MV: Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage

XBAU-419
in Arbeit
Di., 13.05.2025 - 13:59
 
Di., 13.05.2025 - 13:32
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Die notwendigen und verpflichtenden Vorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen richten sich nach der Verfahrensordnung der Landesbauordnung, genauer § 12 LBOVVO BW:

Beim Abbruch baulicher Anlagen sind folgende Bauvorlagen einzureichen:

  1. ein Übersichtsplan mit Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer im Maßstab 1:500,
  2. die Angabe von Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage,
  3. die Bestätigung des vom Bauherrn bestellten Fachunternehmers, dass er
    a) über die notwendige Befähigung zur Durchführung der Abbrucharbeiten verfügt, insbesondere über ausreichende Kenntnisse in Standsicherheitsfragen, Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie über ausreichende praktische Erfahrungen beim Abbruch baulicher Anlagen,
    b) über die für den Abbruch notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügt.

→ Die ersten beiden Punkte sind bereits in XBau umgesetzt. Der 3. Punkt ist noch nicht in XBau umgesetzt.

Kommentare

EG25-02 07.05.2025

  • es betrifft die Nachricht 0950
  • es geht um die Befähigung des Bauunternehmens, das den Abbruch durchführen soll / Information vom Bauherrn an BAB
  • es ist eine landesrechtliche Besonderheit von Baden-Württemberg, die bisher nicht in XBau abgebildet ist
  • vgl. Code 0100 Befähigungsnachweis (siehe Codeliste XBau Anlage Art, Typ 4)

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