Anwendungsfälle XBreitband

Welche Anwendungsfälle umfasst die aktuelle Version von XBreitband?

1. Telekommunikationsgesetz

Der zentrale Anwendungsfall für XBreitband ist das Zustimmungsverfahren nach § 127 Abs. 1 TKG. Dieses Verfahren umfasst in XBreitband insgesamt elf Nachrichten. Das der Spezifikation entnommene Prozessdiagramm zeigt, an welcher Stelle die Nachrichten jeweils zum Einsatz kommen können:

Prozessdiagramm der Wegesicherung

Wie in der Grafik angedeutet, lassen sich noch weitere Nachrichten diesem Anwendungsfall zuordnen, wie die Beteiligungsnachrichten an öffentliche Stellen, die Leitungsanfrage und die Nachricht an Informationsempfänger. 

Mittelbar zu dem Verfahren gehören auch die Anzeige des Baubeginns und der Baufertigstellung.

Ein eigenständiger, wenn auch nur zwei Nachrichten umfassender Anwendungsfall ist die Anzeige eines geringfügigen Bauvorhabens nach § 127 Abs. 4 TKG. 

2. Aufbruchgenehmigung nach Straßen- und Wegegesetzen der Länder

Der Anwendungsfall Aufbruchgenehmigung betrifft in erster Linie die übrigen Leitungssparten wie Strom, Gas und Wasser. Die Nachrichtenserie umfasst nur die nötigsten fünf Nachrichten, die Beteiligung ist nicht in den Nachrichtenaustausch integriert. Abgeschlossen wird auch dieser Prozess erst mit Anzeigen zu Baubeginn und Baufertigstellung.

Die Aufnahme dieses Anwendungsfalls in XBreitband war ursprünglich dem Umstand geschuldet, dass unter bestimmten Umständen auch für den Breitbandausbau Genehmigungen nach Landesrecht notwendig sein können. Mittlerweile ergibt sich die Bedeutung des Anwendungsfalls eher im Hinblick auf die Öffnung von XBreitband für den gesamten Leitungsbau. 

Welche Anwendungsfälle sind teilweise in XBreitband aufgenommen?

Das TKG-Zustimmungsverfahren sowie die Aufbruchgenehmigung beziehen sich auf die Aufgrabung und Wiederherstellung des Weges entlang der Trasse, umfangreiche Baustelleneinrichtungsflächen bedürfen in den Kommunen häufig einer Sondernutzungsgenehmigung nach Landesrecht. Die Vorhaben benötigen im Regelfall ebenso eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß StVO. XBreitband enthält jeweils Antragsnachrichten, jedoch nicht die vollständige Nachrichtenserie. Es fehlt weiterhin die Leitungsauskunft, also die Antwort auf die Leitungsanfrage. 

Welche Anwendungsfälle sind noch nicht in XBreitband enthalten?

Ein in der Erweiterung der "Bedarfsbeschreibung Planen und Bauen" behandelter Anwendungsfall ist die Mitnutzung/Mitverlegung gemäß TKG. Hier ist der Analyseprozess aufgrund der komplexen Akteurskonstellationen nicht abgeschlossen.

Potenziell ließen sich weitere Anfragen (z.B. zur Kampfmittelbelastung) und (naturschutzrechtliche) Genehmigungsprozesse in XBreitband abbilden. Dafür wären jedoch jeweils eine Erweiterung der Bedarfsbeschreibung und ein Beschluss des IT-Planungsrates notwendig.