Profi-AG: XSD-Validierungsregel für die Behördenadressierung

XBAU-442
  • 2.6
Geprüft
Di., 28.10.2025 - 15:15
Fertig
Fr., 19.09.2025 - 10:25
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In Spezifikation 2.4.0.1 wurde die vormals getrennten Elemente für Behördenpräfix und -kennung zu einem einzelnen Feld „kennung“ zusammengeführt. Laut des XSD-Schema „xoev-basisnachrichtbehoerde.xsd“ ist der Datentyp dieses Elements „dinspec91379:datatypeC“ und in der Beschreibung ist die erforderliche Formatierung erklärt. Damit kann in den Fachnachrichten beliebiger Text eingetragen werden.
Da dieses Element in den essenziellen Elementen „leser“ und „autor“ verwendet wird, können bei einer Validierung gegen das Schema Eingabefehler nicht erkannt werden.

Lösungsvorschlag:
Einbau einer konkreten Validierungsregel in den XSDs, die das Format von Behördenkennungen (dreistelliges Präfix gefolgt von einem Doppelpunkt, …) explizit festlegt.
Dies wäre insbesondere unter der Prämisse, dass alle an der Verarbeitung von XBau BeteiligtenKomponenten die Daten validieren sollen, sehr hilfreich.

Ergebnis der Prüfung des Lösungsvorschlags:

Die betroffenen Elemente “leser” und “autor” sind vom Typ BehoerdeType, der aus der XÖV-Bibliothek stammt und daher nicht modifiziert werden kann. Diese standardisierten Datentypen sind zur direkten Verwendung in XÖV-Standards vorgesehen und sollten nicht durch standardspezifische Varianten ersetzt werden.

Als Alternative ist eine Prüfung des Formats der Behördenkennung per Schematron-Regel möglich.

Kommentare

EG25-03 30.09.2025

Diskussion

  • Lösung per Schematron wäre der einzig möglich Lösungsweg
  • Lösung per XSD nicht möglich

Problemlage liegt andererseit nicht vor, so dass hier eine Maßnahme nicht zwingend ist.

Prüfen ob per Schematron lösbar (wenn im Element verzeichnisdienst “DVDV” eingetragen ist, muss das Element kennung diese bestimmte Syntax haben). Sonst verwerfen.

Status Umsetzung

CR wurde umgesetzt.

Für den Datentyp Nachrichtenkopf.G2G wurden Schematronregeln definiert, die für die Elemente leser und autor eine gültige DVDV-Behördenkennung sicherstellen. Diese besteht aus drei Kleinbuchstaben, einem Doppelpunkt und einer Ziffernfolge.

Nächster Schritt: QS

Der CR wurde geprüft und ist korrekt umgesetzt.