P.ING: Überwachung der Ausführung vor Ort
- 2.5
- Spezifikation
Innerhalb des Prozessablaufdiagramms (Abbildung III.11.2) ist eine Zweiteilung zwischen der Prüfung der Bautechnischen Nachweise und der Überwachung der Bauausführung notwendig. Dies ist erforderlich, da das bisherige Ablaufdiagramm den zweiten Tätigkeitsschwerpunkt der Prüfingenieure für Bautechnik nicht abbildet und sich hieraus ein weiterer Bedarf an der Übermittlung von Nachrichten zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Prüfingenieur für Bautechnik ergibt.
Zu den weiteren Prozessschritten gehören die Übermittlung der Berichte zu den Terminen der stichprobenhaften Bauüberwachung sowie die abschließenden Berichte und je nach Bundesland weitere durch den Prüfingenieur ausgefüllte Formulare nach Beendigung der Überwachungstätigkeit.
Ein weiterer erforderlicher Kommunikationsweg ist die Übermittlung von Verwendbarkeitsnachweisen bei der Überwachung der Bauausführung, da die Prüfingenieure verpflichtet sind, die wesentlichen Nachweise für Bauprodukte, Bauteile und Bauarten einzusehen.
Kommentare
EG22-04 22.11.2022
Diskussion
- Wie sollte der benötigte Prozess abgebildet werden? Als zusätzlicher Prozess im Kapitel oder als Erweiterung des vorliegenden Prozesses? Nach XBau-Entwurfsprinzipien eher als zusätzlicher Prozess, ggf. ist aber zu berücksichtigen, dass im Prozess in der Praxis gelegentlich auch die Planungsdokumente fortgeschrieben und geprüft werden müssen.
- Rolle PI und Rolle PSV: beauftragt durch BAB bzw. durch das Bauvorhaben / das scheint die Begrifflichkeit zu sein, wenn auch landesrechtlich sehr unterschiedlich geregelt.
Zum Prozess:
- Die Überwachung findet stichprobenhaft statt, dann Protokoll an den Bauleiter (ggf. Zwischenbericht an die Behörde, soweit diese informiert werden muss bei groben Verstößen)
- falls Mängel, müssen diese beseitigt werden, dann wieder Überprüfung
- falls keine Mängel mehr, gibt es einen abschließenden Bericht an die BAB: die Bauausführung ist gemäß Planungsdokumenten erfolgt, auf der Basis kann die Behörde freigeben
- betrifft u.a. auch materielle Punkte wie: Haben die Baustoffe die geforderten Zulassungen (Verwendbarkeitsnachweise)? Sind die Brandschutzmechanismen korrekt umgesetzt?
- Kommunikaiton: Zwischenberichte (an die BAB, falls Maßnahmen erforderlich sind bei gravierenden Mängeln) / Schlussbericht (ebenfalls an die Behörde). Protokolle an den Bauleiter.
Daten in Zwischenbericht / Prüfbericht / Schlussbericht:
- Bauleiter
- Bauherr
- mängelfrei / nicht mängelfrei
- weitere Maßnahmen erforderlich / keine weiteren Maßnahmen erforderlich
- plus angehängtes Papier (der Prüfbericht)
IT-Systeme im Nachrichtenaustausch:
- A Webplattform der Kommune bzw. des Landes
- B Fachanwendung der BAB
- C ELBA: hier hat der PI (der im Auftrag der BAB arbeitet) seinen Account
- Frage: Entwurfsverfasser (hat die technische Planungsdokumentatin erstellt) agiert in welchem Account: auf A oder auf C?
Bemerkung:
- ordnungsbehördliche Prozesse bisher in XBau nicht Thema (Ahndung von Verstößen), ggf. auch hier Konzentration auf den Happy Path unter Ausklammerung der Kommunikation zur Ahndung
Die Lösung sollte im nächsten Schritt skizziert und verteilt werden.
