HE: Vorgaben für Verlinkung
Die Übermittlung der Dokumente über (externe) Verlinkung ist besonders für große Dateien/Anträge interessant. Alle Fachverfahren und Antragsportale haben die Situation, dass sie mit mehreren Systemen im Kontext von XBau zusammenarbeiten.
Für den Übertragungsweg der Verlinkung gibt es außer der URI und den lockeren Vorgaben des Zugriffsschutzes keine Vorgaben. Das bietet Raum für jedes Digitalisierungsprojekt im Kontext des Bauwesens eine eigene externe Verlinkung zu definieren. Für Fachverfahrenshersteller und Antragsportale entstehen durch verschiedene Verlinkungsvarianten, die alle bedient werden sollen um die verschiedenen Projekte zu unterstützen, ein enormer Aufwand.
Der XBau-Standard sollte hier genauer definieren, wie die Verlinkung auszusehen hat. Auch sollte dabei bedacht werden, dass nicht nur Behörden große Dateien über ihr DMS zur Verfügung stellen möchten, sondern bereits Antragsteller im Rahmen des Antrags große Dateien an Behörden übermitteln müssen und der Weg über XTA-Attachments diese Last nicht aushält.
EG24-04 12.11.2024
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