BaWü: Befähigungsnachweis für Abbrucharbeiten

XBAU-419
  • 2.6
Umsetzung
Di., 24.06.2025 - 18:36
 
Di., 13.05.2025 - 13:32
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Die notwendigen und verpflichtenden Vorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen richten sich in BaWü nach der Verfahrensordnung der Landesbauordnung, genauer § 12 LBOVVO BW.

Beim Abbruch baulicher Anlagen sind folgende Bauvorlagen einzureichen:

  1. ein Übersichtsplan mit Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer im Maßstab 1:500,
  2. die Angabe von Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage,
  3. die Bestätigung des vom Bauherrn bestellten Fachunternehmers, dass er (a) über die notwendige Befähigung zur Durchführung der Abbrucharbeiten verfügt, insbesondere über ausreichende Kenntnisse in Standsicherheitsfragen, Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie über ausreichende praktische Erfahrungen beim Abbruch baulicher Anlagen. Und (b) dass er über die für den Abbruch notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügt.

(1.) und (2.) sind bereits in XBau umgesetzt, (3.) bisher nicht.

Lösungsvorschlag

Ergänzung der Nachricht anzeige.beseitigungAbsicht.0950 um ein Element Befähigungsnachweis (im Anhang der Nachricht). Dieser Befähigungsnachweis muss beide oben erwähnten Aspekte (a und b) abdecken.

Kommentare

EG25-02 07.05.2025

  • es betrifft die Nachricht 0950
  • es geht um die Befähigung des Bauunternehmens, das den Abbruch durchführen soll / Information vom Bauherrn an BAB
  • es ist eine landesrechtliche Besonderheit von Baden-Württemberg, die bisher nicht in XBau abgebildet ist
  • vgl. Code 0100 Befähigungsnachweis (siehe Codeliste XBau Anlage Art, Typ 4)

Status in Arbeit

EG25-02a 24.06.2025

Der CR soll zu XBau 2.6 umgesetzt werden.

Es ist zu prüfen, ob tatsächlich der Bedarf besteht, Nachrichtenstruktur oder Doku-Text zur Nachricht anzupassen.

Oder ob der im CR genannte Nachweis im Rahmen des gewöhnlichen Anhangs (wie in XBau vorgesehen) zu Nachricht übermittelt werden.

Status Umsetzung