HE: Zustellquittierung Portal - Fachverfahren

XBAU-389
in Arbeit
Do., 06.02.2025 - 09:48
 
Mi., 18.09.2024 - 09:28
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  • Kernmodul

Derzeit hat Hessen einen vom xBau-Standard abweichenden Prozess zur Quittierung im Sinne einer “Zustellsicherheit” etabliert, der eine Notlösung darstelle:

  • Jede Nachricht aus einer Bauaufsicht wird mit der Nachricht 1142 und einem entsprechenden Text beantwortet (Ausnahme ist die Nachricht 1120 damit nicht PingPong gespielt wird)
  • Die Bauaufsicht beantwortet jede Nachricht des Portals mit einer Nachricht 1120 (was so im xBau Prozess gar nicht vorgesehen ist)

Es sollte dafür gesorgt werden, dass ein Portal auch eine Nachricht 1120 versenden kann, da die Nachricht 1142 eigentlich der Kommunikation zwischen dem Antragstellers und der Bauaufsicht dient.

Die Quittierungen seien wichtig für die Berechnung von Fristen.

Reaktion bei Ausbleiben einer Quittung: Hier besteht der Bedarf einer gemeinsamen Lösung.

Kommentare

Anmerkung 08.11.2024:

Könnte das bereits durch die Umsetzung von CR 292 bereits gelöst sein?

EG24-04 11.11.2024

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:  

  • kann technisch motiviert sein / Nachvollziehbarkeit der Nachrichtenkommunikation)
  • kann rechtlich motiviert sein / ich brauche eine Basis für meine Berechnung von Fristen
  • ist etwas anders gelagert als “Bestätigung Abruf”, aber ein ähnliches Thema
  • Beispiel: Nachricht “Nachforderung Dokumentation” ans Bauportal - benötigt die BAB dafür eine Bestätigung?
  • Votum: nur fristenrelevante Nachrichten sollten quittiert werden
  • sollte Hintergrundnachricht (Backend) sein, liefert eine Information, auf die ich bei Bedarf zugreifen kann
  • Thema ist relevant auch mit Blick auf Widerspruchsverfahren vor Gericht

CR Bearbeitungsart:

  • AG an Tag 2 des EG / gibt einen Zusammenhang zum CR XBau-373

Bewertung:

  • neue Funktionalität
  • Meinungsbild EG: Relevanz wird allgemein gesehen
  • Aufwand für EG: mittel
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel bis niedrig

Status in Arbeit

EG24-04 12.11.2024 AG 2

In XBau vorhandene Quittungen:

  • prozessnachrichten.eingangsbestaetigung.1120
  • prozessnachrichten.quittierungRuecknahme.1131

Mögliche Regelungen / drei Varianten für die Umsetzung:

1 - jede Nachricht in der Kommunikation Bauportal-BAB wird quittiert

2 - nur fristenrelevante Nachrichten werden quittiert

3 - ich kann mit einer gegebenen Nachricht eine Quittierung anfordern, “hierfür brauche ich eine Verarbeitungsquittung”

Zur Semantik der Quittierung / welcher Sachverhalt wird quittiert

  • nur das Eintreffen der Nachricht im Bauportal?
  • die Verarbeitung in der Fachlichkeit (“User hat abgerufen” / “Sachbearbeitung hat verarbeitet”)?

Plausibles Szenario: mit der Nachricht 0201 zur Nachforderung von Dokumentation wird eine Quittierung angefordert / mit dem Eintreffen der Quittierung in der BAB fängt die Frist der Rücknahmefiktion an zu laufen.

In XBau ist umzusetzen / das wäre ein einfacher genereller Lösungsansatz:

  • Es wird eine generische XBau-Quittierungsnachricht im Kernmodul spezifiziert.
  • Jede XBau-Nachricht (im Fachmodul Hochbau) enthält die Funktionalität “bitte Empfang quittieren”
  • eine Aussage zur Semantik wäre dann noch zu dieser Funktionalität hinzuzufügen: hier wäre die einfachste Lösung der Sachverhalt “Empfang der Nachricht backendseitig”)

Nächster Schritt: Autor des CRs zu Wort kommen lassen, inwieweit diese Lösung angemessen erscheint.

Status in Arbeit

EG25-01 22.01.2025

Anliegen und Lösungsvorschlag des CRs / und der in der AG definierte Lösungsweg werden geprüft.

Nicht akzeptiert wird:

  • Prozess, dass jede XBau-Nachrichtenübermittlung zu quittieren ist (Lösungsvorschlag des Antragstellers)
  • eine User-gesteuerte Quittungsanforderung (Funktionalität in jedem Nachrichtentyp)

Es fällt hingegen die Entscheidung für den folgenden Lösungsweg:

  • Die oben skizzierte generische Quittungsnachricht soll umgesetzt werden. Sie wird eingesetzt, um eine gegebene Nachricht zu quittieren und nennt die hiermit quittierte Nachricht.
  • Es ist durch das EG eine Liste von XBau-Nachrichtentypen (bzw. Use Cases) zu definieren, deren Erhalt mandatorisch zu quittieren ist. Genau diese sind dann - per geregelt in XBau - zu quittieren.
  • Die Funktionalität der Nachricht prozessnachrichten.eingangsbestaetigung.1120 sollte konsolidiert werden (ist dann ggf. abkömmlich), ebenso ggf. der Nachricht prozessnachrichten.quittierungRuecknahme.1131
  • Es ist auch sicherzustellen, dass die Umsetzung von CR 373 Benachrichtigung Bescheidabruf (ist inhaltlich etwas anders gelagert; oben verlinkt) konsistent mit dem vorliegenden CR erfolgt.

Diskussion zum zu quittierenden Sachverhalt (= Bedeutung der Quittungsnachricht):

  • Vergleich mit WhatsApp:
    A sent = abgesendet (1 Häkchen, grau),
    B delivered = zugestellt (2 Häkchen, grau)
    C read = gelesen (2 Häkchen, blau)
  • im vorliegenden CR zu quittierender Sachverhalt:
    B zugestellt (die Nachricht ist im Backend des Adressaten eingetroffen bzw. wurde von diesem aus dem Postkorb abgerufen)

Anmerkung:

Im Grunde wird in der Quittungsnachricht nur der Bezug zur quittierenden Nachricht benötigt.