MV: Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage
XBAU-419
in Arbeit
Di., 13.05.2025 - 13:59
Di., 13.05.2025 - 13:32
Die notwendigen und verpflichtenden Vorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen richten sich nach der Verfahrensordnung der Landesbauordnung, genauer § 12 LBOVVO BW:
Beim Abbruch baulicher Anlagen sind folgende Bauvorlagen einzureichen:
- ein Übersichtsplan mit Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer im Maßstab 1:500,
- die Angabe von Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage,
- die Bestätigung des vom Bauherrn bestellten Fachunternehmers, dass er
a) über die notwendige Befähigung zur Durchführung der Abbrucharbeiten verfügt, insbesondere über ausreichende Kenntnisse in Standsicherheitsfragen, Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie über ausreichende praktische Erfahrungen beim Abbruch baulicher Anlagen,
b) über die für den Abbruch notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügt.
→ Die ersten beiden Punkte sind bereits in XBau umgesetzt. Der 3. Punkt ist noch nicht in XBau umgesetzt.
EG25-02 07.05.2025
Status in Arbeit