Essen: neue Nachricht „beteiligung.zwischennachricht.0305“
- Spezifikation
Eine Zwischennachricht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ist eine Mitteilung der beteiligten Stelle an die Bauaufsicht. Der Inhalt ist eine freie Nachricht, die z. B. die Anforderung weiterer Unterlagen enthalten kann.
- Diese Nachricht löst jedoch keine abschließende Stellungnahme aus, sondern dient der Kommunikation im Vorfeld der abschließenden Stellungnahme (Nachricht 0303).
- Ebenso handelt es sich nicht unbedingt um die Inhalte der Nachricht 0301, da diese ausschließlich über die Befundliste arbeitet und daher keinen Freitext ermöglicht.
- Mit der Möglichkeit auch Anlagen mit versenden zu können. In der Praxis haben sich reine Textfelder als eher nicht praktikabel erwiesen. In den meisten Fällen arbeiten die Behörden mit einer Fachsoftware, die dann eine PDF-Datei generiert, die weitergeleitet werden soll.
Alternative:
Ein Diskussionspunkt wäre, dass die Nachricht 0301 um solche freien Hinweise erweitert werden könnte. Wenn diese Nachricht auch mehrfach geschickt werden kann, könnte auf eine neue Nachricht (Zwischennachricht) ggf. verzichtet werden.
Skizze der Nachricht:
beteiligung.zwischennachricht.0305
bezug:BezugErweitert 1
Stellungnahme 1
hinweise:TextFormatiert 0..1
anlage:Anlagen 0..*
Kommentare
EG23-02 20.06.2023 / Arbeitsgruppe 1
Der vorliegende CR kann verworfen werden.
Das Anliegen wurde im zu Grunde liegenden CR 270 bearbeitet und dokumentiert (siehe der verlinkte CR XBau-270).
EG23-02 19.06.2023
Bemerkungen:
Bewertung:
Meinungsbild: überwiegend Zustimmung oder neutral; Bedenken: prüfen ob nicht die vorhandenen Nachrichten im Prozess ausreichen bzw. erweitert werden sollten. Auch das müsste geprüft werden vor dem Hintergrund der Prozesssteuerung.