XL: Änderung einer Baulast
- 2.7
Eine Änderung / Teillöschung einer Baulast kann auch aufgrund einer Verschmelzung oder Teilung eines Grundstückes oder Flurstückes erfolgen.
Dies geht einher mit einer Änderung im Grundbuch.
Hierfür gibt es bisher noch keinen Prozess in XBau.
Kommentare
EG25-02a 24.06.2025
- AG zur Baulast fand am 20.06. statt.
- Die besprochenen Themen wurden kurz vorgestellt (siehe Termin AG Baulast oben)
- Kein Thema für 2.6
Status: In Arbeit
E-Mail aus NRW, Kreis Minden-Lübbecke (23.06.2025)
- Die Fortführung/Änderung des Baulastenverzeichnis wird bei uns im Normalfall durch unsere Kataster- und Vermessungsbehörde angestoßen, wenn ein belastetes Grundstück geteilt, verschmolzen o.ä. wird. Dorthin erfolgt dann auch die Rückmeldung, wo zukünftig die Belastung besteht.
- Meldungen vom Grundbuchamt bzgl. Änderungen am Grundstück hinsichtlich Fortführung des Baulastverzeichnisses sind hier unbekannt.
E-Mail von ARCHIKART (30.06.2025)
In den BABs in Thüringen läuft es ähnlich wie im LK Minden-Lübbecke läuft:
Der Eigentümer des zu belastenden Flurstückes stellt einen „Antrag auf Baulasteintragung“, entweder im Rahmen einer Baugenehmigung, bei welcher im Prüfverfahren durch die Bauingenieure festgestellt wurde, dass eine Baulast für die Genehmigung notwendig ist. Eine Baulast und/oder eine Baulaständerung entsteht auch bspw. durch Verschmelzung oder Zerlegung eines Flurstückes, welche dem Bauordnungsamt durch einen Fortführungsnachweis vom Katasteramt mitgeteilt wird.
Kein Thema für XBau 2.6 / muss im EG gründlicher geprüft werden
EG26-01 24.02.2026
Diskussion
- Vermutlich sollte zum Thema ein neuer oder erweiterter Prozess spezifiziert werden
- Der Prozess wird typischerweise z.B. vom Grundbuchamt (Flurstücksfortschreibung - vgl. ALKIS = Standard für die Systematik Flurstücke Kataster). Er könnte aber auch von einem Baulastgeber ausgelöst werden.
- Zu prüfen ist, inwieweit dies ein XBau-Thema ist - das ist im Kontext der sonstigen Baulast-Prozesse zu bewerten.
Status in Arbeit
Anmerkung:
Das Thema sollte in einer Baulast-AG noch mal besprochen werden (entweder separat oder im kommenden EG).
EG26-02 23.04.2026 (AG)
“Fortführung des Baulastenverzeichnisses nach Teilung oder Zusammenführung von Flurstücken”
- Bei der Änderung einer Baulast handelt es sich nicht um ein Antragsverfahren. Nur in sehr seltenen Fällen kann ein Antrag vom Baulastgeber gestellt werden. Dies wird aber in diesem CR nicht betrachtet.
- Es ist eine reine Behörde zu Behörde Kommunikation, was XBau-Nachrichten betrifft
- Die Vermessungsverwaltung (auch Vermessungsbehörde, Katasteramt, Landesbehörde) teilt der BAB Änderungen an Flurstücken (wie Teilung, Verschmelzung) mit. Dies geschieht durch die Übertragung von ALKIS-Daten.
- Die BAB prüft, ob es Baulasten auf den geteilten / zusammengelegten Flurstücken gibt
- Falls es Baulasten gibt, wird seitens BAB geklärt, ob und wie diese jetzt weiterbestehen
- Falls es Baulasten gibt,
- wird die Vermessungsbehörde informiert (“es gibt eine Baulast”).
- wird der Baulastgeber und der Baulastnehmer informiert (dies geschieht ohne XBau-Nachrichten)
- wird das Baulastenverzeichnis aktualisiert/korrigiert
Anmerkungen aus der AG
- Der Vorgangsraum müsste ohne Antrag eröffnet werden.
- Es handelt sich eigentlich um eine bidirektionale Schnittstelle, die nicht unbedingt einen Vorgangsraum benötigt (Übertragung von ALKIS-Daten)
- Es wäre jedoch gut, wenn die Information der Vermessungsverwaltung über den EfA-Vorgangsraum erfolgt; dieser kann sozusagen eine Mittlerrolle übernehmen
Status: In Umsetzung
- bis zum kommenden EG wird eine erste Modellierung erfolgen. Diese soll im EG noch mal besprochen werden
- Thüringen möchte gerne QS durchführen
Weiteres:
- In den Prozessen zur Eintragung und zur Löschung einer Baulast muss auch noch die Information der Vermessungsverwaltung ergänzt werden
- Im Prozess zur Löschung, muss bei der Stellungnahme der Kontaktweg über E-Mail entfernt werden
→ Hierfür wurde ein neuer CR angelegt: https://lgv-hamburg.atlassian.net/browse/XBAU-473
Anmerkung:
Gegebenenfalls kann die Benachrichtigung der Vermessungsbehörde mittels informationsempfaenger.benachrichtigung.0400 erfolgen.
Der CR wurde umgesetzt:
- Es wurde ein neues Unterkapitel Änderung einer Baulast im Kapitel Baulastenverfahren (III.16.3 Änderung einer Baulast) erstellt.
- Dieses enthält die neue Nachricht baulastaenderung.aktualisierungEintrag.0730.
Nächster Schritt: QS
QS wurde durchgeführt:
- Im Prozessdiagramm fehlt die Nachrichtennummer bei der Nachricht “Aktualisierung Baulast”.
- Element baulast: “Hier werden Angaben zur zu aktualisierenden Baulast gemacht.”
Element anlagen: “Hier können Anlagen zur zu aktualisierenden Baulast beigefügt werden.” - Prozessbeschreibung:
- Information Baulastbegünstigter: Die Bauaufsichtsbehörde verschickt postalisch die Unterlagen zur Änderung der Baulast an den Baulastbegünstigten.
- Information Baulastnehmer: Die Bauaufsichtsbehörde verschickt postalisch die Unterlagen zur Änderung der Baulast an den Baulastnehmer.
- → Bitte die Bezeichnungen der Akteure noch einmal prüfen und konsolidieren (Baulastbegünstigter = Baulastnehmer?), Wortlaut im CR-Kommentar: “wird der Baulastgeber und der Baulastnehmer informiert”. Eventuell Alternativbegriffe im Abschnitt “Akteure” definieren.
Nächster Schritt: Korrektur
AG Baulast vom 20.06.2025