P.ING Kommunikation mit der Bauaufsicht
XBAU-340
Erfasst
Mo., 15.04.2024 - 14:13
Mo., 15.04.2024 - 14:13
Teilweise werden PIs vom Bauherrn beauftragt, obwohl keine Baubeginnsanzeige vorliegt. Die Pis müssen dann trotzdem die Bauaufsicht informieren können.
Oder PIs oder andere Personen (z.B. TÜV) erkennen Mängel an Gebäuden und sind verpflichtet die Bauaufsicht zu informieren, auch hierfür gibt es keine Baubeginnsanzeige.