DATABUND: Mitteilung der Vollständigkeit
Mit Hilfe des Datums können Statusübergänge im Vorgangsraum automatisiert durchgeführt werden.
Alternativvorschlag
In der XBau-Spezifikation wird dokumentiert, dass die Mitteilung zur Vollständigkeit entsprechend des Landesrechts mit der Nachricht 1141 kommuniziert wird.
- Spezifikation
Es gibt in verschiedenen Bauordnungen die Notwendigkeit, dass die untere Bauaufsicht dem Antragsteller nach Vollständigkeit des Antrags das voraussichtliche Genehmigungsdatum mitteilt. Für diese Kommunikation gibt noch keine Entsprechung im XBau-Standard.
Gesetzesgrundlagen (u.a.)
LBO BW: § 54 (2) Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, hat die Baurechtsbehörde unverzüglich dem Bauherrn ihren Eingang und den nach Absatz 5 ermittelten Zeitpunkt der Entscheidung, jeweils mit Datumsangabe, in Textform mitzuteilen…
BauO NRW: § 71 (2) Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, hat die Bauaufsichtsbehörde unverzüglich der Bauherrschaft ihren Eingang und den nach Absatz 5 ermittelten Zeitpunkt der Entscheidung, jeweils mit Datumsangabe, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mitzuteilen…
XLeitstelle am 14.03.2023
Dieses Thema wurde bereits mehrfach aufs Tapet gebracht