HE: Zustellquittierung Portal - Fachverfahren

XBAU-389
Erfasst
Di., 12.11.2024 - 11:59
 
Mi., 18.09.2024 - 09:28
priority-icon Medium
  • Kernmodul

Derzeit hat Hessen einen vom xBau-Standard abweichenden Prozess zur Quittierung im Sinne einer “Zustellsicherheit” etabliert, der eine Notlösung darstelle:

  • Jede Nachricht aus einer Bauaufsicht wird mit der Nachricht 1142 und einem entsprechenden Text beantwortet (Ausnahme ist die Nachricht 1120 damit nicht PingPong gespielt wird)
  • Die Bauaufsicht beantwortet jede Nachricht des Portals mit einer Nachricht 1120 (was so im xBau Prozess gar nicht vorgesehen ist)

Es sollte dafür gesorgt werden, dass ein Portal auch eine Nachricht 1120 versenden kann, da die Nachricht 1142 eigentlich der Kommunikation zwischen dem Antragstellers und der Bauaufsicht dient.

Die Quittierungen seien wichtig für die Berechnung von Fristen.

Reaktion bei Ausbleiben einer Quittung: Hier besteht der Bedarf einer gemeinsamen Lösung.

Kommentare

Anmerkung 08.11.2024:

Könnte das bereits durch die Umsetzung von CR 292 bereits gelöst sein?

EG24-04 11.11.2024

Bemerkungen:  

  • kann technisch motiviert sein (Nachvollziehbar der Nachrichtenkommunikation)
  • kann rechtlich motiviert sein / ich brauche eine Basis für meine Berechnung von Fristen
  • ist etwas anders gelagert als “Bestätigung Abruf”, aber ein ähnliches Thema
  • Beispiel: Nachricht “Nachforderung Dokumentation” ans Bauportal - benötigt die BAB dafür eine Bestätigung?
  • Votum: nur fristenrelevante Nachrichten quittieren
  • sollte Hintergrundnachricht (Backend) sein, liefert eine Information, auf die ich bei Bedarf zugreifen kann
  • Thema ist wichtig, gerade auch mit Blick auf Widerspruchsverfahren vor Gericht

CR Bearbeitungsart:

  • AG an Tag 2 des EG / gibt einen Zusammenhang zum CR XBau-373

Bewertung:

  • neue Funktionalität
  • Meinungsbild EG: Relevanz wird allgemein gesehen
  • Aufwand für EG: mittel
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel bis niedrig

EG24-04 12.11.2024 AG 2

In XBau vorhandene Quittungen:

  • prozessnachrichten.eingangsbestaetigung.1120
  • prozessnachrichten.quittierungRuecknahme.1131

Mögliche Regelungen / drei Varianten für die Umsetzung:

1 - jede Nachricht in der Kommunikation Bauportal-BAB wird quittiert

2 - nur fristenrelevante Nachrichten

3 - ich kann mit einer gegebenen Nachricht eine Quittierung anfordern, “hierfür brauche ich eine Verarbeitungsquittung”

Zur Semantik der Quittierung / welcher Sachverhalt wird quittiert

  • nur das Eintreffen der Nachricht im Bauportal?
  • die Verarbeitung in der Fachlichkeit (“User hat abgerufen” / “Sachbearbeitung hat verarbeitet”)?

Plausibles Szenario: mit der Nachricht 0201 zur Nachforderung von Dokumentation wird eine Quittierung angefordert / mit dem Eintreffen der Quittierung in der BAB fängt die Frist der Rücknahmefiktion an zu laufen.

In XBau ist umzusetzen / das wäre ein einfacher genereller Lösungsansatz:

  • Es wird eine generische XBau-Quittierungsnachricht im Kernmodul spezifiziert.
  • Jede XBau-Nachricht (im Fachmodul Hochbau) enthält die Funktionalität “bitte Empfang quittieren”
  • eine Aussage zur Semantik wäre dann noch in der Textdoku zu dieser Funktionalität hinzuzufügen: hier wäre die einfachste Lösung zu sagen “Empfang der Nachricht Backend-seitig”)

Nächster Schritt: Autor des CRs zu Wort kommen lassen, inwieweit diese Lösung angemessen erscheint.