HE: Vorgaben für Verlinkung
Die Übermittlung der Dokumente über (externe) Verlinkung ist besonders für große Dateien/Anträge interessant. Alle Fachverfahren und Antragsportale haben die Situation, dass sie mit mehreren Systemen im Kontext von XBau zusammenarbeiten.
Für den Übertragungsweg der Verlinkung gibt es außer der URI und den lockeren Vorgaben des Zugriffsschutzes keine Vorgaben. Das bietet Raum für jedes Digitalisierungsprojekt im Kontext des Bauwesens eine eigene externe Verlinkung zu definieren. Für Fachverfahrenshersteller und Antragsportale entstehen durch verschiedene Verlinkungsvarianten, die alle bedient werden sollen um die verschiedenen Projekte zu unterstützen, ein enormer Aufwand.
Der XBau-Standard sollte hier genauer definieren, wie die Verlinkung auszusehen hat. Auch sollte dabei bedacht werden, dass nicht nur Behörden große Dateien über ihr DMS zur Verfügung stellen möchten, sondern bereits Antragsteller im Rahmen des Antrags große Dateien an Behörden übermitteln müssen und der Weg über XTA-Attachments diese Last nicht aushält.
Lösungsvorschlag
Der XBau-Standard könnte definieren, dass die Verlinkung bspw. auf eine Schnittstelle verweist, über die das Hochladen und Herunterladen der Dokumente möglich ist. Der Standard könnte dabei abstrakt die Schnittstelle vorgeben (z.B. Zugriffsabsicherung durch Basic-Authentication, Response beim Hochladen enthält die URI, die in Fachnachricht muss und mit der das Dokument wieder abgerufen werden kann).
Kommentare
EG25-02 07.05.2025
Diskussion
- Abzusichern. Mechanismus der Verlinkung ist aus technischer Sicht von Vorteil, das ist unstrittig / es kommen dann aber eine Vielzahl von Fragen auf, wie die Identität von Primärdokumenten (über Versionen hinweg) abgesichert und nachvollziehbar gemacht werden kann (nicht zuletzt im Interesse von Revisionssicherheit)
- Authentifizierung. Vorschlag des Antragstellers: ggf. sind Authentifizierungsmechanismen (Basic Auth wird hier beschrieben = https://swagger.io/docs/specification/v3_0/authentication/#describing-security ) zu benennen in der XBau-Nachricht, oft genügt “die vorhandenen Mechanismen sind zu nutzen”
- ELBA. Verlinkunsmechanismus wird verwendet: in der Schnittstelle EfA-ELBA: (1.) Nachricht Prüfbericht plus ggf. die bautechnischen Unterlagen an die BAB) - Authentisierung und Ablage der Primärdokumente findet auf ELBA-Seite statt; (2.) User in der BAB wählt dann aus einem Ordner die für ihn relevanten Dokumente
- Anwendungsfälle. Dieser Verlinkunsmechanismus kann besonders auch für Anwendungsfälle bei innerstädtischen Beteiligung (z. B. Feuerwehr) relevant sein. Beispiel Verkehrsunternehmen: mögllicherweise wird es in der Zukunft direkte XBau-Kommuniaktion ohne Bauportal geben (das wäre dann keine innerbehördliche Kommunikation)
- In EfA ist der Einsatz der Verlinkung zurzeit nicht geplant
- Umsetzung des CRs sollte ggf. nicht zu XBau 2.6 erfolgen (es liegt kein Leidensdruck vor, ist eher ein Innnovationsthema)
Es soll eine AG die Rahmenbedingungen der Infrastruktur klären, die für den vorliegenden CR benannt werden müssen.
Status in Arbeit
EG25-02a 24.06.2025
Es ist eine AG geplant, die den vorliegenden CR mit seinen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen besprechen und seine Umsetzung prüfen soll.
Der CR ist nicht für XBau 2.6 eingeplant.
EG24-04 12.11.2024
Bemerkungen:
CR Bearbeitungsart:
Bewertung:
Status in Arbeit