Weitere Aspekte bzw. Schritte:
- Abgleich mit den LBO ist nötig, um die Vorschriften dort zu erfüllen bzw. die Anforderungen abzudecken.
- Harmonisierung auch aus Sicht BVPI ein Anliegen. Auf Ebene MBO hier wenig Inhalt, die LBO divergieren besonders stark.
Status Umsetzung
Es wurde ein neues Kapitel zum Verfahren Bauüberwachung (Kapitel III.13) angelegt und in der Versionshistorie darauf verwiesen.
Für das Verfahren wurden neue Nachrichten zwischen Prüfingenieur und Bauherr sowie zwischen Prüfingenieur und Bauaufsichtsbehörde eingeführt.
Stand nach EG 24-01:
folgende Änderungsbedarfe und weitere Aufgaben wurden erfasst:
Generelle Informationen
- Die Bauüberwachung steht verpflichtend im Gesetz drin
- Ab Zeitpunkt der Baubeginnsanzeige weiß der PI, dass der Bau stattfindet. Der PI nimmt Kontakt mit dem auf für die Prüftermine. Die Terminabstimmungsprozesse müssen nicht über XBAU stattfinden. Der PI legt Bauteile und Zeitpunkte der Überwachung fest.
- Die Verwendbarkeitsnachweise müssen zu allen Bauprodukten vorgehalten werden. Allerdings sind noch nicht alle Verwendbarkeitsnachweise bei Baubeginn vorhanden. Teilweise sollen die Verwendbarkeitsnachweise nach dem Ende der Maßnahme dem Amt zur Archivierung übergeben werden. Bei Elba werden diese eingesammelt.
- Trier: Die Baubeginnsanzeige ist dort noch nie an die PI gegangen. Bei Baubeginnsanzeige muss der Erstprüfbericht vorgelegt werden. -> Vereinfachtes Verfahren? Beim vollumfänglichen Verfahren darf mit dem Bau nur begonnen werden, wenn der Standsicherheitsnachweis vorliegt.
- ELBA: Hier geht es nur um Bauüberwachung. Die Voraussetzung für die Baubeginnsanzeige ist also gegeben.
- Neben einem Bericht, der die Bauüberwachung beendet, gibt es viele Länder, die auch Formulare wünschen.
- Wärmeschutz und Schallschutz finden momentan noch nicht auf Elba statt.
Daten auf den Antragsportalen
- Während der Bauphase werden sehr viele Nachweise aktualisiert.
- Die Portallösung lässt meist nur zu, dass der Antrag gestellt wird, also die Daten nur ein halbes Jahr vorgehalten werden.
> Wie ist das gelöst mit dem späteren Nachreichen von Unterlagen? *> Frage an die Portalhersteller* - Formularjuristisch endet der genehmigte Prozess mit der Innutzungsnahme, d.h. bis dahin müssten die Prozessdaten vorrätig gehalten werden -> Portalhersteller fragen.
- Trier: Das Dashboard sollte aktiv erhalten werden, da die Kommunikation mit dem Antragsteller erst so richtig beginnt, wenn der Bauantrag genehmigt wurde.
Änderungen am Prozess
- Bei 0508 ist von Bauzustandsanzeige die Rede. Der Prozess startet aber mit der Baubeginnsanzeige. Bei manchen Ländern gibt es keine Zustandsanzeige
- Der Bauherr reicht im Zuge der Bauausführung nach und nach die Verwendbarkeitsnachweise nach. Der PI kann fehlende oder falsche Verwendbarkeitsnachweise nachfordern. Dies läuft teilweise direkt über ELBA. Ansonsten muss das Portal mit großen Datenmengen umgehen können. -> Frage an die Portalhersteller
- Es fehlt Abfrage: Sind die Verwendbarkeitsnachweise vollständig? Dann folgt die Nachricht für Nachreichung
- In manchen Ländern ist es vorgesehen, dass die Baubeginnsanzeige parallel mit der Information des PI durch den Bauherrn stattfindet. Oder das Amt informiert nach der Baubeginnsanzeige den PI.
