2019-14 Abfrage Bauvorlageberechtigung

XBAU-37
Geprüft
Mo., 08.08.2022 - 14:13
Fertig
Mo., 14.10.2019 - 14:21
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Das Überprüfen der Bauvorlageberechtigung eines Entwurfsverfassers (analog für weitere Qualifikationen) wird durch XBau bisher nicht ausreichend unterstützt.

Bisher besteht lediglich die Möglichkeit, Personendaten des Entwurfsverfassers und seine Eintragsnummer in einer Kammernliste (Architekten, Bauingenieure, Innenarchitekten usw.) mit den Daten des Antrags auf Baugenehmigung (vom Antragsportal) an die Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln.

 

Kommentare

AK Hessen / Krause am: 2019-03-07

 

Änderungsanforderung

In einer Besprechung verschiedener Architektenkammern mit Herrn Dr. Krause am 7. März in Hamburg wurde folgendes Problem identifiziert:

Das bisherige Datenmodell der XBau Spezifikation muss erweitert werden, um den rechtlichen Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung (nach jeweiliger Landesbauordnung) und weiteren im Baugenehmigungsverfahren wichtigen Qualifikationen (z.B. staatlich anerkannter Sachverständiger Schall/Wärme/Brandschutz, qualifizierter Tragwerksplaner) Rechnung zu tragen.

Nach Erläuterung von Herrn Dr. Krause bestehen verschiedene Differenzierungsmöglichkeiten im Feld „Sachverhalte“. Allerdings ist es offensichtlich damit noch nicht möglich, den Bedingungszusammenhang darzustellen:

 

  • Ort des Bauvorhabens,
  • jeweiliges Bauordnungsrecht des Landes mit durchaus unterschiedlichen Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung und weitere Qualifikationen
  • Zuständigkeit der listenführenden Stelle (Architektenkammer, Ingenieurkammer)
  • nicht verkammerte, bauvorlageberechtigte Berufe bzw. genehmigungspflichtige Vorhaben, die keinen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser benötigen in einigen Bundesländern

 

Zudem ist nicht nur der Zeitpunkt der Bauantragsstellung, sondern der Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung maßgeblich. Damit spielt die Aktualität der Daten eine wichtige Rolle.

 

-       Die Bauvorlageberechtigung muss zwar zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung vorliegen, eine Prüfung zu Beginn des Bauantragsverfahrens ist aber nötig, um zu verhindern, dass die Bauaufsichtsbehörde einen kompletten Bauantrag prüft, der am Ende auf Grund des Fehlens der Bauvorlageberechtigung nicht genehmigungsfähig ist.

 

-       Zudem stellt der Referenzprozess des OZG-Projekts um digitalen Bauantrag bereits bei der Eröffnung des Nutzerkontos auf die Prüfung der Bauvorlageberechtigung ab, dies auch zum Schutz des Bauherren.

 

Lösungsvorschlag im Änderungsantrag 

Vorüberlegungen

Derzeit gibt es erste Gespräche 

  • zwischen den Architektenkammern,
  • zwischen den Architekten- und Ingenieurkammern,
  • den Architektenkammern und den jeweiligen Obersten Bauaufsichtsbehörden

Bei der AKNW bestehen Überlegungen, zunächst möglichst das analoge Verfahren abzubilden, um die Entwicklung des digitalen Bauantrags nicht mit einem weiteren Problem zu belasten. Dies wären Kontrollen der Bauaufsichtsbehörden nach den derzeitigen Methoden („händischer“ Einblick in die veröffentlichten Listen der Kammern).

Stellt man auf die qualifizierte elektronische Signatur ab, müsste diese in der Lage sein, getrennte Attribuierungen darzustellen (z.B. bauvorlageberechtigter Architekt und Sachverständiger, aber auch Architekt oder Sachverständiger). Allerdings verzichten verschiedene Landesbauordnungen bereits auf das Erfordernis der Schriftform.

