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Objektart: XP_TextAbschnitt

Paket:

XP_Basisobjekte

Definition:

Ein Abschnitt der textlich formulierten Inhalte des Plans.

Typ:

Objektart

Attribute und Relationen:


Name Typ Kardinalität
schluessel CharacterString 0..1
gesetzlicheGrundlage CharacterString 0..1
text CharacterString 0..1
refText XP_ExterneReferenz 0..1
rechtscharakter XP_Rechtscharakter 1

Attribut: schluessel

Definition:

Schlüssel zur Referenzierung des Abschnitts.

Kardinalität:

0..1

Typ:

CharacterString

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Attribut: gesetzlicheGrundlage

Definition:

Gesetzliche Grundlage des Text-Abschnittes

Kardinalität:

0..1

Typ:

CharacterString

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Attribut: text

Definition:

Inhalt eines Abschnitts der textlichen Planinhalte

Kardinalität:

0..1

Typ:

CharacterString

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Attribut: refText

Definition:

Referenz auf ein externes Dokument das den zugehörigen Textabschnitt enthält.

Kardinalität:

0..1

Typ:

XP_ExterneReferenz (data type)

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Attribut: rechtscharakter

Definition:

Rechtscharakter des textlich formulierten Planinhalts

Kardinalität:

1

Typ:

XP_Rechtscharakter (enumeration)

Werte:

Wertname (Kürzel) Lesbarer Name Dokumentierung

1000

Festsetzung BPlan

Festsetzung in einem Bebauungsplan

2000

Nachrichtliche Übernahme

Nachrichtliche Übernahme aus anderen Planwerken.

3000

Darstellung FPlan

Darstellung im Flächennutzungsplan

4000

Ziel der Raumordnung

Ziel der Raumordnung. Verbindliche räumliche und sachliche Festlegung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes.

4100

Grundsatz der Raumordnung

Grundsätze der Raumordnung sind nach §3 Abs. Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Grundsätze der Raumordnung können durch Gesetz oder Festlegungen in einem Raumordnungsplan (§7 Abs. 1 und 2, ROG) aufgestellt werden.

4200

Nachrichtliche Übernahme Ziel

Nachrichtliche Übernahme Ziel der Raumordnung.

4300

Nachrichtliche Übernahme Grundsatz

Nachrichtliche Übernahme Grundsatz der Raumordnung.

4400

Nur Informationsgehalt RPlan

Nur Informationsgehalt im Raumordnungsplan.

4500

Textliches Ziel Raumordnung

Textlich formuliertes Ziel der Raumordnung.

4600

Ziel und Grundsatz Raumordnung

Ziel und Grundsatz der Raumordnung.

4700

Vorschlag Raumordnung

Vorschlag für die Raumordnung

5000

Festsetzung im LP

Festsetzung im Landschaftsplan bzw. Grünordnungsplan, der als eigenständige Satzung beschlossen wird (z.B. in NRW und den Stadtstaaten).

5100

Geplante Festsetzung im LP

Geplante Festsetzung im Landschaftsplan bzw. Grünordnungsplan, der als eigenständige Satzung beschlossen wird (z.B. in NRW und den Stadtstaaten)

5200

Darstellung oder Kennzeichnung im LP

Darstellungen und Kennzeichnungen im Landschaftsplan

5300

Landschaftsplanungs-Inhalt zur Berücksichtigung

Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können. (§ 9 Abs. 5 i.V. Abs. 1 BNatSchG).

6000

Hinweis

Hinweis nach BauGB

7000

Kennzeichnung

Kennzeichnung von Flächen nach §9 Absatz 5 BauGB. Kennzeichnungen sind keine rechtsverbindlichen Festsetzungen, sondern Hinweise auf Besonderheiten (insbesondere der Baugrundverhältnisse), deren Kenntnis für das Verständnis des Bebauungsplans und seiner Festsetzungen wie auch für die Vorbereitung und Genehmigung von Vorhaben notwendig sind.

8000

Vermerk

Vermerk nach § 5 BauGB

9998

Unbekannt

Unbekannter Rechtscharakter

9999

Sonstiges

Sonstiger Rechtscharakter

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