TH: Flexibilisierung Beteiligung
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Der XBau-Teilprozess Beteiligungsverfahren soll flexibilisiert werden, um den Anforderungen an die bauaufsichtliche Praxis zu genügen.
Die Mitwirkung einer öffentlichen Stelle endet oft erst mit dem Abschluss des Verfahrens – d.h. vor und nach Entscheidung kann die Notwendigkeit bestehen, Informationen an die beteiligte Stelle zu senden oder von dort zu empfangen – u.a.:
- mehrstufige Beteiligungen (Vorprüfung, Stellungnahme etc.),
- fachliche Nachfragen in Vorbereitung Stellungnahme / materielle Entscheidung,
- Mitteilung des erreichten Bauzustandes an die beteiligte Stelle, um dort entsprechende Tätigkeiten auszulösen,
- Benachrichtigung der beteiligten Stelle an die Bauaufsichtsbehörde zu eigenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren,
- Organisation der Mitwirkung bei Abnahmen.
Lösungsvorschlag
(1) Die Spezifikation der XBau-Nachricht 0302 soll so flexibilisiert werden, dass sie von der verfahrensführenden Bauaufsichtsbehörde auch dann versendet werden kann, wenn vorher keine Nachricht 0301 empfangen wurde.
(2) Die Spezifikation der XBau-Nachrichten 0305 und 0306 soll so flexibilisiert werden
- dass die Nachrichten 0305 und 0306 semantisch nicht als »Zwischen-Nachricht« sondern als »Prozessnachricht« (weitgehend unabhängig vom Prozessstatus) verstanden werden,
- dass Prozessnachrichten damit auch nach Abgabe einer Stellungnahme übermittelt und beantwortet werden können,
- dass beide Kommunikationspartner eine Prozessnachricht 0305 und 0306 senden bzw. beantworten können.
(3) Die Spezifikation der XBau-Nachricht 0303 soll so erweitert werden, dass eine mehrfache Übermittlung der Stellungnahme möglich wird.
(4) Die XBau-Nachricht 0303 soll im Tag beteiligung.stellungnahme.0303/stellungnahme um ein Attribut erweitert werden, dass den Status der übermittelten Stellungnahme anzeigt. Mögliche Werte sind:
- Ergebnis Vorprüfung,
- vorläufige Stellungnahme,
- endgültige Stellungnahme.
(5) Bei den Regelungen für den Beteiligungsprozess soll klargestellt werden, …
- dass die Beteiligungsbeziehung auch nach Abgabe einer Stellungnahme bestehen bleiben kann;
- dass die Beteiligungsbeziehung von der verfahrensführenden Bauaufsicht explizit geschlossen werden muss oder implizit mit dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens erlischt.
(6) Um die Beteiligungsbeziehung seitens der verfahrensführenden Bauaufsichtsbehörde explizit schließen zu können, ist eine weitere XBau-Nachricht notwendig.