Es besteht daher eine weitere Überlegung, aus einer noch aufzubauenden zentralen Datenbank der Kammern einen ständigen Datenaustausch mit der Bauaufsichtsbehörde zu ermöglichen.

Das Gespräch von hauptamtlichen Vertretern der Kammern Hessen (Dr. Kraushaar), Saarland (Frau Backes, leider verhindert) und AKNW (Herr Lintz) soll den Prozess der gegenseitigen Meinungsbildung unterstützen.

 

Lösungsansätze

Die Kammern bitten um Diskussion folgender Option:

Die XBau Spezifikationen (Release 2.1, Stand: 2019-04-19) sind in Abschnitt II.5.2.1.1 und folgend in II.5.2.1.4 Entwurfsverfasser für den Entwurfsverfasser dahingehend zu ändern, dass im Feld „Kammer“ zwingend die Abfrage der Mitgliedschaft (Voraussetzung für die Bauvorlageberechtigung) bei den Länderarchitektenkammern / Ingenieurkammern  bzw. in einer noch aufzubauenden zentralen Datenbank der Kammern erfolgt.

Hieraus ergeben sich die weiteren Änderungserfordernisse z.B. in II.5.2.4.1 Bauvorhaben, sowie in Nachricht 0200 Beantragung einer Baugenehmigung.

Ob dies eine Echtzeitabfrage sein muss oder ein anderes System vorzugswürdig erscheint, ist noch zu klären.

Die Schlüsseltabelle (IV.B.1.5 Codeliste Bauvorlageberechtigung Sachverhalt) ist um ein Attribut zu ergänzen, das sicherstellt, dass derjenige, der angibt auf Grund des Wertes „Architekt“ oder „Innenarchitekt“ bauvorlageberechtigt zu sein, durch einen Datenabgleich mit den Länderarchitektenkammern seine Mitgliedschaft verifiziert.

Der Prozess in Abschnitt III.1.3.1 Das Antragsverfahren Baugenehmigung ist dementsprechend um eine weitere Stelle an der Datenübermittlung, die Länderarchitektenkammer oder deren zentrale Datenbank, zu ergänzen. Dementsprechend sind die Nachrichten anzupassen. 

Analog müssten für Fachplaner, soweit die Bauordnungen der Länder besondere Qualifikationen erfordern, entsprechende Datenfelder aufgebaut werden.

XBau-EG am: 2019-05-17

Nutzen: Der Nutzen eines Dienstes zur Überprüfung der Bauvorlageberechtigung wird bestätigt.

Ansatz: Der Ansatz, der verfolgt wird, ist die Einrichtung eines Service, der die Abfrage gestattet, ob eine gegebene Person (mit einer bestimmten Eintragsnummer) in einer Liste (Verzeichnis) einer Kammer geführt ist.

Information, die der Service liefern kann / soll:

-       A Das Ergebnis der Abfrage ist positiv:

o    Die Bauvorlageberechtigung der Person ist dann bestätigt.

o    Je nach Fachrichtung (Architekten, Bauingenieure, Innernarchitekten u.a.) kann die Bauvorlageberechtigung jedoch eingeschränkt sein

o    Keine Einschränkungen gelten für alle Hochbauer, d.h. Hochbau-Architekten und beratende Bauingenieure Hochbau. Bspw. für Innenarchitekten kann eine Einschränkung vorliegen, so dass die vorliegende Bauvorlageberechtigung nur für Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Größenordnung gilt.

-       B Ergebnis negativ:

o    Die Bauvorlageberechtigung der Person ist dann nicht bestätigt.

o    Das heißt nur, dass die Bauvorlageberechtigung nicht bestätigt werden konnte. Das heißt nicht, dass keine Bauvorlageberechtigung besteht. Die Person kann eine Form der Berechtigung haben, die nicht durch den Eintrag in einer Kammernliste dokumentiert wird (z.B. die "kleine Baufvorlageberechtigung", die viele Handwerker haben).

