Essen: Geltungsdauer der Genehmigung

XBAU-283
Verworfen
Mo., 19.06.2023 - 17:54
 
Mi., 19.04.2023 - 17:53
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  • Spezifikation

Es fehlen in der XBau-Spezifikationen noch Nachrichten zum Thema Geltungsdauer der Genehmigung - im Sinne von §73 (2) MBO 

§ 73 MBO Geltungsdauer der Genehmigung

  • (1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
  • (2) Die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 kann auf in Textform gestellten Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Nachricht 1 = Antrag auf Verlängerung durch die Antragstellenden.

  • Bedingung: der Baubeginn wurde noch nicht angezeigt, bzw. mit den Bautätigkeiten wurde tatsächlich noch nicht begonnen. Wurde mit den Bauarbeiten begonnen, ist §72 (8) MBO in Verbindung mit §73 (1) zu berücksichtigen (Unterbrechung).

Nachricht 2 = Positiver oder negativer Bescheid zur beantragten Verlängerung.

  • Mit dem Bescheid sollte auch die gesetzte Frist transportiert werden.

Wäre es denkbar, dass die Nachricht 1131 (Kernmodul) mit der Möglichkeit ausgestattet wird, den Antragstellenden aktiv mitzuteilen, dass ein Vorgang (nach Ablauf einer Frist und warum auch immer) geschlossen wird?

  • Dies wäre vermutlich hilfreich, wenn das Bauvorhaben komplett umgesetzt und fertig ist. Dann sollte, nachdem man der Bauherrschaft die Möglichkeit gegeben hat, alle Daten zu sichern, ein Vorgang komplett geschlossen werden. Dafür braucht das System (Antragsportal) eine Nachricht um aktiv zu werden.

Sachverhalt kann z.B. sein: 

  • Antrag wurde zurückgezogen.
  • Antrag wurde negativ beschieden.
  • Antrag wurde ausgeschöpft und abgeschlossen
  • Mit der Bauausführung wurde nach drei Jahren nicht begonnen.
  • Die Bauausführung wurde länger als 1 Jahr unterbrochen.

Kommentare

EG23-02 19.06.2023

Bemerkungen:

  • das Thema "Vorgang geschlossen" sollte in einem separaten neuen CR abgebildet werde
  • die inhaltlichen Ausführungen zu Punkten 1 und 2 werden in den CR 217 als Kommentar übertragen
  • dieser CR kann dann verworfen werden