TH: Flexibilisierung Beteiligung

XBAU-425
  • 2.6
Umsetzung
Di., 24.06.2025 - 18:33
 
Di., 17.06.2025 - 08:32
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Der XBau-Teilprozess Beteiligungsverfahren soll flexibilisiert werden, um den Anforderungen an die bauaufsichtliche Praxis zu genügen.

Die Mitwirkung einer öffentlichen Stelle endet oft erst mit dem Abschluss des Verfahrens – d.h. vor und nach Entscheidung kann die Notwendigkeit bestehen, Informationen an die beteiligte Stelle zu senden oder von dort zu empfangen – u.a.:

  • mehrstufige Beteiligungen (Vorprüfung, Stellungnahme etc.),
  • fachliche Nachfragen in Vorbereitung Stellungnahme / materielle Entscheidung,
  • Mitteilung des erreichten Bauzustandes an die beteiligte Stelle, um dort entsprechende Tätigkeiten auszulösen,
  • Benachrichtigung der beteiligten Stelle an die Bauaufsichtsbehörde zu eigenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren,
  • Organisation der Mitwirkung bei Abnahmen.

Lösungsvorschlag

(1) Die Spezifikation der XBau-Nachricht 0302 soll so flexibilisiert werden, dass sie von der verfahrensführenden Bauaufsichtsbehörde auch dann versendet werden kann, wenn vorher keine Nachricht 0301 empfangen wurde.

(2) Die Spezifikation der XBau-Nachrichten 0305 und 0306 soll so flexibilisiert werden

  • dass die Nachrichten 0305 und 0306 semantisch nicht als »Zwischen-Nachricht« sondern als »Prozessnachricht« (weitgehend unabhängig vom Prozessstatus) verstanden werden,
  • dass Prozessnachrichten damit auch nach Abgabe einer Stellungnahme übermittelt und beantwortet werden können,
  • dass beide Kommunikationspartner eine Prozessnachricht 0305 und 0306 senden bzw. beantworten können.

(3) Die Spezifikation der XBau-Nachricht 0303 soll so erweitert werden, dass eine mehrfache Übermittlung der Stellungnahme möglich wird.

(4) Die XBau-Nachricht 0303 soll im Tag beteiligung.stellungnahme.0303/stellungnahme um ein Attribut erweitert werden, dass den Status der übermittelten Stellungnahme anzeigt. Mögliche Werte sind:

  • Ergebnis Vorprüfung,
  • vorläufige Stellungnahme,
  • endgültige Stellungnahme.

(5) Bei den Regelungen für den Beteiligungsprozess soll klargestellt werden, …

  • dass die Beteiligungsbeziehung auch nach Abgabe einer Stellungnahme bestehen bleiben kann;
  • dass die Beteiligungsbeziehung von der verfahrensführenden Bauaufsicht explizit geschlossen werden muss oder implizit mit dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens erlischt.

(6) Um die Beteiligungsbeziehung seitens der verfahrensführenden Bauaufsichtsbehörde explizit schließen zu können, ist eine weitere XBau-Nachricht notwendig.

Kommentare

EG25-02 07.05.2025

  • Das Anliegen wird von 5 Bundesländern vorangetrieben: Sachsen-Anhalt, Bremen, Sachsen, Baden-Württemberg und Thüringen als AG-Koordination
  • Es geht um die Notwendigkeit der Flexibilisierung der Mitwirkung / Beteiligung öffentlicher Stellen im Verfahren. Der Prozess ist komplexer als er bisher in XBau dargestellt ist:
    • Mehrstufige Beteiligungen
    • Fachliche Nachfragen (Bilaterale Kommunikation)
    • Mitteilung des erreichten Bauzustands an die beteiligte Stelle
    • Benachrichtigung der BAB durch die beteiligte Stelle
    • Organisation der Mitwirkung bei Abnahmen

→ Zusammenarbeitsprozess beschränkt sich nicht auf die Stellungsnahmen. Daher sollte er auch als mehrstufiger inkrementeller Prozess dargestellt werden.

  • Vorschläge:
    • Nachricht 0302 soll auch dann versandt werden können, wenn vorher keine Nachricht 0301 empfangen wurde.
    • Die Nachrichten 0305 und 0306 sollen als Prozessnachrichten verstanden werden (weitgehend unabhängig vom Prozessstatus) und von beiden Kommunikationspartnern gesendet / beantwortet werden können. Prozessnachrichten sollen auch nach Abgabe einer Stellungnahme übermittelt und beantwortet werden können.
    • Nachricht 0303 soll so erweitert werden, dass eine mehrfache Übermittlung der Stellungnahme möglich wird.
    • Es wird eine neue Nachricht der BAB zum Abschluss der Beteiligungsbeziehung benötigt
  • Die beteiligten Stellen müssen den Bescheid zugestellt bekommen (nötig für die Überwachung / Überprüfung)
  • Alles muss prozesskonsistent gelöst sein, z.B. muss der Status einer Stellungnahme jeweils klar sein
  • prüfen, wo helfend auch generische Prozessnachrichten eingesetzt werden sollten

Status: In Arbeit

EG25-02a 24.06.2025

Der CR liegt heute schriftlich erstmals vor. Das Anliegen wird nicht unkontrovers diskutiert.

Es werden Bedenken vorgetragen.

  • Würde so umgesetzt wie beschrieben, leidet der definierte XBau-Prozess zum Beteiligungsverfahren (wie bereits vielerorts umgesetzt im Kontext der Beteiligungsportale und ihrer Nachrichtenkommunikation mit den Bauaufsichtsbehörden)
  • In jedem Fall wäre es notwendig, den bestehen XBau-Prozess zum Beteiligungsverfahren (vgl. XBau 2.4.0.1) zu schützen und auch mit XBau 2.6 umsetzbar zu machen

Umsetzung

Einige Aspekte des vorliegenden CRs (die voraussichtlich die Prozesssicherheit nicht gefährden) sollen aber aufgegriffen und in XBau 2.6 umgesetzt werden. Die anderen Aspekte sollen vorläufig nicht umgesetzt werden und wären für eine XBau-Folgeversion zu prüfen (separater CR notwendig).

  • Punkt 1: Nachricht 0302 - die BAB soll die Möglichkeit bekommen, aus eigener Initiative (vgl. Nachricht 0202) eine geänderte oder ergänzte “Aufforderung zur Stellungnahme” zu versenden
  • Punkt 2: Beide Kommunikationspartner sollen eine Prozessnachricht 0305 und 0306 senden bzw. beantworten können.
  • Punkt 3: Zur Unterrichtung über die ggf. erteilte Baugenehmigung soll die Nachricht 0400 eingesetzt werden, die für diesen Zweck definiert ist. Sie muss dafür mit der Funktionalität “Adressierung eines bestimmten Accounts im Beteiligungsportal” (vgl. CR XBAU-281 Geprüft Adressierung ELBA und Beteiligungsportale, oben verlinkt) ausgestattet werden.

Status Umsetzung