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Abdeckung einer solchen Service-Abfrage / Entscheidung durch die Behörde

-       Es wird geschätzt, dass 95% der Fälle sich über eine solche Abfrage bestätigen lassen.

-       In jedem Fall ist die Behörde diejenige, die die Entscheidung zu treffen hat, ob die Bauvorlageberechtigung der Person für das gegebene Bauvorhaben anerkannt wird.

-       Der skizzierte Service bietet der Sachbearbeitung in der Behörde ein Werkzeug, welches ihr diese Entscheidung wesentlich erleichtern kann (Bedarf an Recherche entfällt in den allermeisten Fällen, Informationsbasis des Sachbearbeiters ist verbessert).

 ** 

Fachlogik der Abfrage

Es werden zwei Varianten einer Input/Output-Fachlogik des Servcie diskutiert.

Variante 1

Input:

-       Personendaten

-       Eintragsnummer

-       Fachrichtung

Output:

-       "true" (diese Person ist mit dieser Nummer im Verzeichnis geführt); "false"  (diese Person ist mit dieser Nummer nicht im Verzeichnis geführt)

-       Identität des Verzeichnisses (Architektenkammer NRW; Ingenieurkammer NRW)

-       Datum

Variante 2

Input:

-       Eintragsnummer

-       Bundesland

-       Fachrichtung

Output:

-       Personendaten (Datensatz aus dem Verzeichnis: Name, Vorname, Qualifikation, Fachrichtung)

-       Identität des Verzeichnisses (Architektenkammer NRW; Ingenieurkammer NRW)

-       Datum

 ** 

Bewertung:

Variante 1 hat mehr Daten im Input, weniger im Output. Es gibt möglicherweise das Risiko, dass es zu viele false negatives gibt (aufgrund von zufälligen Schreibungsvarianten von Namen, erhalte ich keinen Treffer, obwohl die Person in der Liste geführt ist).

Mit Variante 2 würde der Nachteil von Variante 1 vermieden. Sie wäre aber noch datenschutzrechtlich zu überprüfen.

 ** 

 ** 

Diskussion weiterer Fachrichtungen

Es ist in einem späteren Schritt zu prüfen, inwieweit das Modell übertragbar ist für andere im Baugenehmigungsverfahren wichtige Qualifikationen (staatlich anerkannter Sachverständiger Schall/Wärme/Brandschutz, qualifizierter Tragwerksplaner, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure u.a.).

 

Umsetzung in XBau

-       Nachrichten:

o    Es werden (vermutlich zwei) XBau-Nachrichten benötigt, die die synchrone ("Echtzeit") Abfrage durch die Fachanwendung der Baubehörde beim durch die BAK (bzw. BIngK) bereitgestellten Service abbilden.

o    Der Inhalt der Nachrichten würde grob den oben unter den Stichworten Input und Output aufgeführten Daten entsprechen.

 

Alternativer Ansatz: Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

-       Es wird eine alternative Lösungsarchitektur diskutiert: Eintrag der Fachrichtung in die QES des Entwurfsverfassers über ein Attributzertifikat

-       Zertifikate sind gültig oder zurückgezogen. "Zurückgezogen" würde bedeuten, dass die Bauvorlageberechtigung aktuell nicht vorliegt.

-       Es wäre dann notwendig, dass BAK / BIngK das Zurückziehen der Zertifikate verwalten.

-       Jeder Entwurfsverfasser müsste eine QES anschaffen.

-       Die QES müsste flächendeckend zum einheitlichen Instrument für die Online-Antragstellung werden.

-       Dieser Mechanismus wäre nur anwendbar bei Online-Antragstellung, nicht bei auf Papier eingegangen Anträgen.

-       Damit einher ginge eine rechtlich problematische Marktzugangsbeschränkung, d.h.  Benachteiligung von Entwurfsverfassern, die EU-Ausländer sind.

