BGBAU: Meldungen durch Baubehörden an UV

XBAU-324
in Arbeit
Mo., 29.04.2024 - 13:21
 
Di., 12.12.2023 - 17:28
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  • Spezifikation

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) benötigt möglichst standardisierte Informationen zum Bauherrn und dem Bauvorhaben nach erteilter Baugenehmigung, denn:

Gemäß §195 Absatz 3 SGB VII haben „Die für die Erteilung von Bauerlaubnissen zuständigen Behörden (haben) dem zuständigen Unfallversicherungsträger nach Erteilung einer Bauerlaubnis den Namen und die Anschrift, den Geburtsnamen und das Geburtsdatum des Bauherrn, den Ort und die Art der Bauarbeiten, den Baubeginn sowie die Höhe der im baubehördlichen Verfahren angegebenen oder festgestellten Baukosten mitzuteilen.“

Kommentare

Ergänzt durch XL am 13.12.2024

Die Anforderung umfasst Angaben zu Bauherr und Bauvorhaben, die im Wesentlichen schon vorhanden sind. Zusätzlich werden persönliche Daten des Bauherrn abgefragt, die in XBau nicht vorhanden sind;

z.B. Geburtstag, -name, Geschlecht und Wohnadresse

Wäre das ein Datenschutzproblem?

EG24-01 04.03.2024

Bemerkungen:  

  • Der Prozess wird durch die anwesenden Bauaufsichtsbehörden (Essen und Trier) bestätigt
  • Die Berufsgenossenschaft Bau wird durch die Baubehörden nach Erteilung einer Bauerlaubnis informiert
  • Die BG möchte dafür nur Randdaten wie Daten Baubeginn, Anschrift Bauherr u.ä.
  • falls die Nachricht 0400 dafür passt, was zu prüfen ist, sollte sie genutzt werden
  • gibt es datenschutzrechtlichen Klärungsbedarf / Behörde gibt Daten weiter im Rahmen der Daten, die im zitierten § stehen (darüberhinausgehende eher nicht)

Bewertung:

  • Ergänzung bestehender Funktionalität
  • Meinungsbild EG: sollte behandelt werden, wie der Bedarf abzudecken ist
  • Aufwand für EG: mittel 
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel bis niedrig

Status in Arbeit