Essen: Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Spezifikation
Bisher sind Ordnungswidrigkeitenverfahren / Ordnungsbehördliches Verfahren nicht durch die XBau-Spezifikation abgedeckt.
Rechtsgrundlagen:
- im Sinne § 84 MBO + Nebenrecht (z.B. MPrüfVO)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) + länderspezifische Verwaltungsverfahrensgesetze z.B. für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) )
Lösungsvorschlag:
Die XBau-Spezifikation sollte entsprechend erweitert werden.
Kommentare
EG22-02 23.06.2022 / Arbeitsgruppe 1
Diskussion und Bewertung:
- Prozess in der Praxis: Es wird ein Verstoß beobachtet, dann der Eigentümer des Grundstücks identifiziert, dann kann ein Schreiben rechtsgültig mit Frist (für Beseitigung, für eine Stellungnahme) zugestellt werden.
- Bewertung: Das ist digital nicht abbildbar. Im zweiten Fall ist eine rechtsgültige Zustellung nicht definiert (das Thema wird im Rahmen der OZG-Umsetzung nicht betrachtet). Außerdem ist es fragwürdig, ob im Kontext der Baukontrolle in der Stadt die digitale Zustellung einen Nutzen für die BAB ergäbe.
- OWI-Themen im laufenden BG-Verfahren (z.B. Prüfung bautechnischer Nachweise) könnten aber für die digitale Zustellung relevant sein (z.B. Zustellung eines Anhörungsbogens in Bezug auf fehlende technische Planungsunterlagen)
- Grundsätzlich ist - z.B. beim BayernPortal - eine rechtsgültige Zustellung in das Nutzerpostfach vorgesehen (muss rechtlich speziell geregelt sein).
Als Ergebnis wird also die weiter oben gegebene Bewertung des Anliegens bestätigt:
- Eine Umsetzung als XBau-Prozess könnte relevant bzw. attraktiv sein, sofern es sich um Verstöße im Nachgang einer digital erteilten Baugenehmigung handelt.
- Dann ist der Ordnungspflichtige als digitaler Kommunikationspartner bekannt und eine digitale Umsetzung der Kommunikation erscheint denkbar.
EG25-01 21.01.2025
Diskussion
- Der Nutzen einer Digitalisierung auf der Basis von XBau wird als hoch eingeschätzt (Trier, Essen, Bremen)
- “Schriftformerfordernis” könnte ein Thema sein; ebenso die Frage der gültigen Zustellung (Ordnungsbescheid vs. BG-Bescheid)
- Wer ist Adressat eines OWI-Bescheids? Nicht der Entwurfsverfasser, sondern der Bauherr bzw. Eigentümer (weil verantwortlich).
- Die Art der Umsetzung in XBau ist zu prüfen: Entweder als XBau-Gebührenbescheid mit zusätzlicher fachlicher Nachricht (1142) lösbar. Oder als eine eigene fachspezifische XBau-OWI-Nachricht. In der Diskussion wird für letztere Lösung argumentiert. Das Digitalisierungspotential lässt sich sonst nicht nutzen.
Status in Arbeit
Anmerkungen:
- Der überwiegende Teil der OWI-Verfahren im Bauwesen findet in aktuellen Bauvorhaben statt, d.h hier sind die Verursacher auch bekannt und können über XBau-Nachrichten erreicht werden.
- Ggf. ist dafür das Anlegen eines neuen Projektraums sinnvoll, d.h. es sollte nicht der Projektraum des Baugenehmigungsverfahrens dafür verwendet werden
EG25-02a 24.06.2025
Das Anliegen des CRs soll weiter verfolgt werden.
Es ist aber keine Umsetzung zu XBau 2.6 vorgesehen.
Status unverändert in Arbeit
Anmerkung:
Ggf. ist in diesem Zusammenhang auch [
XBAU-338
Verworfen
SH: direkte Kommunikation BAB mit Entwurfsverfasser|https://lgv-hamburg.atlassian.net/browse/XBAU-338] relevant, da der Bauherr/Eigentümer angesprochen werden soll.
EG26-02 22.04.2026
Es werden verschiedene Optionen erörtert, wie ordnungsbehördlich digital mit den Rollen BH oder EV kommuniziert werden kann.
Es wird der Versuch gemacht, eine XBau-Unterstützung nur für Prozesse zu suchen, die den Vorgängen zuzuordnen sind, die das Bauvorhaben mit der BAB eröffnet hat (vom Antrag über den Genehmigungsbescheid bis zu Bauprojekt und Betrieb des Gebäudes).
Der Ansatz wäre, dass die Kommunikationspartner dann schon mit digitaler Identität und Zustellbarkeit versehen sind, so dass diese für ordnungsbehördliche Eingriffe (Verstöße, die im Rahmen der Bauüberwachung auffallen) zugreifbar sind.
Es zeigt sich aber der Diskussion, dass dafür die rechlichen Grundlagen nicht passen. Für die ordnungsbehördliche Kommunikation wäre der digitale Einstieg der Rollen wie BH oder EV durch diese Personen neu durchzuführen. Das kann aber nicht erwartet oder vorausgesetzt werden. Es folgt dass i.d.R. auf die postalische Zustellung zurückgegriffen werden muss.
(hier noch die Rechtsgrundlagen aus VwVfG und oder eGovG nennen)
Entsprechend wird der vorliegende CR verworfen.
XBau-EG am: 2019-09-10
Erste Diskussion im EG ergibt die folgende Einschätzung:
Planung der Bearbeitung des CRs:
Status erfasst