BY: Abruf Nachweis Bauvorlageberechtigung
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Die Prüfung der Bauvorlageberechtigung geschieht mindestens an zwei Stellen während eines Bauantragsverfahrens:
- Beim Stellen des Bauantrags
- Beim Versand der Baugenehmigung
Im Rahmen des Erprobungsprojekts "Bauwesen" der Registermodernisierung wird ein automatisierter Nachweisdatenabruf zwischen di.BAStAI & dem EfA-Dienst "digitaler Bauantrag" – vorbereitend auf den NOOTS-Betrieb – konzipiert und erprobt. Der automatisierte Abruf (mittels XNachweis) – kann sowohl für die Antragsstellung als auch perspektivisch für eine Prüfung beim Versand der Baugenehmigung genutzt werden. XBau soll als Kommunikationsstandard genutzt werden. Bei der Eingabe der Informationen für die Bauvorlageberechtigung sollen individuell Daten eingegeben werden können.
Im Rahmen des Projekts wurden folgende Unzulänglichkeiten festgestellt:
- Information(en) zur Sperrung im Register der AIK werden bislang vom Standard nicht abgedeckt
- Es fehlt bislang eine Möglichkeit, bei unverändert abgerufenen Daten die Daten als Registerabruf zu kennzeichnen.
Als mögliche Lösung wird vorgeschlagen:
zu 1.
Element Sperrung ergänzen: Ja/Nein/Null (falls aus dem Register nichts zurückkommt)
- Beschreibung: Die Person oder eine Berechtigung ist gesperrt und darf nicht mehr genutzt werden. Gründe können sein: Bauvorlageberechtigung entzogen, Disziplinmaßnahmen durch die Kammer, Ablauf einer Registrierung, fehlende Nachweise.
- Anmerkungsfeld mit Codeliste (ist gesperrt → optional seit; war gesperrt → optional Freitextfeld; Befindet sich im Widerspruchsverfahren gegen Sperrung)
zu 2.
Entweder XNachweis als .xml-Datei weiterleiten und / oder durch Attribute die Konformität zum Register darstellen
- Verfiziert durch das Register der Architekten- und Ingenieurkammer bzw. di.BAStAI (bool'sches Attribut 0/1/99) → verpflichtend) für die folgenden Elemente in XBau
- kammer
- merkmaleKammerneintrag
- MerkmaleKammerneintragErweitert
- Kindelement: mitgliedsnummer bzw. Registrierungsnummer
- kindelement:personennummer
- BeteiligterFachrichtung
- berufsbezeichnung
- Bauvorlageberechtigung Sachverhalt
- Sperrung
- Qualifikation bzw. Nachweisberechtigung
Kommentare
EG25-02a 24.06.2025
Es wurde das Verständnis für die Umsetzung des vorliegenden CRs abgesichert und konkretisiert.
Übergreifend
- Für die DVDV-Konfiguration für XBau 2.6 ist ggf. anzupassen, so dass auch Bauportale (nicht nur BAB) den Service der AIKn (XBau-Nachrichten 0930/0931) nutzen können
Thema 1: Übermittlung von Sperren
- Nachricht 0931 ist anzupassen, so dass Daten zu vorliegenden Sperren (s.o.) zum angeforderten Datensatz übermittelt werden können. So dass diese dann in die Antragsdaten übernommen werden können, wie oben beschrieben.
Thema 2: Kennzeichnung von Register-autorisierten Daten
- In der Implementierung eines Portals “Baugenehmigung Online” würde typischerweise ein Antragsformular mit aus dem Register abgerufenen Daten (zum Entwurfsverfasser) vorbelegt. (dieser Sachverhalt wird naturgemäß nicht durch XBau geregelt)
- In den per XBau dann (an die BAB) übermittelten Antragsdaten sollen die Daten, die aus dem Register übernommen worden sind (siehe im Datentyp Bauvorhaben unterhalb des Elementes /beteiligte/entwurfsverfasser/berechtigung), in diesem Sinne gekennzeichnet werden.
- Zusätzlich soll das XNachweis-Objekt (bzw. das XBau-Objekt welches per XNachweis aus dem AIK-Register abgerufen worden ist), als Anhang der XBau-Antragsdatenübermittlung beigefügt werden (als Nachweis für die antragsbearbeitende BAB = entsprechend einer herkömmlich angehängten Kopie der Urkunde Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers)
Status Umsetzung
EG25-02 07.05.2025
Ausgangslage
Problem
Lösungsidee
Beitrag zur Hebung der RegMo-Potenziale: Ergänzung Bauvorlageberechtigung
Diskussion