2BH)

AG 1 im EG25-01:

Der Prozess zur Baulastlöschung wird umgesetzt.

  • Der Datentyp Baulast wird ergänzt mit einer Codeliste Art der Baulast (Typ 4).
  • Außerdem wird noch das Element “Eintragungsdatum” ergänzt.
  • Zunächst wird eine erste Modellierung angefertigt.
  • Das EG liefert noch weiteren Input, was noch benötigt wird, um eine Baulast im Baulastenverzeichnis konkret ansprechen zu können.

Status: In Arbeit

E-Mail von Prosoz (14.02.2025)

Hier ist eine Auflistung der Daten, die zu einem Baulastblatt erfasst werden können und die zur eindeutigen Identifizierung von zu löschenden Baulasten in unserem Fachverfahren geführt werden:

  •  Präfix (Optional/Pflichtfeld)
  • Blattnummer (Pflichtfeld)
  • Blattnummer im Grundbuch (Optional)
  • Nr. im Bestandsverzeichnis des Grundbuches (Optional)
  • Blattnummer im Erbbaugrundbuch (Optional)
  • Nr. im Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuches (Optional)

Der Präfix kann durch Kunden eigenständig als Pflichtfeld definiert werden. Der Präfix ist notwendig, wenn eine Behörde mehrere Baulastverzeichnisse führt. Hierdurch lassen sich häufig durch Bauorte oder Gemarkungen getrennte Baulastverzeichnisse führen.

 Innerhalb des Baulastblattes gibt es verschiedene Tatbestände, die fortlaufend im Baulastblatt durchnummeriert sind.