XL: Änderung einer Baulast
Eine Änderung / Teillöschung einer Baulast kann auch aufgrund einer Verschmelzung oder Teilung eines Grundstückes oder Flurstückes erfolgen.
Dies geht einher mit einer Änderung im Grundbuch.
Hierfür gibt es bisher noch keinen Prozess in XBau.
Kommentare
EG25-02a 24.06.2025
- AG zur Baulast fand am 20.06. statt.
- Die besprochenen Themen wurden kurz vorgestellt (siehe Termin AG Baulast oben)
- Kein Thema für 2.6
Status: In Arbeit
E-Mail aus NRW, Kreis Minden-Lübbecke (23.06.2025)
- Die Fortführung/Änderung des Baulastenverzeichnis wird bei uns im Normalfall durch unsere Kataster- und Vermessungsbehörde angestoßen, wenn ein belastetes Grundstück geteilt, verschmolzen o.ä. wird. Dorthin erfolgt dann auch die Rückmeldung, wo zukünftig die Belastung besteht.
- Meldungen vom Grundbuchamt bzgl. Änderungen am Grundstück hinsichtlich Fortführung des Baulastverzeichnisses sind hier unbekannt.
E-Mail von ARCHIKART (30.06.2025)
In den BABs in Thüringen läuft es ähnlich wie im LK Minden-Lübbecke läuft:
Der Eigentümer des zu belastenden Flurstückes stellt einen „Antrag auf Baulasteintragung“, entweder im Rahmen einer Baugenehmigung, bei welcher im Prüfverfahren durch die Bauingenieure festgestellt wurde, dass eine Baulast für die Genehmigung notwendig ist. Eine Baulast und/oder eine Baulaständerung entsteht auch bspw. durch Verschmelzung oder Zerlegung eines Flurstückes, welche dem Bauordnungsamt durch einen Fortführungsnachweis vom Katasteramt mitgeteilt wird.
AG Baulast vom 20.06.2025