- Korrektes Wording von Verwendbarkeitsnachweis: Ver- oder Anwendbarkeitsnachweis. Bei Verwendbarkeitsnachweisen handelt es sich um bautechnische Nachweise, die prüfpflichtig sind.
- Der linke Pool muss als weiteren Akteur auch den Bauleiter bekommen.
- Der mittlere Pool muss als weiteren Akteur auch ELBA bekommen. Bisher wird in 15 Bundesländern ELBA genutzt
- Statt „Protokoll erstellen“ -> Überwachungsprotokoll erstellen
- Statt Zwischenbericht -> Überwachungsprotokoll (*Sollte “Prüfbericht” heißen
)*
- Beim Überwachungsprotokoll können ggf. auch Fristen mit angegeben werden
- Grober Mangel kann z.B. der Einbau eines falschen Betons sein
- Wann muss ein Zwischenbericht/Überwachungsprotokoll erstellt werden? Bei vielen Bauüberwachungen gibt es Mängel, die von der Baufirma abgestellt werden können. Problem besteht erst dann, wenn der Mangel nicht abgestellt wird. Beispiele:
- Trotz mehrfacher Aufforderung wurde der Mangel noch nicht behoben
- Bautechnische Nachweise wurden noch nicht geprüft
- Neuer Knoten: Ist ein Bericht an die Prüfaufsicht notwendig?
- Ergänzung Dokumentation: Falls nach dem Erhalt eines Überwachungsprotokolls die Behörde tätig werden muss, ist dieser Vorgang bereits im III.17.3.1 Anzeige des Baubeginns beschrieben
- In der Nachricht 0512 können neben dem Schlussbericht, auch Verwendbarkeitsnachweise und Formulare übermittelt werden, falls die Bauaufsicht das wünscht. Der Schlussbericht soll auch an Bauherrn geschickt werden. (Schlussbericht an Bauherrn wurde als optionale Nachrichtenübermittlung eingefügt.
)
- In einigen Ländern wird die Nutzungsfreigabe formal bestätigt. D.h. ggf. kann hier die Bauaufsicht nochmal eine Info an den Bauherrn gehen. Ergänzung der Dokumentation zum Endpunkt (nach Schlussbericht entgegennehmen): ggf. gibt es länderspezifische Abweichungen.
- Wording Rechnung: Hier wäre Gebührenbescheid oder Gebührenrechnung besser (gewählter Wortlaut in der Beschreibung: “Gebührenrechnung”
)
- Gebührenrechnung initialisieren
(gewählter Wortlaut: “Gebühreneinforderung initiieren”
)
Beschreibung: ggf. unter Zuhilfenahme einer BVS je nach Landesrecht
- PI stellt die Gebührenrechnung direkt an den Bauherrn
- PI stellt die Gebührenrechnung an die Bauaufsicht
- PI involviert die BVS (Bewertungs- und Verrechnungsstelle). Diese stellt dann die Gebührenrechnung an die Behörde oder den Bauherrn
- Es fehlen in den Nachrichten noch Kindelemente: z.B. pruefauftrag, referenz auftrag, piKennung, pruefingenieur, Bauvorhaben
Die mit gekennzeichneten Änderungen wurden bereits umgesetzt und die Spezifikation danach ELBA nochmals zur Prüfung vorgelegt. Die weiteren Punkte werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe geklärt.
Status in QS
QS-Beauftragte: BVPI mit Arbeitsgruppe
EG24-02 27.05.2024
Intention von ELBA
- Prozess Abbildung III.15.1. Prozess Bauüberwachung geht so in die richtige Richtung
- Nachrichten sollen noch mal überarbeitet werden basierend auf der existierenden Nachricht 0506
- zwei weitere CRs (siehe Verlinkung) zu Detailsfragen wurden neu erstellt
In BW läuft ELBA schon / es wird ELBA mit EfA erprobt / ca. Ende des Jahres produktiv / wird nachnutzbar sein für die anderen Länder.