 ** 

Nächste Schritte

Es sollen vom XBau-EG bzw. der Leitstelle die grundlegenden Merkmale des Service charakterisiert werden und als Unterstützung an Hrn. Linz / Kraushaar geschickt werden.

Wenn seitens BAK / BIngK die Entscheidung in Richtung XBau-Lösung geht, werden Skizzen für XBau-Prozess und XBau-Nachrichten zu erstellen sein, um auf der Basis im EG Details der Umsetzung zu konkretisieren.

 

Status in Arbeit

XBau-EG am 2020-03-17

 

Die Diskussion wird fortgesetzt.

Es soll daran festgehalten werden, dass ein prozessneutraler Service konzipiert wird:

  • nutzbar durch z.B. Antragsmanager
    • Der folgende Mechanismus soll unterstützt werden: Personendaten werden im Frontend aus dem ePA des Entwurfsverfassers in die Datenhalter zum Vorgang eingelesen und sind dann nicht mehr durch den Nutzer änderbar
    • Auch weitere Mechanismen sollen unterstützt werden, wie Eingabe der Request-Daten des Service als Freitext

 

  • nutzbar durch z.B. die Bauaufsichtsbehörde:
    • beliebiger Mechanismus in der Fachanwendung nutzbar (auch freie Eintragung der Input-Daten)

 

Abbildung: Ein One-Stop-Verzeichnisdienst bietet eine einheitliche prozessneutrale Schnittstelle an, die fachlich so konzipiert ist, dass sie durch die unterschiedlichen Systeme (Antragsmanager, Fachanwendung BAB, ggf. auch Fachanwendung Entwurfsverfasser) angesprochen werden kann.

 

Diskussion zur Infrastruktur der Datenübermittlung, zur Rechteverwaltung und zur Zugriffsautorisierung

  • Dieses Thema ist orthogonal zur Spezifikation des Service mit XBau-Mitteln
  • Aus Sicht IT-Planungsrats und XÖV-Standardisierung passt die Aufgabenstellung zur
    DVDV Messaging Infrastruktur des IT-Planungsrat
    _(_DVDV = Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis, siehe dvdv.de)
    • diese Infrastruktur wurde für den Zweck geschaffen (Maschine-Maschine-Kommunikation im E-Government)
    • Alle Bauaufsichtsbehörden sind bereits im DVDV eingetragen und kommunizieren demnächst innerhalb der Infrastruktur (mit der Amtlichen Statistik).
    • Es ist Kommunikation über Internet und über DOI möglich
    • Das DVDV dient gleichzeitig als Kontrollinstrument für den Zugriff.

 ++ 

Definition der Fachlogik des XBau Service "Abfrage Bauvorlageberechtigung":

VARIANTE 1

Input:

  • Mitgliedsnummer
  • Kammer / Bundesland
  • ein weiteres Kriterium: Geburtsdatum oder Tag der Ernennung oder Familienname

Output:

  • Personendaten (Datensatz aus dem Verzeichnis):
    • Name, Vorname
    • Qualifikation (Nachweis und Prüfberechtigung; z.B. "PSV für Standsicherheit")
    • Tätigkeitsart ("Selbständig, Angestellt")
    • Fachrichtung ("Architekt, Innenarchitekt")
    • Anschrift (Meldeanschrift für die Bauvorlageberechtigung im Verzeichnis)
    • Kontaktdaten (Tel / Mail-Adresse)
  • Identität des Verzeichnisses (Architektenkammer NRW; Ingenieurkammer NRW; …)
  • Mitgliedsnummer
  • Kammer / Bundesland
  • Datum

VARIANTE 2

Input:

  • Mitgliedsnummer
  • Kammer / Bundesland
  • Familienname (plus ggf. Vorname)

Output:

