2019-19 Ordnungswidrigkeitenverfahren

XBAU-38
Eingeplant
Mo., 11.07.2022 - 19:37
 
Di., 15.10.2019 - 15:16
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  • Spezifikation

Bisher sind Ordnungswidrigkeitenverfahren / Ordnungsbehördliches Verfahren nicht durch die XBau-Spezifikation abgedeckt.

Rechtsgrundlagen:

-          im Sinne §84 MBO + Nebenrecht (z.B. MPrüfVO)

-          Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

-          Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) +

-          länderspezifische Verwaltungsverfahrensgesetze z.B. für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) )

Kommentare

XBau-EG am: 2019-09-10

Erste Diskussion im EG ergibt die folgende Einschätzung:

  • Die Vorgänge wären in XBau als neuer Prozess zu definieren. Es ist bisher nichts Ähnliches enthalten.
  • Eine Umsetzung als XBau-Prozess könnte relevant bzw. attraktiv sein, sofern es sich um Verstöße im Nachgang einer digital erteilten Baugenehmigung handelt. Dann ist der Ordnungspflichtige als digitaler Kommunikationspartner bekannt und eine digitale Umsetzung der Kommunikation erscheint denkbar.
  • Verstöße, die von der Baukontrolle in der Stadt identifiziert werden, eignen sich hingegen ggf. nicht für die XBau-Kommunikation. Es würden offen Fragen im Zusammenhang von verbindlicher Zustellung von OWI-Bescheiden entstehen.

 

Planung der Bearbeitung des CRs:

  • Aufwand für XBau-EG: hoch
  • Dringlichkeit aus Sicht Stadt Essen: niedrig

 

Status erfasst

EG22-02 23.06.2022 / Arbeitsgruppe 1

Diskussion und Bewertung:

  • Prozess in der Praxis: Es wird ein Verstoß beobachtet, dann der Eigentümer des Grundstücks identifiziert, dann kann ein Schreiben rechtsgültig mit Frist (für Beseitigung, für eine Stellungnahme) zugestellt werden.
  • Bewertung: Das ist digital nicht abbildbar. Im zweiten Fall ist eine rechtsgültige Zustellung nicht definiert (das Thema wird im Rahmen der OZG-Umsetzung nicht betrachtet). Außerdem ist es fragwürdig, ob im Kontext der Baukontrolle in der Stadt die digitale Zustellung einen Nutzen für die BAB ergäbe.
  • OWI-Themen im laufenden BG-Verfahren (z.B. Prüfung bautechnischer Nachweise) könnten aber für die digitale Zustellung relevant sein (z.B. Zustellung eines Anhörungsbogens in Bezug auf fehlende technische Planungsunterlagen)
  • Grundsätzlich ist - z.B. beim BayernPortal - eine rechtsgültige Zustellung in das Nutzerpostfach vorgesehen (muss rechtlich speziell geregelt sein).

Als Ergebnis wird also die weiter oben gegebene Bewertung des Anliegens bestätigt:

  • Eine Umsetzung als XBau-Prozess könnte relevant bzw. attraktiv sein, sofern es sich um Verstöße im Nachgang einer digital erteilten Baugenehmigung handelt.
  • Dann ist der Ordnungspflichtige als digitaler Kommunikationspartner bekannt und eine digitale Umsetzung der Kommunikation erscheint denkbar.