EG24-02 27.05.2024 Arbeitsgruppe 2
Diskussion / Bemerkungen
- Der Prozess der Bauüberwachung wurde im Zusammenhang mit der Prüfung bautechnischer Nachweise erneut betrachtet.
- In der Praxis sind beide Prozesse sehr ähnlich und oft ineinander verwoben. Zur deutlicheren Strukturierung werden sie in der Spezifikation weiter separat behandelt, die Nachrichten sollen jedoch weitgehend harmonisiert werden.
- Die Nachrichten müssen entsprechend mit Codelisten versehen werden, um sie für beide Prozesse nutzbar zu machen.
- Die Angaben zu Fachgebiet und Leistungsumfang werden entsprechend der Ergebnisse der Arbeitsgruppe mit ELBA verbessert.
- Beide Prozesse bekommen eine Nachricht, mit der initial Bezugsnachrichten zum Bauvorhaben angefordert werden können (Prüfauftrag bzw. Information über die Baubeginnsanzeige). So wird der in der Praxis häufig auftretenden Situation Rechnung getragen, dass die initiale Nachricht zu Beginn der Tätigkeit des Prüfingenieurs noch nicht oder nicht im XBau-Format vorliegt. Damit ist die Intention des CR
XBAU-340 Verworfen ausreichend berücksichtigt, so dass dieser verworfen werden kann.
- Wenn der Prüfauftrag an die Prüfingenieure über das Portal (hier betrachtet: ViBa, Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) erfolgt, muss sichergestellt werden, dass auch die BAB darüber informiert wird.
- Die Gebührenabrechnung ist in allen Ländern unterschiedlich. Sie sollte daher nicht mehr im Prozess Prüfung bautechnischer Nachweise, sondern im Rahmen des CR
XBAU-341 Wartend in einem separaten Prozess modelliert werden. Dieser ist so allgemein zu halten, dass er für alle Länder passt.
- Der Status im Rahmen der Prüfung bautechnischer Nachweise und der Bauüberwachung soll mit der Nachricht 0506, die zur Übermittlung geprüfter Daten und Unterlagen dient, gesetzt werden. Der Inhalt der Codeliste wird im CR
XBAU-292 Geprüft geklärt.
- Zu bedenken ist noch die Verarbeitung großer Datenmengen in den Anlagen zu den Nachrichten. Es wird vorgeschlagen, Daten bei ELBA hochzuladen und mit Verlinkungen darauf zu arbeiten. Dabei muss sichergestellt werden, dass die BAB ebenfalls alle Informationen erhält.
Weiteres Vorgehen:
- Die Prozesse und Nachrichtenstrukturen werden in Zusammenarbeit mit ELBA weiter geklärt und ausmodelliert.
- Die in den Nachrichten für die Art der übermittelten Dokumente verwendete Codeliste AnlageArt (Codeliste im XRepository ) soll auf ihre Eignung für die Tätigkeit der Prüfingenieure geprüft werden.
- Es ist zu bevorzugen, diese allgemeine Codeliste – ggf. durch Ergänzungen - zu verwenden. Wenn dies absolut nicht möglich ist, z.B. aufgrund deutlicher landesspezifischer Unterschiede, müsste überlegt werden, stattdessen eine Typ-4-Codeliste zu verwenden.
E-Mail vom 12.06.2024
Von der Stadt Essen wird zur der Frage wie stark die Prozesse “Prüfung Bautechnischer Nachweise” und Bauüberwachung verwoben sind ein Prozessbild mitgeschickt. Die beiden Prozesse werden zwar hier gemeinsam betrachtet, sind jedoch chronologisch nacheinander dargestellt.
Termin am 15.07.2024
Gespräch mit der Stadt Trier: In der Praxis ist hier kein Ineinandergreifen der Prozesse zu beobachten. In Theorie wird erst die Prüfung bautechnischer Nachweise durchgeführt und anschließend die Bauüberwachung.
