P.ING: Überwachung der Ausführung vor Ort

XBAU-256
Umsetzung
Di., 12.09.2023 - 11:48
 
Mo., 12.09.2022 - 12:07
Prüfung bautechnischer Nachweise
priority-icon Medium
Erweiterte Funktion
Neben der Anpassung des Ablaufdiagramms ist auch eine Änderung an der Prozessbeschreibung III.11.3 erforderlich. Die Prozessbeschreibung soll um den Teil der Überwachung der Bauausführung ergänzt werden.

Hierzu zählen die Einzelschritte „Überwachung der Ausführung vor Ort in geeigneten Stichproben inkl. Bericht“ und die Übermittlung der daraus resultierenden Nachricht zur Übersendung des Berichts, den Ablauf der weiteren Überwachung, die „abschließenden Berichte und Formulare“ sowie deren Übermittlung und das Erstellen und Versenden der Rechnung.

Die Überwachung der Ausführung vor Ort in geeigneten Stichproben inkl. Bericht beinhaltet das Überprüfen des bisherigen Baufortschritts und den Abgleich mit dem geprüften bautechnischen Nachweis und dem Genehmigungsbescheid, wobei der Prüfingenieur die Art und den Umfang der Stichprobe festlegt.

Die Berichte zu den Überwachungen vor Ort werden jeweils in Abhängigkeit der landesrechtlichen Vorgaben übermittelt. Die Überwachung vor Ort wird so lange fortgesetzt, bis das Bauvorhaben den Anforderungen des bautechnischen Nachweises und des Genehmigungsbescheids entspricht.

Im Falle grober Mängel oder der Feststellung, dass nach ungeprüften Unterlagen gebaut wird, ist die Behörde mit „Empfehlung zur Baueinstellung“ zu informieren. Eine Aufhebung der Baueinstellung erfolgt erst, wenn die Mängel beseitigt sind und der Prüfingenieur der Behörde per X-Bau Nachricht erklärt, dass die Baustelle aus seiner Sicht weitergeführt werden kann.
  • Spezifikation

Innerhalb des Prozessablaufdiagramms (Abbildung III.11.2) ist eine Zweiteilung zwischen der Prüfung der Bautechnischen Nachweise und der Überwachung der Bauausführung notwendig. Dies ist erforderlich, da das bisherige Ablaufdiagramm den zweiten Tätigkeitsschwerpunkt der Prüfingenieure für Bautechnik nicht abbildet und sich hieraus ein weiterer Bedarf an der Übermittlung von Nachrichten zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Prüfingenieur für Bautechnik ergibt.

Zu den weiteren Prozessschritten gehören die Übermittlung der Berichte zu den Terminen der stichprobenhaften Bauüberwachung sowie die abschließenden Berichte und je nach Bundesland weitere durch den Prüfingenieur ausgefüllte Formulare nach Beendigung der Überwachungstätigkeit.

Ein weiterer erforderlicher Kommunikationsweg ist die Übermittlung von Verwendbarkeitsnachweisen bei der Überwachung der Bauausführung, da die Prüfingenieure verpflichtet sind, die wesentlichen Nachweise für Bauprodukte, Bauteile und Bauarten einzusehen.

Kommentare

EG22-03 20.09.2022

Bemerkungen:  

  • Prozess "Überwachung der Bauausführung" mit der entsprechenden XBau-Kommunikation (Berichte zur durchgeführten Prüfung; Zulieferung erforderlicher Dokumentation, z.B. von Verwendbarkeitsnachweisen, an den PI) soll in XBau aufgenommen werden (vgl. anhängende Prozessgrafik)
  • im Lebenszyklus des Gebäudes: vor Fertigstellung
  • Abgrenzung: Überwachungspflichtige Anlagen (anderes Gewerk, anderer Abschnitt im Lebenszyklus, vgl.  Abbildung III.14.2. Prozess ÜberwachungspflichtigeAnlagen)
  • dafür wird ein weiterer Abschnitt im PI-Kapitel der XBau-Spezifikation benötigt

Bewertung:

  • neue Funktionalität 
  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert 
  • Aufwand für EG: mittel 
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel

EG22-04 22.11.2022

Diskussion

  • Wie sollte der benötigte Prozess abgebildet werden? Als zusätzlicher Prozess im Kapitel oder als Erweiterung des vorliegenden Prozesses? Nach XBau-Entwurfsprinzipien eher als zusätzlicher Prozess, ggf. ist aber zu berücksichtigen, dass im Prozess in der Praxis gelegentlich auch die Planungsdokumente fortgeschrieben und geprüft werden müssen.
  • Rolle PI und Rolle PSV: beauftragt durch BAB bzw. durch das Bauvorhaben / das scheint die Begrifflichkeit zu sein, wenn auch landesrechtlich sehr unterschiedlich geregelt.

Zum Prozess:

  • Die Überwachung findet stichprobenhaft statt, dann Protokoll an den Bauleiter (ggf. Zwischenbericht an die Behörde, soweit diese informiert werden muss bei groben Verstößen)
  • falls Mängel, müssen diese beseitigt werden, dann wieder Überprüfung 
  • falls keine Mängel mehr, gibt es einen abschließenden Bericht an die BAB: die Bauausführung ist gemäß Planungsdokumenten erfolgt, auf der Basis kann die Behörde freigeben
  • betrifft u.a. auch materielle Punkte wie: Haben die Baustoffe die geforderten Zulassungen (Verwendbarkeitsnachweise)? Sind die Brandschutzmechanismen korrekt umgesetzt?
  • Kommunikaiton: Zwischenberichte (an die BAB, falls Maßnahmen erforderlich sind bei gravierenden Mängeln) / Schlussbericht (ebenfalls an die Behörde). Protokolle an den Bauleiter. 

Daten in Zwischenbericht / Prüfbericht / Schlussbericht:

  • Bauleiter
  • Bauherr
  • mängelfrei / nicht mängelfrei
  • weitere Maßnahmen erforderlich / keine weiteren Maßnahmen erforderlich
  • plus angehängtes Papier (der Prüfbericht)

IT-Systeme im Nachrichtenaustausch:

  • A Webplattform der Kommune bzw. des Landes
  • B Fachanwendung der BAB
  • C ELBA: hier hat der PI (der im Auftrag der BAB arbeitet) seinen Account
  • Frage: Entwurfsverfasser (hat die technische Planungsdokumentatin erstellt) agiert in welchem Account: auf A oder auf C? 

Bemerkung:

  • ordnungsbehördliche Prozesse bisher in XBau nicht Thema (Ahndung von Verstößen), ggf. auch hier Konzentration auf den Happy Path unter Ausklammerung der Kommunikation zur Ahndung

Die Lösung sollte im nächsten Schritt skizziert und verteilt werden. 

Weitere Aspekte bzw. Schritte: 

  1. Abgleich mit den LBO ist nötig, um die Vorschriften dort zu erfüllen bzw. die Anforderungen abzudecken.
  2. Harmonisierung auch aus Sicht BVPI ein Anliegen. Auf Ebene MBO hier wenig Inhalt, die LBO divergieren besonders stark.

Status Umsetzung