Feature Type
Ein Abschnitt der textlich formulierten Inhalte des Plans.
Bezeichnung |
Objekttyp |
CharacterString |
|
CharacterString |
|
CharacterString |
|
XP_ExterneReferenz |
|
XP_Rechtscharakter |
Attribute type: xplan:schluessel |
Schlüssel zur Referenzierung des Abschnitts.
0..1
CharacterString (Type)
Attribute type: xplan:gesetzlicheGrundlage |
Gesetzliche Grundlage des Text-Abschnittes
0..1
CharacterString (Type)
Attribute type: xplan:text |
Inhalt eines Abschnitts der textlichen Planinhalte
0..1
CharacterString (Type)
Attribute type: xplan:refText |
Referenz auf ein externes Dokument das den zugehörigen Textabschnitt enthält.
0..1
XP_ExterneReferenz
Attribute type: xplan:rechtscharakter |
Rechtscharakter des textlich formulierten Planinhalts
1
XP_Rechtscharakter (Enumeration)
Code |
Text |
|
1000 |
FestsetzungBPlan |
Festsetzung in einem Bebauungsplan |
2000 |
NachrichtlicheUebernahme |
Nachrichtliche Übernahme aus anderen Planwerken. |
3000 |
DarstellungFPlan |
Darstellung im Flächennutzungsplan |
4000 |
ZielDerRaumordnung |
Ziel der Raumordnung. Verbindliche räumliche und sachliche Festlegung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes. |
4100 |
GrundsatzDerRaumordnung |
Grundsätze der Raumordnung sind nach §3 Abs. Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Grundsätze der Raumordnung können durch Gesetz oder Festlegungen in einem Raumordnungsplan (§7 Abs. 1 und 2, ROG) aufgestellt werden. |
4200 |
NachrichtlicheUebernahmeZiel |
Nachrichtliche Übernahme Ziel der Raumordnung. |
4300 |
NachrichtlicheUebernahmeGrundsatz |
Nachrichtliche Übernahme Grundsatz der Raumordnung. |
4400 |
NurInformationsgehaltRPlan |
Nur Informationsgehalt im Raumordnungsplan. |
4500 |
TextlichesZielRaumordnung |
Textlich formuliertes Ziel der Raumordnung. |
4600 |
ZielUndGrundsatzRaumordnung |
Ziel und Grundsatz der Raumordnung. |
4700 |
VorschlagRaumordnung |
Vorschlag für die Raumordnung |
5000 |
FestsetzungImLP |
Festsetzung im Landschaftsplan bzw. Grünordnungsplan, der als eigenständige Satzung beschlossen wird (z.B. in NRW und den Stadtstaaten). |
5100 |
GeplanteFestsetzungImLP |
Geplante Festsetzung im Landschaftsplan bzw. Grünordnungsplan, der als eigenständige Satzung beschlossen wird (z.B. in NRW und den Stadtstaaten) |
5200 |
DarstellungKennzeichnungImLP |
Darstellungen und Kennzeichnungen im Landschaftsplan |
5300 |
LandschaftsplanungsInhaltZurBeruecksichtigung |
Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können. (§ 9 Abs. 5 i.V. Abs. 1 BNatSchG). |
6000 |
Hinweis |
Hinweis nach BauGB |
7000 |
Kennzeichnung |
Kennzeichnung von Flächen nach §9 Absatz 5 BauGB. Kennzeichnungen sind keine rechtsverbindlichen Festsetzungen, sondern Hinweise auf Besonderheiten (insbesondere der Baugrundverhältnisse), deren Kenntnis für das Verständnis des Bebauungsplans und seiner Festsetzungen wie auch für die Vorbereitung und Genehmigung von Vorhaben notwendig sind. |
8000 |
Vermerk |
Vermerk nach § 5 BauGB |
9998 |
Unbekannt |
Unbekannter Rechtscharakter |
9999 |
Sonstiges |
Sonstiger Rechtscharakter |