  • "true": diese Person ist mit dieser Nummer in diesem Verzeichnis geführt
    "false": diese Person ist nicht mit dieser Nummer in diesem Verzeichnis geführt
  • Identität des Verzeichnisses (Architektenkammer NRW; Ingenieurkammer NRW; …)
  • Datum

Abstimmung der Präferenz bei den Anwesenden des EG (13 Personen sind zu dem Zeitpunkt anwesend, 9 beteiligen sich an der Abstimmung (Leitstelle XBau enthält sich):

  • Votum 1:
    einfache Lösung gemäß Variante 1 in XBau umsetzen mit optionalem drittem Kriterium, so dass vielseitig einsetzbar (im Umsetzungskontext kann das dritte Kriterium bei Bedarf mandatorisch gemacht werden)                                                — 5 Stimmen

 

  • Votum 2:
    Lösung Variante 1 in XBau umsetzen, aber ohne das dritte Kriterium — 4 Stimmen

 

  • Votum 3:

Variante 2 in XBau umsetzen                                                                — 0 Stimmen

 

  • Votum 4:
    nicht in XBau 2.2 umsetzen (in April/Mai 2020), sondern in einem späteren Release                                                                                                           — 0 Stimmen

 

Hr. Adenauer am: 2020-04-24

Wie besprochen die Definition der XBau-Schnittstelle (aktueller Stand):

Eingabe

Mitgliedsnummer
Kammer
Behördenzugehörigkeit/ Authentifizierung erfolgt über das DVDV

Ausgabe

Mitgliedsnummer
Kammer
Familienname
Namenszusatz
Vorname
Fachrichtung
Nachweis- und Prüfberechtigung
Datumsstempel

 ** 

Liste der Bezeichnungen der Kammern:

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Architektenkammer Baden-Württemberg

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Bayerische Architektenkammer

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Architektenkammer Berlin

Baukammer Berlin

Brandenburgische Architektenkammer

Brandenburgische Ingenieurkammer

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Hamburgische Architektenkammer

Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Ingenieurkammer Hessen

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Architektenkammer Niedersachsen

Ingenieurkammer Niedersachsen

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Architektenkammer des Saarlandes

Ingenieurkammer des Saarlandes

Architektenkammer Sachsen

Ingenieurkammer Sachsen

Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Architektenkammer Thüringen

Ingenieurkammer Thüringen

Hr. Walter & Adenauer am: 2020-04-22

Auch der Abgleich mit dem Berufsverzeichnis der Kammern soll über OSCI/DVDV angebunden werden.

Auch dieser XBau-Nachrichtenaustausch wäre also als Dienst im DVDV-Eintragungskonzept abzubilden.

Bekräftigung:

  • Beim Abgleich mit dem Berufsverzeichnis der Kammern ist als Eingabe nur die Mitgliedsnummer und die Kammerzugehörigkeit vorzusehen und auf den Nachnamen zu verzichten.

Die Authentifizierung und Autorisierung soll dann voraussichtlich mittels des DVDV (OSCI) erfolgen.

YR am: 2020-05-25

Wurde umgesetzt gemäß Bearbeitungen (s.o.) vom 24.04.2020 und 22.04.2020

Ergebnisse:

  • siehe Abschnitt 13 Überprüfung Bauvorlageberechtigung
    • Nachrichten 0930 / 0931
    • Prozessdiagramm

Nachricht Request

  • Nachrichtenkopf
  • Mitgliedsnummer
  • Kammer (Codeliste Architekten- und Ingenieurkammern in den Ländern)

Nachricht Response

  • Nachrichtenkopf (Datumsstempel enthalten)
  • Mitgliedsnummer
  • Kammer (Codeliste Architekten- und Ingenieurkammern in den Ländern)
  • im Verzeichnis eingetragene Namen
    • Familienname
    • Namenszusatz
    • Vorname
  • Fachrichtung ("Architekt, Innenarchitekt")
    • Codeliste "Bauvorlageberechtigung Sachverhalt" scheint hier zu passen
  • Nachweis- und Prüfberechtigung ("Qualifikation", z.B. "PSV für Standsicherheit")

 

offene Frage:

  • Anschrift (Meldeanschrift für die Bauvorlageberechtigung im Verzeichnis) ist nicht erforderlich? wurde nicht in die Nachricht übernommen

 

fehlt:

  • Dokumentation zum Prozess

Ch. Przygoda am: 2020-06-02

Die „Liste der Bezeichnungen der Kammern“ wurde als Codeliste mit dem Code-Datentyp „Code.Kammer“ erstellt.

