Essen: Ordnungswidrigkeitenverfahren
XBAU-38
in Arbeit
Mo., 27.01.2025 - 08:37
Di., 15.10.2019 - 15:16
- Spezifikation
Bisher sind Ordnungswidrigkeitenverfahren / Ordnungsbehördliches Verfahren nicht durch die XBau-Spezifikation abgedeckt.
Rechtsgrundlagen:
- im Sinne §84 MBO + Nebenrecht (z.B. MPrüfVO)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) +
- länderspezifische Verwaltungsverfahrensgesetze z.B. für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) )
Kommentare
EG22-02 23.06.2022 / Arbeitsgruppe 1
Diskussion und Bewertung:
- Prozess in der Praxis: Es wird ein Verstoß beobachtet, dann der Eigentümer des Grundstücks identifiziert, dann kann ein Schreiben rechtsgültig mit Frist (für Beseitigung, für eine Stellungnahme) zugestellt werden.
- Bewertung: Das ist digital nicht abbildbar. Im zweiten Fall ist eine rechtsgültige Zustellung nicht definiert (das Thema wird im Rahmen der OZG-Umsetzung nicht betrachtet). Außerdem ist es fragwürdig, ob im Kontext der Baukontrolle in der Stadt die digitale Zustellung einen Nutzen für die BAB ergäbe.
- OWI-Themen im laufenden BG-Verfahren (z.B. Prüfung bautechnischer Nachweise) könnten aber für die digitale Zustellung relevant sein (z.B. Zustellung eines Anhörungsbogens in Bezug auf fehlende technische Planungsunterlagen)
- Grundsätzlich ist - z.B. beim BayernPortal - eine rechtsgültige Zustellung in das Nutzerpostfach vorgesehen (muss rechtlich speziell geregelt sein).
Als Ergebnis wird also die weiter oben gegebene Bewertung des Anliegens bestätigt:
- Eine Umsetzung als XBau-Prozess könnte relevant bzw. attraktiv sein, sofern es sich um Verstöße im Nachgang einer digital erteilten Baugenehmigung handelt.
- Dann ist der Ordnungspflichtige als digitaler Kommunikationspartner bekannt und eine digitale Umsetzung der Kommunikation erscheint denkbar.
EG25-01 21.01.2025
Diskussion
- Der Nutzen einer Digitalisierung auf der Basis von XBau wird als hoch eingeschätzt (Trier, Essen, Bremen)
- “Schriftformerfordernis” könnte ein Thema sein; ebenso die Frage der gültigen Zustellung (Ordnungsbescheid vs. BG-Bescheid)
- Wer ist Adressat eines OWI-Bescheids? Nicht der Entwurfsverfasser, sondern der Bauherr bzw. Eigentümer (weil verantwortlich).
- Die Art der Umsetzung in XBau ist zu prüfen: Entweder als XBau-Gebührenbescheid mit zusätzlicher fachliche Nachricht (1141) lösbar. Oder als eine eigene fachspezifische XBau-OWI-Nachricht. In der Diskussion wird für letztere Lösung argumentiert. Das Digitalisierungspotential lässt sich sonst nicht nutzen.
Status in Arbeit
Anmerkungen:
- Der überwiegende Teil der OWI-Verfahren im Bauwesen findet in aktuellen Bauvorhaben statt, d.h hier sind die Verursacher auch bekannt und können über XBau-Nachrichten erreicht werden.
- Ggf. ist dafür das Anlegen eines neuen Projektraums sinnvoll, d.h. es sollte nicht der Projektraum des Baugenehmigungsverfahrens dafür verwendet werden
XBau-EG am: 2019-09-10
Erste Diskussion im EG ergibt die folgende Einschätzung:
Planung der Bearbeitung des CRs:
Status erfasst