Dies kann allerdings in anderen Bundesländern anders sein.
→ Tendenz auch hier: zwei Prozesse
Kommentar von Oberste Bauaufsicht RLP:
Abbildung III.7.2. Prozess Bautechnische Nachweise prüfen
Wird hier der direkte Kontakt zwischen PI und Bauherrschaft ausgeschlossen? Das dürfte praxisfremd sein. i.d.R. wird der PI diekt mit dem Statiker des Bauherrn in Kontakt sein.
In manchen Ländern wird zur Prüfung der bautechnischen Nachweise der Prüfingenieur direkt vom Bauherrn beauftragt. Und die Kommunikation findet direkt zwischen BH und PI statt. Das sollte auch in XBau-unterstützten Prozessen möglich sein.
EG24-03 10.09.2024
Das Thema soll kurzfristig in einer Arbeitsgruppe zum Abschluss gebracht werden.
Rahmenbedingungen:
- die Prozesskonzeption sollte bleiben, wie sie ist → separate Prozesse für “Beauftragung der Prüfung der technischen Planungsdokumente” und “Bauüberwachung”
- es wird angestrebt, die einzusetzenden Nachrichten nach Möglichkeit prozessübergreifend zu vereinheitlichen
AG Prüfingenieure 26.09.2024
Die Entwurfshinweise der Prüfingenieure wurden diskutiert und sollen umgesetzt werden.
Weitere Rahmenbedingungen:
- Pro Prüfsachstand ist ein Prüfingenieur beauftragt
- Pro Nachricht 0500 soll ein Prüfauftrag versendet werden
- Die Codeliste “StatusBauportal” ersetzt den Tenor des Prüfergebnisses
20240902_XBau-Spezifikation_2.5_Auszug_kommentiert_20240926_V003.pdf
Der CR wurde zu XBau 2.5 umgesetzt.
Ein neues Kapitel III.14 Datenübermittlung an die Prüfingenieure wurde erstellt und das Kapitel III.14.1 Prüfung bautechnischer Nachweise als Unterkapitel dorthin verschoben. Ein neues Kapitel III.14.2 Bauüberwachung wurde erstellt.
Die Nachrichten aus dem Kapitel _Prüfung bautechnischer Nachweise_wurden angepasst, damit sie auch für die Bauüberwachung verwendet werden können.
Die Entwurfshinweise der Prüfingenieure wurden umgesetzt.
- pruefingenieure.pruefauftrag.0500 (III.14.3.1)
- Element pruefauftrag
- das neue Kindelement fachgebiet wurde hinzugefügt, welches die neue Codeliste Fachgebiet enthält.
- die Multiplizität des Kindelements gegenstand wurde von 1 auf 1..n verändert.
- das neue Kindelement baustoffe wurde hinzugefügt und verwendet die neue Codeliste Baustoff.
- Zudem wurde die Reihenfolge der Kindelemente angepasst.
- Der in der Nachricht verwendete anonyme Datentyp rahmendatenGebuerenberechnung wurde verändert. Statt eines Choice-Elements sind nun mehrere Elemente anzugeben.
- Die Multiplizitäten der Kindelemente wurde auf optional gesetzt, außer für Herstellungskosten, Bruttorauminhalt und Bauwerksklasse, welche
Pflichtelemente sind.
- Die Multiplizitäten der Kindelemente wurde auf optional gesetzt, außer für Herstellungskosten, Bruttorauminhalt und Bauwerksklasse, welche
- Das Element Behoerde wurde erstellt und verwendet den neuen Datentypen BehoerdeAnsprechperson.
- Der Datentyp AnsprechpartnerBauaumt wurde aus der Statistik in den Baukasten Hochbaustatistik verschoben, da es ebenfalls in dem Element behoerde in der Nachricht 0500 verwendet wird.