Der Code-Datentyp „Code.Kammer“ wurde dem Element „kammer“ in der Klasse „Merkmale“ zugewiesen.

XBau-EG am: 2020-06-08

Die Umsetzung (siehe Abschnitt III.13 Überprüfung Bauvorlageberechtigung) wird als im Wesentlichen anforderungsgerecht bewertet. Es ist noch Textdokumentationen u.a. zum Prozessdiagramm im Kapitel zu erarbeiten.

Fragen:

  • Inwiefern sind "andere Bauvorlageberechtige" vom Prozess abgedeckt, die nicht Kammer-Mitglieder sind?
    • Dieser Punkt ist aktuell noch nicht in XBau berücksichtigt. Die sogenannte "kleine Bauvorlageberechtigung" nach Landesrecht ist nicht von dem Prozess erfasst und zurzeit auch nicht in Planung. Falls z. B. die Handwerkskammern ein entsprechendes Register zur Verfügung stellen wollen, könnte man hier ergänzen.

Information von den AK/IK zum bundesweiten Berufs- und Listenverzeichnis der Kammern:

  • Dieses Berufs- und Listenverzeichnis soll den Namen „Digitale Bundesweite Auskunftsstelle für Architekten und Ingenieure“ (di.BASTAI) tragen

Auch die Benennung des Kapitels "Überprüfung Bauvorlageberechtigung" ist noch zu ändern. Ggf. ist ein Titel "Abfrage aus dem Kammernverzeichnis" o.ä. passender.

Frage:

  • sollen die Prozesse synchron oder asynchron ablaufen?
    • Antwort: Es handelt sich um synchrone Prozesse. Dies sollte in der Spezifikation vermerkt werden.

AK NW gibt den Hinweis, dass Tests mit der Auskunftsstelle (di.BASTAI) voraussichtlich vor der finalen Fertigstellung möglich sein werden.

 

Status Umsetzung

XBau-EG am: 2020-06-25

Die Umsetzung in der Spezifikation wurde so akzeptiert (Abschnitt III.13 Abfrage beim Verzeichnis der Kammern)

Folgende Änderungen sollen noch eingepflegt werden:

  • siehe einige Kommentare zu Ergänzungen Nachricht 0931 (siehe Ordner Ergebnisse)
  • Terminus Arch.verzeichnis im Diagramm noch anzupassen (muss auch Ing. enthalten)

 

Status Umsetzung 

YR am: 2020-06-29

Die Umsetzung in der Spezifikation wurde so akzeptiert (Abschnitt III.13 Abfrage beim Verzeichnis der Kammern)

Folgende Änderungen wurden eingepflegt:

  • separate Elemente fachrichtung und qualifikation
  • Häufigkeiten angepasst
  • Terminus Arch.verzeichnis im Diagramm angepasst.

Status erledigt

QS durch XLeitstelle am: 2020-10-19

CR ist nachvollziehbar und gemäß dem CR-Dokument umgesetzt.

Ausnahme:
Im CR-Dokument (2020-06-08) steht, dass in der Spezifikation vermerkt werden soll, dass es sich um synchrone Prozesse handelt. Diesen Vermerk habe ich nicht gefunden.

Status in QS

QS durch XLeitstelle am: 2020-11-02

Synchron-Vermerk (s.o.) wurde ergänzt.

Status geprüft