- Element pruefauftrag
- pruefingenieure.auftragsbestaetigung.0501 (III.14.3.2)
- wurde um das neue Element AuftragSachverhalt ergänzt. Dieses nutzt den neuen anonymen Datentyp AuftragSachverhalt, welcher das Pflichtelement auftragAkzeptiert und das optionale Element begruendung beinhaltet.
- pruefingenieure.nachforderungUnterlagen.0504 (III.14.3.5)
- wurde von “anforderungNachbesserung” umbenannt.
- Die Elemente aufforderungZurStellungnahme und referenzPruefauftrag werden zu optionalen Elementen. Die Beschreibungen der Elemente wurden angepasst.
- pruefingenieure.angepassteUnterlagen.0505 (III.14.3.6)
- wurde von “nachbesserung” umbenannt.
- Das Element referenzPruefauftrag wird zu einem optionalen Element. Die Beschreibungen
der Elemente wurden angepasst.
- pruefingenieure.pruefbericht.0506 (III.14.3.7)
- wurde das neue Element artBericht erstellt und enthält die neue Codeliste ArtBerichtPruefingenieur.
- In dem Element Prüfbericht wurde das Unterelement istOrdnungsgemäß gelöscht und durch das Unterlement statusBauportal ersetzt, welches über die Codeliste StatusBauportal aus dem Kernmodul ebenfalls das Ergebnis der Prüfung übermittelt.
- Zwischen den Elementen statusBauportal und erlaeuterung findetkein Choice mehr statt.
- bautechnischeNachweise.rechnung.0507
- wurde gelöscht
- pruefingenieure.mitteilungBaubeginnsanzeige.0508 (III.14.3.8)
- wurde neu erstellt
Im Rahmen der QS Phase wurden noch weitere Anpassungen durchgeführt:
- pruefingenieure.pruefauftrag.0500 (III.14.3.1)
- es wurde eine neue Codeliste Code.BaustoffPI erstellt, die von dem Element baustoffe in pruefauftrag verwendet wird.
- die Multiplizität des Kindelements gegenstand wurde 0..n verändert.
- Der in der Nachricht verwendete Datentyp rahmendatenGebuerenberechnung wurde verändert.
- Die Multiplizitäten der Kindelemente wurde auf optional gesetzt, außer für das Element bauwerksinformationen.
- das Element bauwerksinformationen nutzt nun den anonymen Datentypen Anonym_Bauwerksinformationen mit den Elementen die für die Gebührenberechnung benötigt werden: bauwerksklasse, bruttorauminhalt, gebauedeklasse, sonderbautatbestand und gebaudeartBauwert.
- In dem Element bauwerksinformationen sind alle Kindelemente Pflichtelemente
- Das neu erstellte optionale Element behoerde wurde umbenannt in beauftragendeBehoerde und verwendet xs:token
- Das neue Pflichtelement ansprechpartnerBauamt wurde erstellt und verwendet den Datentypen AnsprechpartnerBauamt
- pruefingenieure.pruefbericht.0506 (III.14.3.7)
- das neue Element artBericht befindet sich in dem Element Pruefbericht (anonymer Datentyp Anonym_Pruefbericht)
- in dem Element pruefbericht (anonymer Datentyp Anonym_Pruefbericht) wurde das neue Element ergebnis erstellt, welches den anonymen Datentypen Anonym_Pruefergebnis verwendet. In Anonym_Pruefergebnis beifnden sich die neuen Elemente erlaeuterung (TextundTextbezug) und pruefstatus, welches den Datentypen Code.Xbau-StatusAntragsportal aus dem Kernmodul verwendet
QS wurde durchgeführt:
- Es wurde alles korrekt umgesetzt.
- Codeliste statusbauportal wird in Nachricht 0506 als Typ3 Codeliste eingebunden im Element statusBauportal
Die Codeliste statusBauportal wurde erstellt und wird in der Nachricht 0506 verwendet.
QS wurde durchgeführt. CR ist korrekt umgesetzt.
EG22-03 20.09.2022
Bemerkungen:
Bewertung: